Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.06.2010:
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Wiener Landtag (7)

Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

LAbg. Karin Praniess-Kastner (ÖVP)bezeichnete die moderne zeitgemäße Formulierung des Gesetzestextes als positiv, den nicht mit vollem Einsatz vollzogenen Paradigmenwechsel und die fehlende Entschlossenheit seitens der Landesregierung kritisierte sie jedoch. Sie brachte zwei Beschlussanträge ein. Einerseits zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Tagesstruktur und vollbetreutes Wohnen für behinderte Menschen nach Vollendung des 65. Lebensjahres sowie zum Erwerb von Versicherungszeiten für behinderte Menschen in Beschäftigungstherapie.

LAbg. Gabriele Mörk (SPÖ) erklärte, dass das Wiener Behindertengesetz auf das Jahr 1966 zurück gehe. Chancengleichheit und Selbstbestimmung seien jene Prämissen, worauf der neue Gesetzesentwurf aufgebaut sei. Chancengleichheit treffe als Querschnittsmaterie alle Bereiche der Stadt. Diskriminierende Begriffe wurden aus dem Gesetz entfernt, es sei klar und verständlich für alle formuliert. Ein wesentliches Ziel sei die Umsetzung des Normalisierungsprinzips, sagte Mörk. Das Fördersystem des Fonds Soziales Wien ermögliche zugeschnittene Leistungen mit erweitertem Leistungskatalog.

In ihrem Schlusswort unterstrich StR Mag. Sonja Wehsely (SPÖ), dass das Gesetz die Umsetzung eines Paradigmenwechsels in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung sei. Im Sinne des miteinander Arbeitens bezeichnete sie die Vorgehensweise der Entstehung des Gesetzes als absolut richtig. Sowohl die Fachabteilung als auch die Interessensvertretung sei in einem gemeinsamen Prozess in die Verhandlungen eingebunden gewesen. Das Ergebnis sei wichtig, da das Wiener Behindertengesetz aus den 60er Jahren stamme und Rahmenbedingungen nicht mehr abgedeckt werden konnten. Es liege ein fortschrittliches und weitblickendes Gesetz vor, mit soviel Normalität aber auch soviel Spezialität wie möglich.

Abstimmung: Die drei eingebrachten Abänderungsanträge betreffend Streichung des Vermögensnachweises, Sicherstellung des Anhörungsrechtes der Interessenvertretung behinderter Menschen sowie die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf sämtliche Forderungen behinderter Menschen blieben mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und Grünen in der Minderheit und wurden damit abgelehnt. Die Beschlussanträge betreffend Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Tagesstruktur und vollbetreutes Wohnen für behinderte Menschen nach Vollendung des 65. Lebensjahres sowie den Erwerb von Versicherungszeiten für behinderte Menschen in Beschäftigungstherapie wurden ebenfalls abgelehnt. Die Gesetzesvorlage wurde in erster und zweiter Lesung mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ mehrstimmig beschlossen.

Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung

StR Johann Herzog (FPÖ) sagte, dass das Gesetz wieder einmal vorliege, seine Fraktion werde gerne zustimmen, wiewohl die FPÖ dem Antidiskriminierungsgesetz negativ gegenüber eingestellt sei. Die Verwirklichung vieler der in Aussicht gestellten Ziele sei fraglich, es wurde weniger erreicht, gleicher Lohn für gleiche Arbeit wurde nicht erzielt. Er äußerte Bedenken gegenüber dem Entwurf, es sei zu befürchten, dass die finanziellen Folgewirkungen sehr hoch seien.

Es sei erfreulich, dass das Gesetz zur Beschlussfassung vorliege, so LAbg. Claudia Smolik (Grüne). Es solle mehr auf die Sprache geachtet werden, auch in den angehängten Ausführungen. Den Hinweis auf einen Etappenplan bezeichnete sie als notwendig. Es sei im Gesetz festgehalten, wie Barrieren und bauliche Barrieren abgebaut werden können. Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle werde begrüßt, eine Ausstattung dieser personell als auch finanziell sei jedoch notwendig und sollte im Budget für das nächste Jahr vorgesehen werden.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) freute sich über eine weitere Verbesserung des Gesetzes. Ziel sei, dass mit dem Verbot der Diskriminierung Zustände geschaffen werden, um Menschen u.a. durch Religion, Weltanschauung, Alter oder Geschlecht nicht zu benachteiligen. Neu sei die Aufnahme des Passus Behinderung, die Formulierung "Rasse" wurde durch ethnische Zugehörigkeit verändert. Viele Gespräche und eine enge Abstimmung mit der Interessensvertretung waren selbstverständlich.

LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ) brachte einen Abänderungsantrag mit der Forderung, den § 9 Abs.2 ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen, ein. Es handle sich hier um die Formulierung einer positiven Diskriminierung.

LAbg. Karin Praniess-Kastner (ÖVP) kritisierte, dass bislang die Aufnahme des Passus "Behinderte" ignoriert und abgeschmettert wurde. Wien sei hier das Schlusslicht. Die Stadt lenke nun endlich ein, ein Initiativantrag aller Oppositionsparteien sei für die Novelle notwendig gewesen.

LAbg. Mag. Maria Vassilakou (Grüne) machte die Abschiebung der Familie Zogaj zum Inhalt ihrer Ausführungen. Es sei kontraproduktiv, Kinder die ungefragt mit ihrer Familie nach Österreich gekommen seien und ohne Zweifel integriert seien, abzuschieben. Der Akt sei unmenschlich und einem modernen demokratischen Land unwürdig. Sie forderte den Wiener Landtag auf, klar Stellung gegen die Abschiebung zu beziehen. Die Schaffung eines humanitären Bleiberechtes war Inhalt eines Antrages.

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