Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.03.2010:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). LAbg Mag.a Maria Vassilakou (Grüne) brachte in ihren Ausführungen zwei Stellungnahmen von "Caritas" und "Neustart" vor. Diese würden unterstreichen, dass die Verhältnismäßigkeit des Initiativantrags nicht gegeben sei. Ein generelles Bettelverbot käme hier durch die "Hintertür", wiewohl aufgrund der ...

Wien (RK). LAbg Mag.a Maria Vassilakou (Grüne) brachte in ihren Ausführungen zwei Stellungnahmen von "Caritas" und "Neustart" vor. Diese würden unterstreichen, dass die Verhältnismäßigkeit des Initiativantrags nicht gegeben sei. Ein generelles Bettelverbot käme hier durch die "Hintertür", wiewohl aufgrund der Aussagen des Landeshauptmannes ein generelles Bettelverbot auszuschließen sei. Sie kritisierte, dass die Sozialdemokratie Gesetze mittels Initiativantrag verändere - dies sei zwar erlaubt, jedoch nicht besonders demokratisch. Es gebe Armut und Verwahrlosung auch in Wien. Die Stellungnahmen seien Abbildung des "menschlichen Wiens".

Hier gehe es nicht um die Abkehr von Grundsätzen noch um ein "Placebo", so LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ). Es handle sich um ein durchdachtes Gesetz des Mittelweges und der Vernunft. Zu den bereits vorhandenen Parametern, wie das Verbot des aufdringlichen und aggressiven Bettelns, komme das Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns, aufgrund der Notwendigkeit und des erhöhten Aufkommens, hinzu. Man habe Verantwortung gegenüber der Bevölkerung, daher versuche man die Ausbeutung durch Banden möglichst wirksam zu bekämpfen. Bettelei zu idealisieren sei nicht der richtige Weg, nicht gewerbsmäßiges Betteln habe durchaus seinen berechtigten Platz. Der Initiativantrag sei eine angemessene Adaptierung des Wiener Sicherheitsgesetzes.

LAbg David Ellensohn (Grüne) führte in seiner tatsächlichen Berichtigung aus, dass dieses Gesetz nicht maßvoll und nicht durchdacht sei. Er berichtigte tatsächlich, dass 17 Prozent der WienerInnen unter der Armutsgrenze leben würden, und es in Wien eine drei mal so hohe Kinderarmut als in Dänemark gebe.

"Das Gesetz ist tief", sagte LAbg DI Martin Margulies (Grüne), es kriminalisiere die "Ärmsten der Armen". Ein Bettler im normalen Fall, stehle nicht, man nehme jedoch diesen Menschen ohne Perspektive die letzte Möglichkeit sich vor der "Verslummung" zu retten. Kein einziger Bettler profitiere von diesem Gesetz. Jeder der hier bettle mache das regelmäßig und mit dem Ziel Einkünfte zu erwirken. Margulies forderte die namentliche Abstimmung über das Gesetz. (Forts.) mos/gse

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(RK vom 26.03.2010)