Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.01.2010:
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Preisauszeichnung: Marktamt startet Schwerpunktkontrolle

Wien (RK). KonsumentInnenschutz-Stadträtin Sandra Frauenberger hat das Wiener Marktamt beauftragt, die korrekte Preisauszeichnung auf den Wiener Märkten schwerpunktmäßig unter die Lupe zu nehmen. Anlass sind die unlängst von der AK Wien aufgezeigten Preisauszeichnungsverstöße bei einigen Fleisch,- Obst-, Gemüse- ...

Wien (RK). KonsumentInnenschutz-Stadträtin Sandra Frauenberger hat das Wiener Marktamt beauftragt, die korrekte Preisauszeichnung auf den Wiener Märkten schwerpunktmäßig unter die Lupe zu nehmen. Anlass sind die unlängst von der AK Wien aufgezeigten Preisauszeichnungsverstöße bei einigen Fleisch,- Obst-, Gemüse- sowie Feinkostständen der Wiener Märkte. "Die von der AK aufgezeigten Zahlen decken sich in etwa mit den Erfahrungen, die das Marktamt bei seinen regelmäßigen Kontrollen macht. Auch wenn sich die überwiegende Mehrheit der StandlerInnen an die gesetzlichen Vorgaben hält, finden sich immer wieder vereinzelte 'schwarze Schafe', die die Preise ihrer Waren nicht korrekt auszeichnen. Deshalb rückt das Marktamt in den nächsten Wochen gezielt aus, um die ordnungsgemäße Auszeichnung zu kontrollieren", so die KonsumentInnenschutz-Stadträtin. Die AK hat bei 13 Geschäften auf Wiener Märkten Verstöße verzeichnet, insgesamt gibt es auf den Wiener Märkten rund 900 Stände und Geschäfte.****

Wie sieht die korrekte Preisauszeichnung aus?

Das Gesetz gibt zur Gestaltung einer ordnungsgemäßen Auszeichnung von Preisen bei Waren und Dienstleistungen keine grafischen Vorgaben. Die Preise sind allerdings so auszuzeichnen, dass durchschnittlich aufmerksame BetrachterInnen sie leicht lesen und zuordnen können. Die Preise von Sachgütern und Leistungen dürfen auch durch Verzeichnisse ausgezeichnet werden. Die Preisverzeichnisse für Leistungen sind im Geschäftslokal deutlich sichtbar anzubringen. Die Preisverzeichnisse für Sachgüter können auch im Geschäftslokal aufgelegt oder dem Kunden zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Preisauszeichnung kann aber auch auf der Ware selbst erfolgen. Wichtig ist, dass die KundInnen vor Bestellung oder Kauf erfahren, was sie zu welchem Preis erstehen können.

Die Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge anzugeben (Bruttopreise). Wird zusätzlich der Nettopreis angegeben, so ist der Bruttopreis in dessen unmittelbarer Nähe auszuzeichnen.

Auch die Grundpreisauszeichnung ist wichtig: Das heißt, bei Waren, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten werden, ist neben dem Verkaufspreis auch der Preis je Maßeinheit auszuzeichnen, also der Preis für ein Kilogramm, einen Liter oder einen Meter. Der Grundpreis darf entfallen, wenn dieser mit dem Verkaufspreis übereinstimmt.

Rund 8.000 Preis-Kontrollen jährlich

Die Aufsichtsorgane des Wiener Marktamtes führen tagtäglich neben Lebensmittel-, Hygiene- und Gewerbekontrollen auch Preisauszeichnungskontrollen (jährlich rund 8.000) durch. Die von der AK mitgeteilten Beanstandungen werden nun auch behördlich überprüft.

Laut Wiener Martkamt ist die "Preisauszeichnungsmoral" der Gewerbetreibenden in Wien grundsätzlich gut, Beanstandungsgründe seien hauptsächlich nicht ganz gute Lesbarkeit ("verwischte Preise", meist durch Feuchtigkeit), Verdeckung durch andere Waren, heruntergefallene Regalauszeichnung, aber auch noch nicht aktualisierte Änderungen. In einigen Fällen fehle sie allerdings auch zur Gänze. Die Konsequenzen für die Preissünder reichen von Ermahnungen über Organmandatsstrafe bis hin zu einer Anzeige beim Magistratischen Bezirksamt. (Schluss) lac

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 28.01.2010)