Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.01.2007:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ) legte Wert darauf, dass ihre Fraktion dem LH selbst keinen Radikalismus unterstelle. Sie freue sich darüber, dass die Anfrage trotz Widerstand zugelassen worden sei. Es sei völlig klar, jede gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft habe ihre inneren Angelegenheiten selbst ...

Wien (RK). LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ) legte Wert darauf, dass ihre Fraktion dem LH selbst keinen Radikalismus unterstelle. Sie freue sich darüber, dass die Anfrage trotz Widerstand zugelassen worden sei. Es sei völlig klar, jede gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft habe ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln, sei aber der Verfassung und den österreichischen Gesetzen unterworfen. Die oberste Aufsicht über den Religionsunterricht, über Lehrpläne, Bücher und Lernbehelfe, stehe dem Staat zu. Das Aufsichts- und Kontrollrecht müsse wahrgenommen werden, ohne sich in die inneren Angelegenheiten der Gemeinschaft einzumischen. Die Schulen hätten einen großen Einfluss auf die religiöse Entwicklung der Jugendlichen. Problem sei, dass es gewaltbereite Jugendliche gebe, daher sei die Kontrolle nötig. Unsere Rechtsnormen seien einzuhalten, und es sei bedauerlich, dass über die religiöse Schiene anderes gepredigt werde.

LAbg. Mag. Alev Korun (Grüne) warf der FPÖ rechtsextremistische und antidemokratische Tendenzen vor. Die Grünen grenzten nicht aus, sie nähmen die demokratische Grundordnung ernst, sie gelte für alle. Daher hätten sich auch die Religionslehrer daran zu halten. Für Anzeigen seien die Gerichte oder der Verfassungsschutz zuständig. Vorverurteilungen seien abzulehnen. Für den Religionsunterricht sei die Islamische Glaubensgemeinschaft zuständig. Pauschalurteile seien abzulehnen. Es gebe leider auch in der einheimischen politischen Landschaft Hassprediger. Die FPÖ müsse diese Hetze aufgeben, die das Leben vieler Muslime in Wien erschweren, Menschenrechte und Religionsfreiheit gelten für alle.

LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) verwies darauf, dass der Islamische Schulunterreicht in Österreich gut organisiert sei. Es gebe Religionslehrer, die der staatlichen Kontrolle unterstehen, es gebe einen anerkannten Lehrplan, es werde in Deutsch unterrichtet. Zur Religionsfreiheit gehöre ein Religionsunterricht, der sich innerhalb der Rechtsordnung zu bewegen habe. Religiöse Normen dürften nicht über staatliches Recht gestellt werden. Es dürfe aber verlangt werden, dass die grundlegenden abendländischen Werte auch im Unterricht eingehalten werden. Dazu zählten die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Meinungsfreiheit und die freie Religionsausübung. Daher lehne die ÖVP auch die Forderung der Grünen zur Aufhebung des Konkordates und Abschaffung der Kreuze in den Schulen ab.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) meinte, der FPÖ gehe es offenbar um eine Stimmungsmache gegen eine religiöse Minderheit, das lehne seine Fraktion ab. In Wien gebe es eine gute Gesprächsbasis zwischen der Islamischen Glaubensgemeinschaft und den staatlichen Stellen. Auch der Kontakt zwischen den verschiedenen Religionen sei friktionsfrei. Er erinnerte an das Islamgesetz aus dem Jahr 1912, um das uns viele andere Europäische Länder beneideten. Natürlich gebe es auch Differenzen, die aber in einem sachlichen Dialog zu bereinigen seien. Der Vorwurf, in einer Moschee würde ein Hassprediger tätig sein, sei zurückzuweisen. Das sagten auch kritische Journalisten. Er forderte die FPÖ auf, sich für die Vorwürfe gegen den SPÖ Landtagabgeordneten DI Omar Al-Rawi zu entschuldigen. (Forts.) kuc/gse

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(RK vom 26.01.2007)