Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.10.2016:
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11. Wiener Landtag (1)

Sitzung auf Verlangen der NEOS zum Thema „Konsequenzen aus dem Wahlkartendebakel in der Leopoldstadt!"

Heute, Donnerstag, hat die 11. Sitzung des Wiener Landtages um 9 Uhr begonnen. Der Landtag trat auf Verlangen der NEOS zum Thema „Konsequenzen aus dem Wahlkartendebakel in der Leopoldstadt!" zusammen.

LAbg Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) meinte, nach dem „Wahlkartendebakel“ rund um die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt könne die Politik „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“. Sie forderte „volle Transparenz und Aufklärung“ der Probleme um defekte Wahlkarten sowie den Umgang der Wahlbehörde damit. BürgerInnen seien „viel zu spät“ informiert worden, das Angebot des Tausches der Wahlkarten sei ebenfalls zu spät erfolgt. Trotz Bemühungen der MitarbeiterInnen der für Wahlen zuständigen MA 62, die „alles gegeben haben, um die Wahl zu ermöglichen“ sei es nicht gelungen, alle defekten Wahlkarten zu tauschen. Der zuständige Stadtrat Dr. Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) müsse die politische Verantwortung dafür übernehmen, dass er „trotz der bekannten Probleme mit den Wahlkarten“ die Wahl nicht verschoben hätte. Zur Veranschaulichung „der Wähler mit kaputten Wahlkarten die ihre Stimme abgegeben haben, aber nicht gezählt wurden“, stellte Meinl-Reisinger 799 Buntstifte in zwei Plastiksackerln auf das Rednerpult. Die fehlende Information rund um die Wahlkarten mit dem fehlerhaften Kleber und die hohe Zahl an nicht gezählten, aber abgegebenen Briefwahlkarten, beschädige das Vertrauen der BürgerInnen in Demokratie und Politik. Sie zitierte aus Zuschriften von BürgerInnen mit kaputten Wahlkarten, die durch die Probleme mit dem Kleber ihre Stimme nicht abgeben hätten können. Die NEOS hätten das zum Anlass genommen um ein „Demokratieschutzpaket“ zu schnüren. Das Paket umfasse 15 Vorschläge für mehr Transparenz, darunter eine Wahlrechtsreform, welche die öffentliche Auszählung von Wahlkarten vorsehe, die Kontrollmöglichkeiten des Stadtrechnungshofs ausbaue und mehr „politische Verantwortung statt Eigen-PR“ für MandatarInnen und StadträtInnen einforderte.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) sah Handlungsbedarf bei der Gemeindewahlordnung. Zwar schließe diese die Ausgabe von Duplikaten von unbrauchbaren Wahlkarten explizit aus, trotzdem habe das Magistrat diese Möglichkeit in der Leopoldstadt angeboten, indem beschädigte Kuverts nicht als Wahlkarten gewertet wurden. Werde eine Norm aus dem Gesetz nicht vollzogen, so herrsche „Handlungsbedarf“. Er regte an, die Bestimmung bezüglich beschädigter Wahlkarten aus der Nationalratsordnung zu übernehmen. Die Briefwahl müsse weiter „bürgerfreundlich“ bleiben aber auch „sicher und zuverlässig“ werden. Die Briefwahl sei „de facto“ eine erweiterte Präsenzwahl, da Wahlkarten in einem Schritt am Bezirksamt beantragt und auch direkt ausgefüllt und abgegeben werden können. Dies sei prinzipiell zu begrüßen, der Gesetzgeber müsse aber nachschärfen, um die Prinzipien der geheimen und persönlichen Wahl auch bei der Briefwahl zu gewährleisten. Er forderte das Wahlrecht für Menschen mit Zweitwohnsitz in Wien, eine Reform der Vorzugsstimmenregelung sowie weniger Hürden für die direkte Demokratie. Er brachte einen Antrag betreffend Demonstrationsrecht in Wien ein.

LAbg Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) schloss sich ihren VorrednerInnen an. Jede Abhaltung einer Wahl bringe neue Erfahrungen und neue Erkenntnisse, aus denen heraus bestehende Regelungen angepasst werden müssten. Die Stadt habe „so gut wie alles getan“ um die Wahl trotz Problemen mit dem Kleber der Wahlkarten „konform“ abzuhalten. Die Möglichkeit der Briefwahl in Frage zu stellen, sei kontraproduktiv. Es gelte die Wahlbeteiligung zu steigern, um die Stimmabgabe für viele BürgerInnen attraktiver zu machen; auch durch die Briefwahl als „verlängerte Präsenzwahl“. Man müsse aber darüber hinaus auch über andere Möglichkeiten der Stimmabgabe nachdenken, so Kickert. Als Beispiel nannte sie eine Ausweitung des Wahlrechts für länger in Wien wohnhafte Drittstaatsangehörige auf Bezirksebene. Diese hätte positive Effekte und würde die „Bindung an die Stadt“ verstärken. Sie begrüßte die Diskussion rund um das Informationsfreiheitgesetz auf Bundesebene. „Transparenz und Nachvollziehbarkeit“ von politischen Entscheidungen sei auch auf Landesebene wichtig. BürgerInnen müssten dasselbe „Recht auf Information und Zugang zu Entscheidungsgrundlagen wie PolitikerInnen“ haben. Dies würde die Argumentation politischer Entscheidungen erleichtern und für BürgerInnen nachvollziehbarer machen, und so mehr Vertrauen in die Politik schaffen.

(Forts.) ato/grm

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