Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.04.2012:
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Sima/Goldgruber: Gemeinsam für das Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt

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2-wöchige Schwerpunktkontrollen der Wiener Polizei und der MA 60 in Sachen Hundehaltung


Auch dieses Frühjahr führt die Wiener Polizei – in Kooperation mit dem Veterinäramt der Stadt Wien –Schwerpunktkontrollen in Sachen Hundehaltung in Wien durch und legt in den kommenden Wochen wieder verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Auftakt der Aktion war heute im Erholungsgebiet am Wienerberg, wo traditionell sehr viele Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern unterwegs sind. "Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit mit der Polizei, denn mir geht es um das friedliche Miteinander von Mensch und Hund in unserer Stadt und die Erfahrungen zeigen uns, dass es immer wieder wichtig ist, die Hundehalter an ihre Verpflichtungen und an die Spielregeln zu erinnern", so Tierschutzstadträtin Ulli Sima beim heutigen Auftakt.

Im Zentrum stehen dabei in den nächsten beiden Wochen wieder die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht, aber auch das Chippen wird kontrolliert. Inkludiert sind bei den Kontrollen natürlich auch wieder die Pflichten der Kampfhundehalter", erläutert Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei. Bislang haben 4.363 Besitzer von sogenannten Kampfhunden die Prüfung positiv absolviert, die Abwicklung läuft absolut problemlos. Die Regelungen zum verpflichtenden Hundeführschein kontrolliert die Polizei das ganze Jahr über streng.

Für alle Hunde: Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

"Keine Kleinigkeit": Auch Sauberkeitsspielregeln müssen eingehalten werden

Zum konfliktfreien Miteinander in der Großstadt gehört auch die Einhaltung der Sauberkeitsspielregeln. "Wir haben das Angebot an die Hundebesitzer enorm ausgebaut, es gibt mittlerweile 2.900 Sackerlautomaten mit 20 Mio. Gratis-Sackerl im Jahr", betont Umweltstadträtin Ulli Sima. Kontrolliert wird von den Waste Watchern, die bei Missachtung ein Organmandat von EUR 36,-- ausstellen oder auch Anzeigen erstatten können. Der Großteil der Hundebesitzer hält sich bereits an die Sauberkeitsspielregeln, täglich landen 47.200 gefüllte Sackerl in den Wiener Mistkübeln. In der aktuellen Frühjahrskampagne der MA 48 wird unter dem Titel "Keine Kleinigkeit" darauf hingewiesen, dass das Nicht-Wegräumen kein Kavaliersdelikt ist und die Strafen ebenfalls nicht gering sind.

Chippflicht seit 1. Jänner 2010

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein. Mit dem Chip können entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde schneller gefunden werden. Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen werden muss. Die Eintragung in diese Bundesdatenbank kann von den TierhalterInnen selbst oder den behandelnden TierärztInnen vorgenommen werden oder es können die Daten von der Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien vom Veterinäramt (MA 60) eingetragen werden. Die MA 60 benötigt für den Eintrag in die Datenbank ein ausgefülltes Registrierungsformular. Es kann telefonisch unter +43 1 4000-8060 oder per E-Mail: post@ma60.wien.gv.at bei der MA 60 bestellt werden.

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