Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.05.2016:
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Wehsely präsentiert Leitlinien zur weiblichen Genitalchirurgie – Trend zu ästhetischen Eingriffen entgegenwirken

„Frauenkörper laufen in unserer Gesellschaft Gefahr, immer mehr normiert zu werden und Frauen setzen sich dann auch selbst eine Norm als zu erreichende Benchmark. Das reicht mittlerweile so weit, dass Mädchen und Frauen darüber nachdenken, ob ihr Genitale ausreichend schön ist. Es gibt eine verstärkte Nachfrage zu schönheitschirurgischen Eingriffen, weil immer mehr Frauen aller Altersgruppen in immer mehr Körperdetails einem bestimmten Ideal entsprechen wollen. Diesem Trend zu ästhetischen Eingriffen entgegenzuwirken, ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, weil Frauen in ihrem Körperbewusstsein nicht weiter verunsichert werden sollen“, sagt die Wiener Stadträtin Sonja Wehsely anlässlich der Präsentation der Leitlinien zur weiblichen Genitalchirurige, die sich an Fachärztinnen und Fachärzte richten.

Bereits 2010 wurden erstmals gemeinsam mit führenden Expertinnen, Gesellschaften und Organisationen Leitlinien zur weiblichen Genitalchirurgie entwickelt, um Frauen vor Risiken zu schützen und Ärztinnen und Ärzte vor Eingriffen eindeutige Leitlinien an die Hand zu geben, nun wird dies gestützt durch einen klaren rechtlichen Rahmen. Um einen vorbeugenden Schutz der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit von Frauen zu gewährleisten, wurde 2013 ein entsprechendes Bundesgesetz (ÄsthOpG) geschaffen und die darin formulierten Eckpfeiler wurden nun in der aktualisierten Broschüre des Büros für Frauengesundheit und Gesundheitsziele aufgenommen.

So ist die Durchführung von ästhetischen Eingriffen am weiblichen Genitale nur durch FachärztInnen für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirugie sowie Fachärztinnen für Gynäkologie erlaubt. Die entstehenden Kosten müssen durch einen schriftlichen Kostenplan erläutert werden oder allfällige psychische Störungen, wenn diese als Beweggrund für den Eingriff vermutet werden, müssen abgeklärt werden. Zudem müssen zwischen ärztlicher Aufklärung und schriftlicher Einwilligung bei Erwachsenen eine zweiwöchige Wartefrist, bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren eine vierwöchige Wartefrist eingehalten werden. Und es gelten für diese Art von chirurgischen Eingriffen auch Werbeeinschränkungen.

„Das Gesetz war ein wichtiger Meilenstein in die richtige Richtung und im Zusammenhang mit den formulierten Leitlinien und Empfehlungen wurde damit ein Instrument geschaffen, mit dem künftigen Fehlentwicklungen entgegengesteuert werden soll“, ist die Stadträtin überzeugt.

Bei der Erstellung der Leitlinien haben namhafte meinungsbildende wissenschaftliche Fachgesellschaften mitgearbeitet: Die Leitlinien wurden im Konsens von Gesellschaft für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie, Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Gesellschaft für Psychologie in der Geburtshilfe, Wiener Ärztekammer, MA 57 Frauenabteilung, Medizinische Universität Wien, Bundesministerium für Gesundheit sowie Bundesministerium für Frauen und Bildung erarbeitet und abgestimmt. „Die große Bereitschaft, an diesen Leitlinien mitzuwirken, zeigt sehr deutlich, wie groß das Bedürfnis nach Sicherheit sowohl bei den Ärztinnen und Ärzten vorhanden ist, ebenso wie die Notwendigkeit, Frauen in solch einem sensiblen Bereich einen sicheren Rahmen zu geben“, so Wehsely abschließend.

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