Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.10.2014:
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Ludwig: "Leistbares Wohnen als Grundsatz steht im Zentrum der Wohnbaupolitik"

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Wohnbau-Landesrat Michael Ludwig informierte gemeinsam mit seinen Amtskollegen über die Ergebnisse der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz in Wien


Heute, Freitag, präsentierte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig in seiner Funktion als zuständiger Landesrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung die Ergebnisse der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz, die gestern und heute in Wien stattfand. VertreterInnen aller neun Bundesländer haben an der zweitägigen Tagung teilgenommen. Gemeinsam mit den zuständigen Landesräten aus Oberösterreich, Manfred Haimbuchner, Salzburg, Hans Mayr, der Steiermark, Johann Seitinger, Tirol, Johannes Trattner, und Vorarlberg, Karlheinz Rüdisser, informierte Landesrat Ludwig über Inhalte und Beschlüsse.

Ludwig erläuterte vorab, dass der Wohnbau grundsätzlich weitgehend Ländersache sei. Mit dieser bewährten föderalen Struktur könne man bestmöglich und zielgerichtet auf die unterschiedlichen regionalen und lokalen Gegebenheiten eingehen. "Gleichzeitig sind wir aber bestrebt, dort, wo möglich, weitgehende Vereinheitlichungen und Harmonisierungen zu erreichen. Schon heute sind viele technische Standards etwa im Baurecht über die OIB-Richtlinien einheitlich geregelt", so der Wiener Wohnbaulandesrat und Stadtrat. Über Beratungen und Beschlussfassungen im Rahmen der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz würden zudem weitere Verbesserungen erreicht. Darüber hinaus könne man die Länderinteressen gemeinsam, etwa in Verhandlungen mit dem Bund, bestmöglich vertreten.

Die Ergebnisse im Überblick

  • Hinsichtlich der Anforderungen und der erforderlichen Maßnahmen im thermisch-energetischen Bereich zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen am Gebäudesektor sind die LandeswohnbaureferentInnen übereingekommen, dass die Festlegungen, die im konkreten bei der letzten gemeinsamen Konferenz erfolgt sind -insbesondere durch den Nationalen Plan, die Kostenoptimalität und die OIB-Richtlinien - keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern erforderlich machen.
    Vor dem Hintergrund der bereits aufrechten Beschlussfassungen auf der Landeshauptleutekonferenz vom 16. Mai 2013 sowie des Beschlusses der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz vom 23. Oktober 2013 besteht keine Notwendigkeit für den Abschluss einer neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern. Grundsätzlich wurde bei der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz festgehalten, dass leistbares Wohnen unter energetisch kostenoptimalen Anforderungen sicherzustellen ist.
  • Bezüglich der zusätzlichen Finanzmittel, die einmalig aus dem Bundes-Konjunkturpaket für den geförderten Wohnbau bereitgestellt werden, sind die bereits bekannten Beschlüsse aus der Konferenz der LandesfinanzreferentInnen vom 9. Mai 2014 sowie jener der LandeswohnbaureferentInnen vom 23. Oktober 2013 erneuert worden. Die Forderung nach einer dringenden und umgehenden Neuverhandlung dieser Förderung - noch vor Beginn der Verhandlungen zu einem neuen Finanzausgleich - wurde neuerlich und nachdrücklich bekräftigt. Dabei sollten insbesondere die Bedingungen (nicht die Anteile) für die Inanspruchnahme dieser Förderung im Sinne einer Erleichterung neuverhandelt werden, da für nahezu alle Bundesländer - vor dem Hintergrund des Stabilitätspaktes - ein Abruf unmöglich ist.
  • In den letzten Jahren wurden auf EU-Ebene Klagen gegen Wohnbauförderungssysteme einiger Mitgliedsstaaten wie Schweden, Niederlande und Frankreich geführt. Auf der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz wurde nun die EU-beihilfenrechtliche Relevanz des sozialen Wohnbaus thematisiert. Bei der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz kam man überein, die rechtlichen Auswirkungen des EU-Beihilfenrechtes, v.a. das "Almunia Paket", auf das System der österreichischen Wohnungspolitik, die Wohnbauförderung sowie die Wohnungsgemeinnützigkeit betreffend, durch Einholung eines Rechtsgutachtens zu prüfen. Das Vorsitz führende Bundesland Wien wird hierzu im Einvernehmen mit den anderen Bundesländern die weiteren Schritte einleiten.
  • Zu einer großen Verunsicherung unter WohnungseigentümerInnen in ganz Österreich hat zuletzt die aktuelle - auch in den Medien behandelte und in der Öffentlichkeit diskutierte - Thematik geführt, dass einem Urteil des OGH folgend die ausschließliche Nutzung von Zubehör (z.B.: Parkplätze) zu Wohnungseigentum nur dann rechtlich gesichert sei, wenn dieses ausdrücklich im B-Blatt des Grundbuchs angeführt ist.
    Um langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zur vermeiden, fordern die LandeswohnbaureferentInnen eine rasche gesetzliche Klarstellung im Wohnungseigentumsgesetz, dass sich die Eintragung des Wohnungseigentums an einem Wohnungseigentumsobjekt auch auf dessen Zubehör erstreckt.
  • Außerdem vereinbarten die Bundesländer die Vereinfachung des Normenwesens im Sinne der Kostenminimierung zu forcieren. Weiters wollen die Länder ihre Aktivitäten in der Wohnbauforschung stärker vernetzen. Auch damit soll eine kostensparende Wirkung erzielt werden.

Der Wiener Landes- und Wohnbaustadtrat Michael Ludwig betonte abschließend die Bedeutung des sozialen und geförderten Wohnbaus und der grundsätzlichen Maßnahmen für die Schaffung und Bereitstellung von erschwinglichem Wohnraum. "Leistbares Wohnen als Grundsatz steht im Zentrum der Wohnbaupolitik. Ein Grundsatz, der auch die Beratungen und Beschlussfassungen der zweitägigen Tagung der LandeswohnbaureferentInnen-Konferenz bestimmt hat." (Schluss) csi

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