Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.03.2011:
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Ludwig: Zusätzliche Wohnbauoffensive sichert leistbares und qualitätsvolles neues Wohnungsangebot

Neben der Einhaltung der Mietpreisbindung müssen bei allen Projekten Qualitäts-Auflagen erfüllt werden; die Prüfung erfolgt durch einen Fachbeirat

Die Auslobung der kürzlich vorgestellten Neubauoffensive, die seitens der Stadt Wien mit Finanzmitteln im Ausmaß von maximal 500 Mio. Euro unterstützt wird, hat am 22. März 2011 begonnen. Bis 5. April 2011 können sich Partner-Konsortien aus Bauträgern und Finanzdienstleistern für eine Teilnahme an der Offensive bewerben. "Die Voraussetzungen dafür wurden vom Finanz- und Wohnbauressort der Stadt Wien klar festgelegt. Die finanzielle Unterstützung der Stadt Wien für die Errichtung von frei finanzierten Wohnungen ist an Auflagen gebunden, die sich am geförderten Wohnbau orientieren. Auf diese Weise sichern wir nicht nur die Leistbarkeit, sondern auch die Qualität und soziale Nachhaltigkeit des zusätzlichen Wohnungsangebots", betonte Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig heute neuerlich bei einer Informationsveranstaltung über die Wohnbauoffensive, an der zahlreiche VertreterInnen interessierter Bauträger und namhafte ArchitektInnen teilnahmen.

Im Rahmen der Neubauoffensive der Stadt Wien sollen - ergänzend zum geförderten Wohnbau - tausende neue und kostengünstige Wohnungen für die WienerInnen geschaffen werden. Weitere angestrebte positive Effekte sind die Ankurbelung des Konjunkturmotors Bau- und Baunebengewerbe, die jährlich bis zu 8.000 neue Arbeitsplätze ermöglicht und eine preisdämpfende Wirkung auf den freien Wohnungsmarkt.

"Wir haben - neben der Festlegung fairer und gedeckelter Mietpreisobergrenzen - hohes Augenmerk auf die Qualität der Wohnungen, die im Rahmen der Wohnbauoffensive entstehen werden, gelegt. Dazu zählen ökologische Standards ebenso wie die bedarfsgerechte Gestaltung der Wohnungen und Freiräume. Die Einhaltung der Mietpreisbindung bei den Projekten der Partner-Konsortien wird durch die Finanzdirektion und die Magistratsabteilung 50 der Stadt Wien überprüft. Ein Fachbeirat mit anerkannten Expertinnen und Experten beurteilt - analog zum Grundstücksbeirat im geförderten Wohnbau - alle eingereichten Projekte hinsichtlich ihrer ökologischen und architektonischen Qualität sowie ihrer sozialen Nachhaltigkeit", wie der Wiener Wohnbaustadtrat erklärte. Dabei werde der Fokus besonders darauf gelegt, dass die Wohnungen zeitgemäßen Wohnbedürfnissen und -wünschen entsprechen. Ludwig: "Wir wissen, dass die Wienerinnen und Wiener sehr hohen Wert auf die Alltagstauglichkeit und bedarfsgerechte Gestaltung der Wohnungen legen. Diese sozial nachhaltige Qualitäten sind unverzichtbarer Bestandteil all jener Projekte, die im Rahmen der Neubauoffensive der Stadt Wien zum Zug kommen werden."

Die wesentlichsten Auflagen für Projekte der Wohnbauoffensive

  • Mietpreisbindung:
    Es gelten einzuhaltende Miet- und Eigenmittelbeitragsobergrenzen. Zwei Varianten - je nach Wunsch der künftigen MieterInnen - stehen zur Verfügung.
    • Variante A: Die Nettomiete ist mit max. 6,10 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche begrenzt. Der zu leistende Finanzierungsbeitrag liegt bei 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche.
    • Variante B: Die Nettomiete ist mit max. 4,75 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche begrenzt. Der zu leistende Finanzierungsbeitrag liegt bei 500 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche.
      Die verpflichtende Mietpreisbindung besteht zehn Jahre lang ab Baufertigstellung und gilt sowohl für Neuvermietung als auch Wiedervermietung. Die Nettomieten werden jährlich VPI-indiziert. Bei bestehenden Mietverträgen ändert sich auch nach den zehn Jahren nichts. Zehn Jahre nach Baufertigstellung kann bei Neuabschlüssen von Mietverträgen der "angemessene Mietzins" eingehoben werden.
  • Infrastruktur, architektonische Qualität und soziale Nachhaltigkeit:
    Ein Fachbeirat mit anerkannten ExpertInnen aus für den Wohnbau maßgeblichen Fachgebieten - Infrastruktur, Architektur, Soziale Nachhaltigkeit und Freiraumgestaltung - bewertet die Qualität der eingereichten Projekte. Analog zum Grundstücksbeirat spricht sich der Fachbeirat als Gremialorgan für eine Annahme oder Ablehnung der jeweiligen Projekte aus. Wiedervorlagen der Projekte sind - nach einer, den Kritikpunkten entsprechenden Abänderung des Konzepts - möglich.
    Zu den Kriterien, die der Beirat überprüft, zählen: die Lage der Grundstücke bezüglich ihrer Eignung für Wohnbau (Infrastruktur), die Funktionalität der Architektur, die soziale Nachhaltigkeit und bedarfsgerechte Gestaltung der Wohnungen und der Wohnhausanlage, die Qualität der Grün- und Freiraumgestaltung, die den unterschiedlichen NutzerInnengruppen, vor allem aber den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen entsprechen soll.
  • Zusammensetzung des Beirats:
    • Mag. Dr. Wolfgang Förster, Leiter der MA 50 - Wohnbauforschung, Mitglied des Wiener Grundstücksbeirats, Vorsitzender des Wohnungskomitees der Europäischen Wirtschaftskommision (UNECE-Committee on Housing and Land Management) der Vereinten Nationen
    • Mag. arch. Dietmar Steiner, Leiter des AzW Wien, Vorsitzender der Bauträgerwettbewerbs-Jury in Wien
    • Mag. Marion Winkler, Leiterin der Magistratsabteilung 69 - Liegenschaftsmanagement der Stadt Wien
    • DI Thomas Knoll, Ingenieurkonsulent für Landschaftsplanung und Landschaftspflege, stv. Mitglied im Grundstücksbeirat
    • DI Peter Chlup, Magistratsdirektion - Baudirektion Wien, Leiter der Geschäftsstelle Infrastruktur
    • Gerhard Kammerer, Leiter des Dezernats für Vermögensmanagement der Magistratsabteilung 5 - Finanzwesen der Stadt Wien
  • Ökologie:
    Die Wohnprojekte müssen zumindest im Niedrigenergiestandard - maximal HWBBGF Wert laut Formel 15x (1+2,5/1c) - errichtet werden. Nicht zulässig ist die Verwendung von PVC-haltigen Fenstern und Türen.
    Die Einhaltung der ökologischen Qualität wird von der Magistratsabteilung 25 - Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser - kontrolliert. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen sind Sanktionen, die sowohl Pönalen als auch den Entzug bzw. die Rückforderung des Darlehens der Stadt Wien umfassen.
  • Örtliches Stadtbild:
    Das örtliche Stadtbild wird im Rahmen des Bauverfahrens durch die MA 19 bewertet.

Starker Impuls für hochwertige und leistbare Wohnungen

Die seitens der Stadt Wien gesetzten Auflagen für die Realisierung von mehreren tausend neuen und erschwinglichen Wohnungen durch Partner-Konsortien gehen in den wesentlichsten Punkten mit den hohen Anforderungen an geförderte Wohnprojekte konform. "Die Neubauoffensive der Stadt Wien wurde ergänzend zum geförderten Wohnbau gestartet. Selbstverständlich orientieren sich die Anforderungen bei diesen frei finanzierten Projekten, die mit Finanzhilfe der Stadt umgesetzt werden, an der hohen Qualität des geförderten Wohnbaus in Wien. Darüber hinaus sind die Bauträger und Finanzdienstleister, die in Wien tätig sind, bestrebt, attraktive Wohnungen zu schaffen, die die Wienerinnen und Wiener auch tatsächlich ansprechen", so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig abschließend.

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