Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.02.2008:
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Wiener PatientInnenanwalt Brustbauer zur ÄrztInnenarbeitszeit

Wien (RK). Der Wiener PatientInnenanwalt Prof. Dr. Brustbauer beabsichtigt, sich künftig bei Medizinschäden, die an die Wiener PatientInnenanwaltschaft nach Operationen herangetragen werden, auch die Einhaltung der Arbeitszeit der ÄrztInnen noch genauer anzuschauen.**** "Ein uneinsichtiger übermüdeter Autofahrer ...

Wien (RK). Der Wiener PatientInnenanwalt Prof. Dr. Brustbauer beabsichtigt, sich künftig bei Medizinschäden, die an die Wiener PatientInnenanwaltschaft nach Operationen herangetragen werden, auch die Einhaltung der Arbeitszeit der ÄrztInnen noch genauer anzuschauen.****

"Ein uneinsichtiger übermüdeter Autofahrer muss bei einer Polizeikontrolle den Zündschlüssel abgeben; ein übermüdeter Arzt, der operiert, wird hingenommen?", fragt sich Brustbauer und hält das für ein unnötiges Risiko für die PatientInnen. Er, Brustbauer, sei weder Dienstnehmervertreter noch Dienstgeber oder Spitalserhalter, noch Gesundheitsökonom und werde sich daher in die augenblickliche Diskussion um Arbeitszeiten, Strafen, etc. nicht direkt einmischen. Die Sicherheit der PatientInnen sei ihm aber ein besonderes Anliegen.

Spitalsrechtsträger haftet

Wenn ein Spital das Risiko eingehe, ÄrztInnen an den OP-Tisch zu lassen, die übermüdet sind, so haftet der Rechtsträger selbstverständlich für dadurch verursachte Schäden, meint Brustbauer: "Es kann doch nicht sein, dass der Patient, der ja in der Regel nicht weiß, wie lang ein Arzt schon im Dienst ist, einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt wird."

Brustbauer ist sich dessen bewusst, dass die durchgehende Beweiskette zwischen einer Dienstzeitüberschreitung, die den gesetzlichen Rahmen sprengt, Übermüdung und genau dadurch eingetretenen Schaden nicht immer bis ins Detail zu schließen sein wird. "Aber wenn bei Routineeingriffen Fehler passieren oder schwerwiegendere Komplikationen auftreten, wird wohl ein noch genauerer Blick in den Dienstplan erfolgen müssen.", kündigt Brustbauer an und stellt den Krankenhauserhaltern damit die Rute ins Fenster. Er werde nicht zögern, gegebenenfalls das Spital in die Pflicht zu nehmen. (Schluss) neu

  • Rückfragehinweis:
    Gerhard Neustifter
    Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
    Wiener Pflege-, Patientinnen-
    und Patientenanwaltschaft
    Schönbrunner Straße 7
    1040 Wien
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(RK vom 05.02.2008)