Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 09.05.2011:
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Städtebund zum Europatag: Städtische Anliegen auf EU-Ebene wichtig

"Die Europäische Union ist für die Österreichischen Städte und Gemeinden enorm wichtig. Fragen der Stadtregionen und Fragen der kommunalen Selbstverwaltung werden auf Europäischer Ebene wahrgenommen und bestimmt", sagte heute Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, anlässlich des Europatages der Europäischen Union, der heute, Montag, begangen wird. "Durch den Vertrag von Lissabon wurde erstmals die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden auf europäischer Ebene festgeschrieben. Auch die Position der Kommunen bei Fragen der Daseinsvorsorge wurde so gestärkt", so Weninger. "Die EU hat längst die Bedeutung der Kommunen erkannt", so Weninger.

Weninger verwies aber auch darauf, dass sich inzwischen viele städtische Anliegen und Projekte besser durch die Bildung von Stadtregionen lösen lassen. Als Beispiel nannte er die EU-DonauraumStrategie, einer gemeinsam von Österreich und Rumänien per Bottom-Up-Ansatz ins Leben gerufenen Initiative, mit der Aufgabe, den Regionen im gesamten Donauraum durch gegenseitige Unterstützung und Austausch zu wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Aufschwung zu verhelfen.

Der Europatag der Europäischen Union am 9. Mai erinnert an die sogenannte Schumann-Erklärung 1950, die mit der Idee einer der Montan-Union den Grundstein zur Bildung einer Europäischen Wirtschaftsunion legte.

Informationen über den Österreichischen Städtebund

Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von insgesamt 246 Städten und größeren Gemeinden. Etwa 65 Prozent der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Österreichs Ballungsräumen. Mitglieder des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 EinwohnerInnen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Österreichische Städtebund ist Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt.

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