Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.07.2014:
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Ludwig: Neue Wiener Bauordnung ist seit heute in Kraft

Gesetzesnovelle bringt u.a. folgende Verbesserungen: Leichtere Wohnraumschaffung, Antispekulation, mehr Sicherheit, Eindämmung der Baukosten sowie Steigerung der Wohnqualität

Mit der öffentlichen Kundmachung der betreffenden Landesgesetzblätter (veröffentlicht am 15. Juli 2014) sind die neue Wiener Bauordnung sowie auch die Novelle zum Wiener Kleingarten- und zum Wiener Garagengesetz in weiten Teilen seit heute in Kraft. Die Neuregelungen haben bis auf wenige Ausnahmen - betrifft einzelne Neuerungen, die drei Monate nach Veröffentlichung bzw. im Juni 2015 rechtswirksam werden - bereits seit heute, dem Tag nach der Kundmachung, gesetzliche Gültigkeit. "Die Neuregelungen umfassen eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wesentliche und auch richtungsweisende Verbesserungen im Wiener Baurecht bringen", wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Gemeinderat Christoph Chorherr im Gesetzgebungsprozess dieses Vorzeigeprojektes der rot-grünen Stadtregierung betonten. Neben grundsätzlichen Verfahrenserleichterungen und gezielten Vereinfachungen für BauwerberInnen - allerdings ohne die Rechte der AnrainerInnen einzuschränken - sind diese in drei wesentlichen Schwerpunkten zusammenzufassen: "Wir setzen wichtige Maßnahmen, um kostengünstiges Bauen und Wohnen zu forcieren, erreichen wesentliche Verbesserungen im Bereich der Ökologie und der Sicherheit. Und wir schaffen auch wichtige Neuregelungen, die den Ausbau der Wohn- und Lebensqualität sicherstellen. Allessamt Maßnahmen, die den Wienerinnen und Wiener zugute kommen", erklärt Ludwig.

Durch die Novelle der Wiener Bauordnung und die Novellierung des Wiener Kleingartengesetzes sowie des Wiener Garagengesetzes werden unter anderem Erleichterungen bei der Wohnraumschaffung erreicht. Außerdem wird durch neue Bestimmungen, wie etwa die Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau" oder befristete Baulandwidmungen, ansteigenden Preisentwicklungen gezielt entgegengewirkt. "Damit setzen wir wichtige, stark preisdämpfende Maßnahmen. Gleichzeitig werden etwa durch den weitgehenden Entfall der Notkamin-Verpflichtung oder die Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung wichtige Einsparungen bei den Baukosten erreicht", erläutert Wohnbaustadtrat Ludwig

Die wesentlichen Eckpunkte

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte gegliedert in den drei Bereichen "für kostengünstiges Bauen und Wohnen", "für mehr Wohn- und Lebensqualität" und "zur Erhöhung der Sicherheit":

  • Maßnahmen für kostengünstiges Bauen und Wohnen
  • Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau"
  • Befristete Baulandwidmung
  • Städtebauliche Verträge
  • Entfall der Verpflichtung zum Bau von Notkaminen
  • Erleichterung von Dachgeschoßausbauten
  • Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen
  • Erleichterte Wohnraumschaffung im Kleingarten
  • Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung
  • Maßnahmen für mehr Wohn- und Lebensqualität
  • Balkone auch über Verkehrsflächen und auch in größerem Ausmaß möglich
  • Erleichterungen für Aufzugszubauten
  • Weitere Ökologisierung: ein eigenes "Regenwassermanagement"
  • Verbesserter Wärmeschutz für bestehende Gebäude
  • Verpflichtende Gestaltungskonzepte für Grünflächen
  • Wiener Solarstandard
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
  • Verpflichtung zur Erstellung eines "Bauwerksbuches" sowie Dokumentationspflicht für Instandhaltungsmaßnahmen
  • Baurechtlicher Geschäftsführer
  • Neuregelungen betreffend Abbruchreife

Die einzelnen Landesgesetzblätter sind unter nachfolgenden Links abrufbar:

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