Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.12.2012:
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Mit 1.1.2013: Zusätzliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken 14, 16 und 17

Mit 1.1.2013 werden wie mehrfach kommuniziert die seit 1.10.2012 bestehenden Kurzparkzonen in den Bezirken 14, 16 und 17 ausgeweitet. Anträge von BewohnerInnen auf Ausstellung eines Parkpickerls können bereits seit November am besten online oder schriftlich oder persönlich im zuständigen Magistratischen Bezirksamt gestellt werden. Auch Betriebe und Beschäftigte können seit November Parkkarten in der MA 65 beantragen.

Zu den neuen Grenzen der Kurzparkzonen und den konkreten Antragsvoraussetzungen wird auf die entsprechenden Informationsseiten von www.wien.gv.at verwiesen. Bereits erteilte Ausnahmebewilligungen gelten auch für die erweiterten Kurzparkzonen und Überlappungszonen der betreffenden Bezirke. In gesondert beschilderten Geschäftsstraßen müssen ParkpickerlbesitzerInnen des betreffenden Bezirkes keine Parkgebühr entrichten, sie müssen aber die höchstzulässige Kurzparkdauer von 1,5 Stunden einhalten und durch eine Parkuhr nachweisen.

Der Projektleiter der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, Leopold Bubak, hält bezüglich einer Aussendung des ÖAMTC fest: Es hat bereits Anfang Dezember eine Postwurfsendung an alle Haushalte in den betroffenen Gebieten gegeben, zusätzlich wurde über Medien mehrfach gezielt Information über die Ausweitung zur Verfügung gestellt. Es wäre für die AutofahrerInnen hilfreich gewesen, wenn der ÖAMTC mitgeholfen hätte, die Informationen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Info-Möglichkeiten finden sich auf www.wien.at. Über den Online-Stadtplan sind die neuen Grenzen der Parkraumbewirtschaftung abrufbar.

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