Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.06.2004:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wachkomapatienten des GZ "Am Wienerwald" fahren auf Urlaub

Wien (RK). "Es ist erstmalig in Österreich, dass ein solches Vorhaben auf die Beine gestellt werden konnte", freut sich der Direktor der Wiener KAV-Spitäler und Geriatriezentren, Prim. Dr. Ludwig Kaspar. Drei Patienten der Wachkomastation des Geriatriezentrums "Am Wienerwald" machen eine Woche in Vorarlberg Urlaub. ...

Wien (RK). "Es ist erstmalig in Österreich, dass ein solches Vorhaben auf die Beine gestellt werden konnte", freut sich der Direktor der Wiener KAV-Spitäler und Geriatriezentren, Prim. Dr. Ludwig Kaspar. Drei Patienten der Wachkomastation des Geriatriezentrums "Am Wienerwald" machen eine Woche in Vorarlberg Urlaub. Begleitet werden sie von Pflegepersonen und Ärzten. Im Gegenzug kommen drei Pflegeheimpatienten aus Vorarlberg auf Besuch nach Wien. Sowohl in Wien als auch in Vorarlberg wird es, je nach Befinden und Belieben der Gäste, ein abwechslungsreiches Programm geben.

Ein Drittel aller Wachkoma-Patienten kann nicht mehr in häusliche Pflege entlassen werden, sondern bedarf einer stationären Langzeitbetreuung. "Es freut mich daher ganz besonders, dass wir diesen Menschen, die sonst kaum die Möglichkeit auf einen Urlaub haben, nun einen kleinen Ortswechsel ermöglichen können", so Kaspar.

Die Idee zur Urlaubsreise für die Wachkomapatienten stammt von Prim. Dr. Johann Donis, Vorstand der Neurologie im Lainzer Geriatriezentrum und Vorsitzender der Österreichischen Wachkomagesellschaft, und konnte in Zusammenarbeit mit der SeneCura, einem der größten privaten Pflegeheimbetreiber, umgesetzt werden. Das Reisebudget für die Wiener Wachkomapatienten stellt der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) zur Verfügung. (Schluss) bw

  • Rückfragehinweis:
    Wiener Krankenanstaltenverbund/Public Relations
    Birgit Wachet
    Tel.: 53114/60103
    e-mail: birgit.wachet@wienkav.at

(RK vom 15.06.2004)