Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.10.2012:
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Frauenberger/Mailath: Hürden im Staatsbürgerschaftsrecht aus dem Weg räumen

Wiener Landtag fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Der Wiener Landtag sprach sich heute mehrheitlich, mit Stimmen von SPÖ und Grünen, für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für StaatsbürgerschaftswerberInnen aus. Die Wiener Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger hebt dabei besonders den ersten der Forderungspunkte heraus, wonach auch Kindern von in der NS-Zeit verfolgten und vertrieben Personen der erleichterte Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft gewährt werden soll. "Wären die Eltern nicht zur Emigration gezwungen worden, hätten diese Kinder längst die österreichische Staatsbürgerschaft. Eine Änderung ist daher nicht nur eine besondere symbolische Geste, sondern unsere Pflicht und eine logische Konsequenz", zeigt sich die Stadträtin am Rande der Landtagssitzung überzeugt.

Auch Wiens Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny setzt sich seit langem für diese Forderung ein: "Die Vertreibung der Vernunft durch die Nationalsozialisten hat eine große Lücke im geistigen und kulturellen Leben Österreichs hinterlassen. Deshalb ist es nicht nur moralisch geboten, sondern auch im ureigenen Interesse unseres Landes, die Vertriebenen und ihre Kinder, die mittlerweile ihre Karrieren auf der ganzen Welt absolvieren, wieder nach Österreich einzuladen und sie zu Österreicherinnen und Österreichern zu machen. Die Nachfahren der Vertriebenen bereichern unsere Stadt - auf sie können und wollen wie nicht verzichten", so Mailath.

Der Antrag beinhaltet außerdem die Forderung nach Abschaffung der Staatsbürgerschaftstest in jetziger Form und Ersetzung durch umfassende Niederlassungsbegleitungen. "Ich kann am reinen Abprüfen von historischen Fakten, wie das derzeit der Fall ist, keinerlei integrationsförderten Faktor erkennen", wundert sich Frauenberger über die Tests und verweist auf das mehrfach ausgezeichnete Wiener Erfolgsmodell "StartWien", mit dem MigrantInnen in Form diverser Beratungsangebote, Sprachgutscheinen und weiteren begleitenden Maßnahmen optimal in Wien willkommen geheißen werden.

Die staatsbürgerschaftsrechtliche Gleichstellung von Adoptivkindern und die Lockerung gesetzlich vorgegebener Einkommensuntergrenzen, beispielsweise im Falle einer Behinderung, sind weitere der Punkte im Antrag, der nun die Bundesregierung zum Handeln auffordert.

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