Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 11.11.2008:
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StR. Ludwig: Sanierungsverordnung "neu" forciert den Klimaschutz

Wien (RK). Zur Umsetzung des Kyoto-Ziels und zur maßgeblichen Reduzierung von Treibhausgasemissionen wurde von Bund und Ländern eine gemeinsame Klimastrategie erarbeitet. Das Verhandlungsergebnis fand in einer Artikel 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Maßnahmen am Gebäudesektor Eingang. Nach der ...

Wien (RK). Zur Umsetzung des Kyoto-Ziels und zur maßgeblichen Reduzierung von Treibhausgasemissionen wurde von Bund und Ländern eine gemeinsame Klimastrategie erarbeitet. Das Verhandlungsergebnis fand in einer Artikel 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Maßnahmen am Gebäudesektor Eingang. Nach der Beschlussfassung durch alle Landtage wird die 15a B-VG- Vereinbarung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten.

Als heimischer Vorreiter im Klima- und Umweltschutz hat Wien nicht nur wesentlich zum Zustandekommen der 15a-B-VG-Vereinbarung beigetragen, sondern wird diese bereits vor ihrem Inkrafttreten umsetzen.

Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig im Rahmen der Pressekonferenz des Wiener Bürgermeisters am Dienstag: "Durch höhere und zusätzliche Förderungen im Rahmen der Wiener Sanierungsverordnung, die an strengere Qualitätskriterien gekoppelt sind, erreichen wir mehrere, entscheidende Effekte: Eine weitere Reduktion der CO2-Emissionen, die Entlastung der Mieterinnen und Mieter durch niedrigere Energiekosten und die Ankurbelung des wichtigen Konjunkturmotors Bau- und Baunebengewerbe."****

Der Entwurf für die Wiener Sanierungsverordnung 2008, die Anfang Januar 2009 in Kraft treten soll, sieht eine ganze Reihe von Adaptierungen und Verbesserungen vor, die - durch teils noch strenger gestaltete Mindeststandards und hohe Förderanreize für besonders ökologische Sanierungsprojekte - über die Bestimmungen der 15a B-VG-Vereinbarung hinausgehen.

"Wien beschreitet weiter einen sehr ambitionierten Weg. Durch die Techniknovelle, die im Juli 2008 in Kraft getreten ist, haben wir bereits strengere Bestimmungen für die Energieeffizienz von Wohn- und Bürogebäuden realisiert. Nun steigern wir unsere Anstrengungen bei Sanierungen, die ein hohes Energieeinsparungspotential besitzen und forcieren verstärkt den Einsatz von modernen Bautechnologien und alternativen Energieversorgungssystemen", hält Ludwig fest.

Staffel-Modell, das an die Höhe der Energiereduktion gekoppelt ist

Ein wesentliche Änderung der Sanierungsverordnung 2008 bildet die deutliche Erhöhung der zulässigen förderbaren Gesamtsanierungskosten (letzte Erhöhung: 2005), um die gestiegenen Baukosten abzufedern und verstärkte Sanierungsanreize zu schaffen. Außerdem wird die Höhe der Förderungen von thermisch-energetischen Sanierungen gestaffelt und an die Reduktion des Heizwärmebedarfs gekoppelt. Ludwig: "Je geringer der Energiebedarf eines Gebäude durch die thermisch-energetische Sanierung wird, desto höher fällt auch die Förderung aus. Wir berücksichtigen durch die ,Delta- Förderung' aber auch jene Gebäude, bei denen aus stichhaltigen Gründen die Zielwerte einer thermisch-energetischen Sanierung nicht erreicht werden können, wenn durch die Sanierung von einzelnen Bauteilen eine Einsparung des Heizwärmebedarfs von mindestens 30 Prozent erreicht wird. Auch hier gilt das Förderungs-Staffelmodell, sprich, je höher der Energieeinsparungseffekt ist, desto höher ist auch die Förderung. Damit setzen wir für die Hauseigentümer einen wichtigen Anreiz, umfassendere Sanierungen durchzuführen, die wiederum verstärkt Klima und Umwelt und - durch geringere Heizkosten - jedem einzelnen Mieter zugute kommen."

Zusätzliche Anreizförderung für Dachgeschossausbauten

Da bei einer qualitätsvollen thermisch-energetischen Gebäudesanierung das Dachgeschoss miteinbezogen werden muss, macht es Sinn, im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme auch das Dachgeschoss zu Wohnungen auszubauen bzw. durch Aufstockung von Geschossen weiteren Wohnraum zu gewinnen. Durch eine zusätzliche Anreizförderung, die sinngemäß nach den gleichen Grundsätzen wie bei einer Sockelsanierung (in nicht erneuerungsdringlichen Gebieten) erfolgen wird, soll die thermisch-energetische Sanierungsquote erhöht werden.

Vorrang für innovative klimarelevante Systeme

Durch die Einführung des Begriffs "innovative klimarelevante Systeme" in der Sanierungsverordnung 2008 wird definiert, welche Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen künftig bei der Sanierung Anspruch auf Förderung haben. Biogene Heizungssysteme (Pellets- und Biomasseheizungen), aber auch elektrische Wärmepumpen, sollen nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen kombiniert werden, um zu vermeiden, dass Heizungs- /Warmwasserkessel während der Sommermonate betrieben werden müssen. Weiters zählt Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme- Koppelungsanlagen zu den begünstigten Systemen.

Austausch alter 5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Kaminanschluss

Neu ist auch die Förderung für den Austausch eines Gas- Durchlauf-Wasserheizers ohne Abgasführung, denn meist sind es sozial schwächere Wienerinnen und Wiener, die solche Geräte, die ein höheres Sicherheitsrisiko bergen, verwenden. Für den Austausch gegen ein Gerät mit Abgasführung soll künftig ein nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von 600 Euro gewährt werden. Für die Umstellung auf ein innovatives klimarelevantes System sind einmalige nichtrückzahlbare Förderbeiträge im Ausmaß von bis zu 50 Prozent der förderbaren Maßnahmen, maximal aber 5.000 Euro, vorgesehen.

Maßgeblicher Beitrag zur CO2-Reduktion durch Thewosan

Seit dem Jahr 2000 wurden in Wien 608 Wohnhausanlagen oder Wohngebäude mit rund 49.295 Wohneinheiten und Gesamtsanierungskosten von 466 Mio. Euro und mit Förderungen in Höhe von 152,4 Mio. Euro thermisch-energetisch (=Thewosan) saniert. Zurzeit befinden sich weitere 152 Projekte mit rund 10.480 Wohneinheiten in Thewosan-Sanierung. Die Gesamtsanierungskosten dafür betragen rund 147 Mio. Euro, die Förderungen insgesamt rund 46 Mio. Euro. In Planung sind aktuell 67 Projekte mit 7.840 Wohneinheiten, Gesamtsanierungskosten von rund 123 Mio. Euro und Förderungen im Ausmaß von 46,3 Mio. Euro. 2008 können in Wien allein 254.000 Tonnen CO2 durch thermisch- energetische Sanierungsmaßnahmen eingespart werden.

Sanierungsförderung "neu" sichert rund 4.200 Arbeitsplätze

Der Wohnbau hat wegen seiner hohen Inlandswirksamkeit große Bedeutung im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung der Gesamtwirtschaft. Allein durch geförderte thermisch-energetische Sanierungen wurde in Wien seit dem Jahr 2000 ein Bauvolumen von rund 736 Mio. Euro ausgelöst und damit Tausende Arbeitsplätze gesichert. Diese Beschäftigungseffekte sind um ein Viertel höher als im privaten Konsum und doppelt so hoch wie im Export (hohe Beschäftigungseffekte). Wohnbaustadtrat Michael Ludwig: "Durch die neue Sanierungsförderung kurbeln wir die Konjunktur in Wien verstärkt an: Wir lösen damit ein Bauvolumen von jährlich 350 Millionen Euro aus und schaffen bzw. sichern dadurch rund 4.200 Arbeitsplätze."

Die positiven Effekte auf einen Blick

  • Umwelt- und Klimaschutz: Wesentlicher Beitrag für die
    Zielerreichung der Reduktion von Treibhausgasemissionen
  • Konsumentenschutz: Vorteile für WohnungsnutzerInnen durch die
    Vorgabe von Wärmestandards, die zu niedrigeren Energiekosten
    führen
  • Soziale Sicherheit: Refinanzierungskosten werden bei den
    WohnungsnutzerInnen durch den Einsatz von
    Wohnbauförderungsmitteln nicht in voller Höhe schlagend, sodass
    Wohnen leistbar bleibt. Ein höherer Wärmedämmstandard führt zu
    einer wesentlich besseren Nutzbarkeit und Behaglichkeit der
    Wohnungen.
  • Wirtschaft: Die Sanierungsförderungen des Landes Wien kurbeln
    den wichtigen Konjunkturmotor Bauwirtschaft an. Sie lösen
    jährlich 350 Mio. Euro an Bauvolumen aus und sichern damit rund
    4.200 Arbeitsplätze.

Gültigkeit mit Anfang Januar 2009

Die Beschlussfassung der Sanierungsverordnung 2008 in der Landesregierung soll am 16. Dezember 2008 erfolgen. Die neuen Förderbestimmungen für Sanierungen könnten somit mit Anfang Januar 2009 in Kraft treten. Auf bereits zugesicherte Förderungen ist die derzeitige Sanierungsverordnung weiterhin anzuwenden. (Schluss) da

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 11.11.2008)