Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.03.2010:
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Wiener Landtag (4)

Wien (RK). StR David Ellensohn (Grüne) wunderte sich darüber, dass die SPÖ diesen Antrag überhaupt und vor allem mit einer gewissen Dringlichkeit eingebracht habe. Sogenannte "Verschärfungen" bzw. Veränderungen, die die Novelle bringen sollte, bezweifle er. Er werde eine namentliche Abstimmung des Antrages verlangen ...

Wien (RK). StR David Ellensohn (Grüne) wunderte sich darüber, dass die SPÖ diesen Antrag überhaupt und vor allem mit einer gewissen Dringlichkeit eingebracht habe. Sogenannte "Verschärfungen" bzw. Veränderungen, die die Novelle bringen sollte, bezweifle er. Er werde eine namentliche Abstimmung des Antrages verlangen. Bei der Novelle handle es sich um ein generelles Bettelverbot, bei dem gewerbsmäßiges Betteln künftig mit einer Strafe bis zu Euro 700 oder einer Woche Ersatzfreiheitsstrafe belangt werde. Ellensohn zitierte dazu auch kritische Stellungnahmen von NGOS. Auch bestimmte Personengruppen auf öffentlichen Plätzen durch Aufforderung eines Bürgers wegzuweisen, betrachtete Ellensohn als nicht gerechtfertigt.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) sagte mit der neuen Gesetzesnovelle werde das Betteln in Wien aufhören. Er stellte ferner fest, dass die Wiener ÖVP im November letzten Jahres einen Antrag gegen das gewerbsmäßige Betteln eingebracht habe. Am 1. März 2010 habe die SPÖ nun genau diesen Antrag übernommen. Mit der Gesetzesänderung werde das Betteln von Menschen aus östlichen Nachbarländern unterbunden. Das sei sehr zu begrüßen. Sozial schwachen Menschen, die nicht wüssten, an welche Hilfsorganisation sie sich wenden sollen, um ihre Armut zu lindern, müsste hingegen wie bisher geholfen werden.

LAbg Nurten Yilmaz (SPÖ) meinte, es werde in Wien kein Bettelverbot geben, sondern Betteln sei auch weiterhin erlaubt. Man wolle mit dem neuen Gesetz eine bestimmte Personengruppe schützen und gleichzeitig gegen die Hintermänner von organisierten Bettlerbanden vorgehen. Der Initiativantrag wurde deshalb überlegt, weil in letzter Zeit vermehrt festgestellt wurde, dass Bettler aus benachbarten osteuropäischen Ländern von Hintermännern zum Betteln gezwungen worden wären. Das Wegweisen von bestimmten Personengruppen, das im aktuellen Entwurf vorgesehen sei, begründete sie damit, dass es nicht um die Diskriminierung von bestimmten Personengruppen gehe, sondern um den freien Zugang der Wiener Bevölkerung zu allen öffentlichen Orten. (Forts.) hl/gse

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(RK vom 26.03.2010)