Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 31.10.2012:
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Prostitutionsgesetz ein Jahr in Kraft

Ziel bleibt Sicherheit der Frauen

Morgen, am 1.11.2012, ist das Wiener Prostitutionsgesetz ein Jahr in Kraft. Frauenstadträtin Sandra Frauenberger und Birgit Hebein, Sozialsprecherin der Wiener Grünen, ziehen Bilanz. "Getragen von einer Haltung gegen Frauenhandel und Ausbeutung müssen in erster Linie Sicherheit und Selbstbestimmung der Frauen im Mittelpunkt stehen. Je mehr es uns gelingt, Prostitution aus ihrer gesellschaftlichen Grauzone herauszuholen, desto besser werden die betroffenen Frauen vor Ausbeutung, Gewalt und sexuellem Missbrauch geschützt. Die Schaffung eines Gesetzes alleine reicht hier oft nicht aus, sondern muss von verschiedenen Aktivitäten begleitet werden", zeigen sich Frauenberger und Hebein einig.

Das Ziel die Straßenprostitution von den Wohngebieten zu entkoppeln ist gelungen. Die Möglichkeit weitere Erlaubniszonen neben den erlaubten Zonen zu definieren, wurde von den Bezirken bislang nicht wahrgenommen. "Das Florianiprinzip", wie Hebein es bezeichnet und erklärt: ""Nur nicht bei mir" heißt es oft dazu oft aus den Bezirken."Zwar habe man mit dem Gesetz die Situation der AnrainerInnen verbessert, aber es fehle noch an genügend sicheren Bereichen für Straßenprostitution, um Frauen nicht in die illegale Wohnungsprostitution zu verdrängen, wo sie für streetwork und Polizei unerreichbar sind, meint Hebein. In dieselbe Kerbe schlägt auch Sandra Frauenberger, die weitere Zonen zukünftig nicht ausschließt, wenngleich selbstverständlich das demokratische Mitbestimmungsrecht der Bezirke gelte. "Wir sind nicht so naiv zu glauben, dass Prostitution keinem Wandel unterlegen ist. Alle Probleme konnten wir durch ein Gesetz nicht lösen, aber für eine klarere Situation sorgen: Sicherheit um die gesetzliche Regelung statt Schutzzonen-Chaos", so Frauenberger

Positive Auswirkungen durch neues Gesetz

Das hat positive Auswirkungen: Die Anzahl an Strafen für Prostituierte ist deutlich gesunken. Auch bei den Prostitutionslokalen bringt die neue Regelung Verbesserungen. Auf der einen Seite schafft sie Klarheit, weil es erstmals eine Registrierungspflicht für Lokale gibt. Andererseits wurden durch die neuen Bestimmungen die Bedingungen für Frauen massiv verbessert. Potentielle BetreiberInnen müssen vorweisen, dass die Lokale der Bauordnung entsprechen und Vorgaben was Sicherheit und Hygiene betreffen einhalten. Die grüne Sozialsprecherin dazu: "Auch wenn die Genehmigungsverfahren noch stockend laufen, ist es erfreulich, dass mehrere kleinere Lokale entstehen, die relativ selbständig von Frauen betrieben werden." Eine Tendenz, die auch von der Frauenstadträtin begrüßt wird: "Indoor arbeiten, heißt sicher arbeiten. Mit baulichen und hygienischen Mindestanforderungen, gewährleistet das Gesetz hierfür die sicheren Bedingungen".

Freierbestrafung ein Jahr in Kraft

Ebenfalls seit einem Jahr in Kraft ist die Freierbestrafung. Vor Einführung dieser Maßnahme, wurden bei Gesetzesübertretungen nur die Frauen bestraft, seither werden auch Männer, wenn sie außerhalb der erlaubten Zone Kontakt aufnehmen, beziehungsweise ein Geschäft anbahnen belangt. Mit dem Gesetz wurde versucht sowohl Männer in die Verantwortung zu nehmen, als auch mögliche negative Auswirkungen, wie die Gefährdung der Frauen durch Verdrängung des Straßenstrichs in entlegene und isolierte Orte, bestmöglich zu berücksichtigen Die geänderten gesetzlichen Bedingungen werden im Rahmen einer regelmäßigen Steuerungsgruppe evaluiert und im Falle einer nachteiligen Auswirkung für Frauen verändert.

Bundesweite Lösung

"Das Erkenntnis des OGH zur Sittenwidrigkeit war ein wichtiger Schritt, dem sollte aber eine bundesweit einheitliche Regelung zur Prostitution folgen, in der vor allem die Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und soziale Absicherung der Frauen im Mittelpunkt steht", fordern Frauenberger und Hebein.

Lobende Erwähnung auf Bundesebene

Die "Arbeitsgruppe Länderkompetenzen Prostitution" im Bundeskanzleramt hebt insbesondere die explizite Nennung des Schutzbedürfnisses von Prostituierten, die durch das Gesetz geschaffene notwendige Flexibilität auf reale Rahmenbedingungen zu reagieren und das Absehen von Strafen bei erstmaliger Übertretung durch Minderjährige hervor. "Anstelle von Strafen sieht das Wiener Prostitutionsgesetz für Minderjährige Beratungsgespräche durch die jeweiligen Jugendwohlfahrtsträger vor", erklärt Frauenberger.

Begleitung und Beratung

Das begleitende Streetwork von Sophie wurde seit letztem Jahr verstärkt und wird gut angenommen. Das SOPHIE-mobil steht im Auftrag der Stadt für alle Fragen rund um das Thema Prostitution zur Verfügung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes bietet der Verein LEFÖ im Vorfeld der Anmeldung außerdem Registrierungsberatungen für Prostituierte an. "Es ist erfreulich, dass alle unsere Beratungsangebote sehr gut angenommen werden und Wirkung zeigen", resümiert Frauenberger.

Seit Einführung des Gesetzes tagt eine begleitende Steuerungsgruppe in regelmäßigen Abständen. "Sie begleitet das Gesetz, evaluiert Maßnahmen und ermöglicht Kooperationen und Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung, Polizei und NGOs. Die aktuellen Entwicklungen werden dadurch aufmerksam verfolgt und Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet. Unser Ziel ist und bleibt es für mehr Sicherheit der Frauen zu sorgen", so Frauenberger und Hebein abschließend.

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