Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 11.07.2011:
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Städtebund-Frauenausschuss warnt vor Neuregelung der "gemeinsamen Obsorge"

Bis jetzt hat sich die neue Justizministerin Beatrix Karl zum Thema "gemeinsame Obsorge" nach einer Scheidung oder einer Trennung nicht positioniert, die Pläne ihrer Vorgängerin liegen jedoch noch auf dem Tisch. Um zu verhindern, dass diese Realität werden, fordern die Mitglieder des Frauen-Ausschusses des Österreichischen Städtebundes die Ministerin daher auf, "die geplanten Neureglungen zur gemeinsamen Obsorge in der derzeitigen Fassung nicht umzusetzen". Eine entsprechende Resolution wurde vom Frauenausschuss einstimmig beschlossen und an die Ministerin weitergeleitet.

Zum Hintergrund: Die ehemalige Justizministerin Bandion-Ortner hatte im Februar 2011 einen Neuentwurf des bestehenden Gesetzes vorgelegt, als dessen wesentlichste Veränderung zur derzeitigen Regelung wohl die automatische gemeinsame Obsorge bezeichnet werden kann. Dies würde bedeuten, dass bei genau jenen ehemaligen Paaren, die sich nicht mehr verstehen, ein Elternteil den anderen zur gemeinsamen Obsorge zwingen kann. "Das Kindeswohl ist das oberste Gut, das es bestmöglich zu wahren gilt, absichtlich eine solch aufgeladene Situation erzeugen zu wollen, entspricht nicht dem Kindeswohl", so die Vorsitzendes des Frauenausschusses des Österreichischen Städtebundes, die Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger. In der jetzigen Regelung besteht bereits die Möglichkeit auf die gemeinsame Obsorge. Diese beantragen dann in erster Linie zwei Menschen, die dies auch wollen und die noch so gut miteinander auskommen und so viel Vertrauen zueinander haben, dass sie zusammen Entscheidungen treffen können. Dort, wo aufgrund internationaler Vorgaben gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils möglich gemacht werden muss, braucht es Begleitmaßnahmen für die Familien, die derzeit noch fehlen.

Es gibt jetzt schon Fälle, wo die gemeinsame Obsorge beantragt wurde und es im Laufe der Zeit zu einer Verschlechterung des Verhältnisses der Elternteile zueinander kam. Eine kleine Sammlung von Praxisbeispielen, wie nachteilig sich die gemeinsame Obsorge bei zwei Elternteilen, die sich nicht mehr verstehen, auswirkt, wurde darum von den städtischen Frauenbeauftragten aus ganz Österreich zusammengetragen und ebenfalls an die Ministerin übermittelt. Die noch von Bundesministerin Bandion-Ortner geplanten Änderungen würde also bewirken, dass solche Fälle bei weitem häufiger auftreten könnten.

Wenn es schon Änderungen der derzeitigen rechtlichen Lage geben soll, dann muss sich ein neuer Entwurf dem widmen, wie damit umzugehen ist, wenn sich ein besuchsberechtigter Elternteil zu wenig um sein/e Kind/er kümmert. Diese Fälle sind in der Praxis bei weitem häufiger, als jene, wo der zweite Elternteil unbedingt die gemeinsame Obsorge will," so Vorsitzende Frauenberger abschließend.

Informationen über den Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes

Im Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes sind die auf politischer Ebene verantwortlichen Politikerinnen sowie die städtischen Frauenbeauftragten vertreten. Vorsitzende des Ausschusses ist die amtsführende Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger. Der Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes hat sich zum Ziel gesetzt, die Situation der Frauen unmittelbar vor Ort zu verbessern. Erfahrungsaustausch und gemeinsame Aktionen, wie ein österreichweites Pfeifkonzert gegen Gewalt an Frauen, Aktionen zum Equal Pay Day und gemeinsam erarbeitete Resolutionen, machen den Frauenausschuss zu einer wichtigen Plattform für kommunale Frauenpolitik.

Mehr Informationen unter: www.staedtebund.gv.at/themenfelder/frauen.html

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