Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.04.2015:
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Gesetzliche Kastrationspflicht für ALLE Freigänger-Katzen!

Tierschutzombudsleute fordern rechtliche Klarstellung der Kastrationspflicht für Katzen in „bäuerlicher Haltung“

"Die Ausnahme von der Kastrationspflicht muss fallen!" sind sich die Österreichischen Tierschutzombudsleute einig und erfreut, dass - laut Presseinformationen über den letzten Gesundheitsausschuss im Nationalrat - auf politscher Ebene nach einer Lösung gesucht wird.

Seit 1.1.2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen in "bäuerlicher Haltung". Die letztgenannte Ausnahme von der Kastrationspflicht betrifft Katzen, die sich unter anderem in Bauernhofnähe aufhalten, aber als Streunertiere - zwar von Menschen gefüttert, aber nicht in menschlicher Obhut gehalten - leben.

Die Praxis zeigt, dass der Begriff "Katzen in bäuerlicher Haltung" oft missverstanden wird, da viele Betroffene glauben, dass alle Katzen, die auf dem Bauernhof leben, in bäuerlicher Haltung gehalten werden. Die geforderte Klarstellung würde in Zukunft mehr Rechtsklarheit für Alle bedeuten. Das Problem der Streunerkatzen, die auch am und um den bäuerlichen Hof anzutreffen sind, bleibt zwar. Die einzig wirksame und sinnvolle Lösung dafür bietet der Ansatz, dass auch alle Bauernkatzen mit Freigang sowie Streunertiere, die sich auf einem Hof aufhalten, kastriert werden. Es laufen diesbezüglich immer wieder Aktionen in den Bundesländern, im Rahmen derer Aufklärungsarbeit geleistet wird und ganz oder zumindest teilweise die Kosten für die Kastration vom Bundesland und/oder Tierschutzorganisationen übernommen werden.

Nicht Kastrieren bedeutet Tierleid

Eine Katze wird ab dem 5. Monat geschlechtsreif und wirft - wenn sie nicht kastriert wird - im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Nicht kastrierte Katzen mit Freigang vermehren sich oft unkontrolliert, was zu einem raschen Anwachsen der Population an wild lebenden Katzen führt (auch wenn nicht alle Tiere überleben). Werden diese intensiv gefüttert, verschlechtert sich die Situation zusätzlich durch Zuzug von unkastrierten Haus- und Bauernhofkatzen. Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt neben einer zusätzlichen Belastung für viele Singvögel und andere geschützte Tierarten auch die Gefahr einer Ausbreitung von diversen Krankheiten, an denen die Katzen sehr oft schwer erkranken oder sogar sterben. So steigt etwa die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten wie Leukose, FIP, Katzenseuche und Katzenschnupfen, die auch freilaufende Hauskatzen gefährden.

Außerdem kommt es leider immer noch vor, dass Katzen-Babys durch streng verbotene tierquälerische Methoden wie Erschlagen oder Ertränken "dezimiert" werden. Dies ist ein Verstoß gegen das Verbot der Tötung gemäß § 6 Tierschutzgesetz und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.

Um dieses Tierleid zu bekämpfen, ist eine gesetzliche Kastrationspflicht für ALLE Freigänger-Katzen unbedingt erforderlich. Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht können TierhalterInnen mit Strafen bis zu Euro 3.750,-- belangt werden.

Katzenkastration hat viele Vorteile

Neben der Verhinderung der unkontrollierten Vermehrung und damit von unnötigem Tierleid bringt das Katzenkastrieren auch Vorteile für HalterInnen und ihr Umfeld:

  • Unerwünschtes Markieren entfällt
  • Weniger Rang- und Revierkämpfe
  • Kein unerwünschter Katzennachwuchs
  • Die Akzeptanz in der Bevölkerung für kastrierte Katzenpopulationen ist deutlich höher als für unkastrierte
  • Mögliche Nachbarschaftsstreitereien erübrigen sich

Ein Aussterben der Katzen durch Kastrationsaktionen ist nicht zu befürchten.

Hintergrundinfos: Die Österreichischen Tierschutzombudsleute

Mit dem Bundestierschutzgesetz wurden die einzelnen Bundesländer per 1. Jänner 2005 verpflichtet, unabhängige und weisungsfreie Tierschutzombudsleute einzusetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen die Vertretung der Interessen des Tierschutzes als sogenannte Legalpartei in Verwaltungs-, beziehungsweise Verwaltungsstrafverfahren, entsprechende Tätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und die Mitgliedschaft im Tierschutzrat.

Rückfragehinweis für Medien

  • Die Österreichischen Tierschutzombudsleute
  • Bgl: Gabriele Velich
    Telefon: 057600/2189
  • Ktn: Jutta Wagner
    Telefon: 050536/37000
  • Nö: Lucia Giefing
    Telefon: 02742/9005-15578
  • Oö: Claudia Schmied-Wagner
    Telefon: 0732/7720-14281
  • Sbg: Alexander Geyrhofer
    Telefon: 0662/8042-3461
  • Stmk: Barbara Fiala-Köck
    Telefon: 0316/877-3966
  • Tir: Martin Janovsky
    Telefon: 0512/5083249
  • Vbg: Pius Fink
    Telefon: 05574/511-42070
  • Wien: Eva Persy
    Telefon: 01/4000-75079