Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.12.2012:
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19. Wiener Landtag (4)

Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) kritisierte den vorliegenden Entwurf. Etliche Paragraphen seien so formuliert, dass die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit angezweifelt werden müsste. Schon der erste Entwurf habe im Begutachtungsverfahren "ungenügend" abgeschnitten. "Heftige Kritik" sei von der Richtervereinigung, dem Bundeskanzleramt und auch vom ÖGB gekommen, ergänzte er. Im besonderen kritisierte Kowarik den Paragraphen 4, der die Funktion des Landesrechtspflegers beschreibe und den Paragraphen 14, welcher sich mit dem Geschäftsverteilerausschuss auseinandersetze. Die Bestimmungen im letzt genannten Paragraphen bezeichnete er als "verfassungswidrig". Bei Entscheidungen gelte bei Stimmengleichheit die Entscheidung des Präsidenten. Grundsätzlich sei es ihm unverständlich, dass sich das Land nicht am Entwurf des Bundesverwaltungsgesetzes gehalten habe. Die Landesverwaltung und die Politik würden mit dem Vollzug dieses Gesetzes Einfluss auf die Gerichtsbarkeit nehmen. Aufgrund der ungenügenden Umsetzung dieses Gesetzes stellte er einen Antrag auf Zurückstellung des Geschäftsstückes. Dem Abänderungsantrag der ÖVP werde er seine Zustimmung geben, schloss er.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (Klubungebunden) betonte, es sei "traurig", dass dieses Gesetz aus der Verwaltung komme. Denn genau diese Verwaltung solle von diesem Gesetz kontrolliert werden. Er sprach sich dagegen aus, dass der vorliegende Gesetzesentwurf RechtspflegerInnen ermögliche, über Strafen zu entscheiden. Er glaube, der vorliegende Gesetzesentwurf würde einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Der vorliegende Entwurf habe mit einer Verfassungskonformität nichts zu tun, ergänzte er.

Der Diskussionsprozess über dieses Gesetz dauere schon viele Jahre, sagte Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ). Dieses Gesetz bedeute eine neue Struktur für den Bund und auch die Länder. Es habe zum Ziel, die chronische Überlastung der Gerichte zu bekämpfen, Verfahren zu beschleunigen und den Bürgerservicecharakter zu stärken. Zudem solle damit auch der Rechtsschutz erhöht werden. Er sprach von einem gelungen Gesetz. Vorwürfe, es enthalte verfassungswidrige Gesetzespassagen, würden jeglicher Grundlage entbehren. Zur Einsetzung der RechtspflegerInnen erklärte er, diese sollten vor allem die RichterInnen in ihrer Tätigkeit entlasten. In den Bezirksgerichten habe dies bereits sehr gut funktioniert, denn dort würden dreiviertel aller Verfahren von RechtspflegerInnen vollzogen. Mit dem Vollzug dieses Gesetzes sei in jedem Fall die Unabhängigkeit der Richter gegeben.

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