Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 31.08.2010:
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FPÖ zieht Zwischenbilanz nach Klage gegen Hundeführschein

Die FPÖ Wien brachte im Juli 2010 gegen den Hundeführschein eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ein. GR Herbert Madejski erläuterte im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstag seine Zwischenbilanz. Die Klage sei in kürzester Zeit angenommen worden, die Stellungnahme der Landesregierung und die der FPÖ würden dem Gerichtshof nun vorliegen. Jetzt liege es am Verfassungsgerichtshof die Causa zu entscheiden, so Madejski, der mit dieser Klage die FPÖ-Forderung nach einem verpflichtenden Führschein für alle Hundebesitzer durchsetzen will. Grundsätzlich müssten alle Hundehalter lernen und wissen, wie ihr Tier reagiere und wie mit ihm umzugehen sei. Der FPÖ-Mandatar kritisierte, dass vor der Einführung eines Hundeführscheins zuerst - seitens des Gesetzgebers - der Paragraph 1 des Tierhaltegesetzes präzisiert und detaillierter ausgeführt werden müsse. Eine entsprechende Verordnung wäre erst nach dieser Änderung rechtens gewesen und die derzeitige Novelle müsse daher aufgehoben werden, forderte Madejski, der noch für 2010 einen Entscheid des Verfassungsgerichtshof erwartet.

Weitere Informationen: Gemeinderatsklub der FPÖ, Telefon: 01 4000-81798, Internet: www.fpoe-wien.at/.

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