Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.02.2005:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Vertrauen in die Versorgungssicherheit

Wien (RK). Die Liberalisierung öffentlich wahrgenommener Aufgaben erfordert neben der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung auch eine vorausschauende Kommunikation dieser Veränderungen. Im Fall der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse stellt sich die Frage, wie das Vertrauen der ...

Wien (RK). Die Liberalisierung öffentlich wahrgenommener Aufgaben erfordert neben der rechtlichen und organisatorischen Umsetzung auch eine vorausschauende Kommunikation dieser Veränderungen. Im Fall der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse stellt sich die Frage, wie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Versorgungssicherheit gewahrt werden kann und welchen Beitrag dazu eine gezielte Kommunikation leisten kann. Zum Themenkomplex "Kommunikation verantworten - Vertrauen in die Versorgungssicherheit" wurde im Wiener Rathaus am 22. Februar eine Tagung abgehalten, gemeinsam veranstaltet von Dienststellen der Stadt Wien, den Wiener Stadtwerken, dem Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs und dem Management Center Innsbruck. Einleitend wurde seitens der MA 53 (PID) festgehalten, dass "Verwaltungseinrichtungen für den Bürger verständlich sein müssen".

Wien steht im Bereich der Lebensqualität weltweit unter den ersten drei Städten, Eckpfeiler dabei bilden Naherholung, Kultur und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Es gilt, sowohl bewährte Systeme auf hohem Niveau zu halten, als auch neue Modelle zu entwickeln, die den Interessen der Konsumenten angepasst sind. Um dies alles den Menschen in Wien nahe zu bringen, ist auch eine entsprechende Kommunikation auf hohem Standard erforderlich und wird seitens der Stadt Wien auf vielen Ebenen geboten. Zur angesprochenen Lebensqualität gehören Bereiche, die für den Menschen naturgemäß besondere Bedeutung haben, etwa der ÖPNV, im speziellen Fall die Wiener Linien oder auch die Versorgung mit Energie und Hochquellwasser.

Die Wiener Linien als größtes österreichisches Nahverkehrsunternehmen beförderten im Jahr 2004 eine Rekordanzahl von 730 Millionen Fahrgästen, wobei beim Modal split in Wien 34 Prozent der Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt werden; in diesem Zusammenhang ist erfreulich, dass 44 Prozent der Fahrgäste prinzipiell "wahlfrei" sind, was bedeutet, dass sie für den zurückgelegten Weg auch Alternativen (z.B. Auto) hätten wählen können. Was die finanzielle Seite betrifft, betont Direktor Dipl.- Ing. Günter Steinbauer: "Die Ausgaben über die Tarife zu decken, ist in keiner Stadt der Welt möglich". Innerhalb der Europäischen Union gibt es Bestrebungen, den ÖPNV einem "kontrolliertem Wettbewerb" zu unterwerfen. Ein EUGH Urteil ("Altmark" aus dem Jahr 2003) spricht von einem "durchschnittlich gut geführten Unternehmen", womit auch im ÖPNV die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit dokumentiert wird. Allerdings finden sich in den bisherigen EU Erkenntnissen bzw. Regelungen keine Ansätze für eine entsprechende Definition.

Etwas diffizil stellen sich Kommunikationsstrategien im Bereich der Wiener Wasserwerke dar, es gilt einerseits die einmalige Güte des Hochquellwassers zu dokumentieren, andererseits aber nicht auf eine Werbelinie zu verfallen. Denn, wie Dipl.-Ing. Walter Kling, dazu feststellt: "Wir liefern quasi frei Haus". Das Wiener Wasser ist zu einem internationalem Begriff für Wien geworden. Man legt auf eine breite Öffentlichkeitsarbeit wert, nicht aber auf Werbung. Die Öffentlichkeitsarbeit ist der umfassendste Bereich, um Informationen zu streuen, die für alle Kunden und Konsumenten der Wasserversorgung wesentlich sind bzw. etwa im Gebrechensfall sein können.

Mit der Zunahme der legistischen Regelungen durch Brüssel gewinnt die Kommunikationsschiene laufend an Bedeutung - hier sind freilich auch Informationsdefizite zu orten oder von Einzelinitiativen abhängig. Ein aufschlussreiches Beispiel liefert dazu der österreichische Generaldelegierte zum CEEP / Brüssel, Gerhard Greiner. Am Beginn dieser Woche fand im Europäischen Parlament die Abstimmung zur Freistellung von Dienstleistern von Wettbewerbsregeln statt. Die Abgeordneten begrüßen, dass kleine Dienstleister von der Pflicht freigestellt werden sollen, der Kommission Ausgleichszahlungen (staatliche Beihilfen) bekannt zu geben. Was als "kleine Dienstleister" zu gelten hat, wird einerseits von der Kommission nicht bestimmt, andererseits vertreten die Abgeordneten die Auffassung, dass es sich um Unternehmen handeln soll, deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro beträgt und die jährlich eine Beihilfenzahlung von weniger als 15 Millionen Euro erhalten. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, erfolgte heuer zwischen 7. Jänner und 9. Februar auf der Ebene des Europäischen Parlaments eine Halbierung der ursprünglich vorgesehenen Schwellenwerte. Die Wiener Linien, die beträchtlich über diesen Schwellenwerten liegen, sind (noch) durch den Verkehrsdienstevertrag mit der Stadt Wien abgeschirmt.

Die Kommission hat auch vor, die für Krankenhäuser und für Sozialwohnungen zuständigen Unternehmen von der Notifizierungspflicht frei zu stellen. Die Abgeordneten in Brüssel warnen jedoch davor, dass hohe Beihilfen in diesen Bereichen zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Sie betonen außerdem, dass sich die Art und Weise, wie Dienstleistungen in allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbracht werden, in den einzelnen Mitgliedstaaten beträchtlich unterscheidet. Daran knüpft sich die Meinung, dass die Freistellung nur dann erfolgen soll, wenn der betreffende Mitgliedstaat der Kommission eine detaillierte Beschreibung der Organisation dieser Sektoren vorlegt. Was in der Praxis eine weitgehende Einschaubarkeit mit sich brächte.

Schon zuvor hatte Mag. Martin Pospischill (MA 27/Stabsstelle Daseinsvorsorge) bemängelt, dass die Dienstleistungsrichtlinie und GATS die Aufgaben der kommunalen Versorger nicht berücksichtigen. Was GATS betrifft, meint Dr. Michael Losch, Sektionsleiter im BMWA, dass es seitens Europa keine Angebote für Liberalisierungen gebe. Um Schlüsse bezüglich Effizienz und Auswirkungen einer Liberalisierung zu ziehen, solle man sich die Beispiele Energiekrise Kalifornien oder die Britisch Railway ansehen. (Schluss) red

  • Rückfragehinweis:
    Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft
    Österreichs
    1016 Wien, Stadiongasse 6-8
    Tel. : 408 22 04

(RK vom 23.02.2005)