Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.04.2012:
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Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung abgeschlossen

Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung abgeschlossen

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Bezirke 12, 14, 15, 16 und 17 führen Parkraumbewirtschaftung ein - zulässige Parkdauer auf drei Stunden ausgeweitet


Wiens Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou gibt bekannt, dass mit 1.10.2012 im gesamten 12. und 15. Bezirk sowie in Teilen der Bezirke 14, 16 und 17 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird.

Heute wurde auch das behördliche Verfahren abgeschlossen. Die Grenzen für die neuen Gebiete stehen nun fest. "Damit trifft die Stadt Wien eine wichtige und vorausschauende Entscheidung: Denn mit dieser Maßnahme wird sich die Parkplatzsituation in den überparkten Bereichen massiv verbessern. Und ganz wichtig: Die Parkraumbewirtschaftung ist ein wirksames Mittel zur Feinstaub- und Lärmbekämpfung. Jede vierte WienerIn leidet unter Verkehrslärm, tausende Menschen unter der Feinstaubbelastung. Vor allem Kinder und ältere Menschen sind betroffen. Auch wenn die Maßnahme auf den ersten Blick schmerzen mag, die Stadt muss sich gegen die Blechlawine aus dem Umland schützen. Und das Parkpickerl schafft hier Abhilfe", so Vassilakou.

Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist nötig geworden, da mittlerweile auch in vielen Grätzeln der Außenbezirke der zur Verfügung stehende Parkraum voll ausgelastet ist und die BewohnerInnen keinen Stellplatz mehr vorfinden. Rund ein Viertel der in diesen Bezirken parkenden Autos haben ein Nicht-Wiener-Kennzeichen. Täglich fahren nach Wien rund 350.000 Kraftfahrzeuge hinein.

Die Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung sind zweckgebunden und fließen zu 100 Prozent in das Wiener Verkehrssystem. In den vergangenen Jahren wurden aus diesen Mitteln sämtliche Wohnsammelgaragen der Stadt errichtet, neue U-Bahngarnituren gekauft. Im Bereich der Verkehrssicherheit werden mit diesen Mitteln unter anderem Entschärfungen von Unfallhäufungspunkten in der Stadt finanziert. "Mit den Mitteln aus der Parkraumbewirtschaftung werden wesentliche Elemente der Wiener Verkehrsinfrastruktur ermöglicht. Jeder Cent kommt also allen VerkehrsteilnehmerInnen zu Gute", so Vassilakou.

Die neue Regelung wird mit 1.10.2012 in Kraft treten. Die Kosten für ein Parkpickerl für BewohnerInnen belaufen sich auf 120 Euro zuzüglich 50 Euro Verwaltungsabgabe (bei Online-Bestellung 45 Euro). Die neuen Pickerl können von den BewohnerInnen ab 1. August 2012 bei den jeweiligen magistratischen Bezirksämtern oder online bestellt werden. UnternehmerInnen und Beschäftigte können bereits ab 1. Juli 2012 Ausnahmen beantragen. Die zulässige Parkdauer wird in den neuen Gebieten drei Stunden betragen.

Das Parkpickerl bringt für BewohnerInnen

  • BewohnerInnen dürfen in den Kurzparkzonen ihrer Wohnumgebung auch dauerparken
    (ausgenommen Geschäftsstraßen).
  • BewohnerInnen zahlen für das Parken in ihrer Wohnumgebung eine günstige
    Pauschalgebühr. Das zweijährige Parkpickerl kostet BewohnerInnen umgerechnet
    nur 3 Euro pro Woche, das entspricht der Kurzparkgebühr für 1,5 Stunden.

Die Details

  • 12. Bezirk - Meidling
    In Meidling wird die Parkraumbewirtschaftung nahezu den ganzen Bezirk umfassen. Nur die Straßen im Verlauf der westlichen, südlichen und südöstlichen Bezirksgrenze sind davon ausgenommen.

  • 14. Bezirk - Penzing
    In Penzing wird es einen größeren Bereich geben. Dieser reicht von von der östlichen Bezirksgrenze bis zum Straßenzug Maroltingergasse - Leyserstraße - Ameisgasse und umfasst das Gebiet zwischen Westbahn und Wienfluss bis zur Deutschordenstraße sowie die Grenzstraßen zum 16. Bezirk. Ein zweiter Bereich ist geplant rund um den Bahnhof Hütteldorf. Dort wird die Kurzparkzone allerdings nur am Nachmittag gelten (Mo-Fr werkt. 12-18 Uhr).

  • 15. Bezirk - Rudolfsheim-Fünfhaus
    Der gesamte 15. Bezirk wird zu einer einheitlichen Kurzparkzone Montag-Freitag werktags 9-22 Uhr. Die Sonderregelung im Nordteil des Bezirks wird entfallen.

  • 16. Bezirk - Ottakring
    In Ottakring wird die Parkraumbewirtschaftung einen Großteil des Bezirks umfassen. Sie wird vom Gürtel im Osten bis zum Straßenzug Savoyenstraße - Oberwiedenstraße im Westen reichen. Die Savoyenstraße selbst wird nicht enthalten sein.

  • 17. Bezirk - Hernals
    In Hernals wird die Parkraumbewirtschaftung im Westen von Lidlgasse, Alszeile und Güpferlingstraße begrenzt werden.

Weitere Informationen

Aus Sicht der BewohnerInnen wird es in jedem Bezirk zwei verschiedene Zonen geben:

  • Geltungsbereich
    Der Geltungsbereich des Parkpickerls definiert die "Kurzparkzonen" und gibt an wo das jeweilige BewohnerInnenparkpickerl gilt. Wer an der Bezirksgrenze wohnt, braucht daraus keine Nachteile zu befürchten. Der Geltungsbereich ist nicht auf den eigenen Bezirk beschränkt, sondern reicht einige Straßenzüge in einen oder mehrere Nachbarbezirke hinein (Überlappungsbereiche).

  • Berechtigungszone
    Die Berechtigungszone definiert das Gebiet, dessen BewohnerInnen ein Parkpickerl beantragen können. Die Berechtigungszone umfasst jedenfalls die Kurzparkzone des Bezirks und kann darüber hinaus auch naheliegende Gebiete ohne Kurzparkregelung einschließen.

Rückfragehinweis für Medien

  • Andreas Baur
    Mediensprecher Vbgmin Maria Vassilakou
    Telefon: 01 4000-81691
    Mobil: 0664 831 74 49
    E-Mail: andreas.baur@wien.gv.at