Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.10.2015:
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KAV entgegnet: Wahlbetrugs-Vorwürfe vollkommen haltlos

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) weist die Vorwürfe der FPÖ auf das Allerschärfste zurück, wonach es in Einrichtungen des KAV Wahlkartenbetrug gebe. Wie bei jeder Wahl ermöglicht der KAV seinen PatientInnen und BewohnerInnen, von ihrem Recht auf Teilnahme an demokratischen Wahlen Gebrauch zu machen. Dazu gehört es auch, ihnen bei der Anforderung von Wahlkarten behilflich zu sein. Alle Wahlvorbereitungshandlungen erfolgen in engster Abstimmung und nach den Vorgaben der MA 62. Auch der Vorgang der Anforderung und Zustellung von Wahlkarten wird, ebenso wie die Möglichkeit vor fliegenden Kommissionen zu wählen, nach diesen Vorgaben abgewickelt. Selbstverständlich ist auch die Unterstützung der KAV-MitarbeiterInnen bei der Antragstellung für Wahlkarten rechtens, da es sich dabei um unparteiliche Hilfestellung in einem Behördenverfahren handelt, wie sie auch in sonstigen Behördenangelegenheiten geleistet wird. Bei der Antragstellung sind mindestens zwei Magistratsbedienstete vor Ort anwesend. Eine Antragsstellung erfolgt nur dann, wenn die PatientInnen beziehungsweise BewohnerInnen schriftlich oder mündlich einen Willen zur Teilnahme an den Wahlen kundtun. Diese Willensäußerung wird auch schriftlich dokumentiert.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass nach allen österreichischen Wahlvorschriften auch die Bestellung einer/eines SachwalterIn keinen Ausschluss vom Wahlrecht zur Folge hat. Mit ihrer Auslobung eines Kopfgeldes zur Aufdeckung von so genanntem Wahlbetrug werde außerdem weder den PatientInnen und BewohnerInnen, die am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen können, noch der Demokratie ein guter Dienst erwiesen.

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  • Nani Kauer
    Wiener Krankenanstaltenverbund
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