Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.11.2003:
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Wiener Landtag (4)

Wien (RK). LAbg. Henriette Frank (FPÖ) sprach den Dank ihrer Fraktion gegenüber der Tätigkeit der Volksanwaltschaft aus. In ihren weiteren Ausführungen kritisierte sie Wohnbaustadtrat Werner Faymann, da dieser es noch immer verabsäumt habe, im Bereich des Wiener Wohnens die, an sich gesetzlich geforderte, ...

Wien (RK). LAbg. Henriette Frank (FPÖ) sprach den Dank ihrer Fraktion gegenüber der Tätigkeit der Volksanwaltschaft aus. In ihren weiteren Ausführungen kritisierte sie Wohnbaustadtrat Werner Faymann, da dieser es noch immer verabsäumt habe, im Bereich des Wiener Wohnens die, an sich gesetzlich geforderte, Neuvermessung der diversen Wohneinheiten durchführen zu lassen.

Auch LAbg. Mag. Sonja Ramskogler (SPÖ) hob die gute Zusammenarbeit zwischen der Volksanwaltschaft und der Stadt Wien hervor. Die im vorliegenden Bericht angeführten Beschwerden würden seitens der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ernst genommen und so weit als möglich auch positiv gelöst werden. Hinsichtlich der Diskussion um die Ausweitung der Kompetenz der Volksanwaltschaft erinnerte sie daran, dass diese Thematik im Österreichkonvent behandelt werde.

LAbg. Karin Landauer (FPÖ) betonte die wichtige Qualität des vorliegenden Berichtes. Ausgehend von den Anregungen der Volksanwaltschaft forderte sie u.a. eine Erhöhung auf 100 Betten für den Bereich der Neurologischen Rehabilitation. Weiters sprach sie sich für den Vorschlag der Volksanwaltschaft aus, mittels elektronischer Handbänder demente BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen vor Schaden zu bewahren. In Richtung SPÖ betonte sie, dass diese in Zukunft vermehrt auf Vorschläge der Opposition eingehen und diese nicht wie meistens pauschal ablehnen solle.

Im Namen der Volksanwaltschaft dankte die Vorsitzende Rosemarie Bauer den Redebeiträgen der Landtagsabgeordneten. Weiters wies sie auf den rasanten Anstieg an Beschwerden im Ausmaß von plus 56 Prozent hin, betonte jedoch, dass dieser Anstieg keine Rückschlüsse auf die reale Qualität der Verwaltungen zuließe, sondern vielmehr der neuerlichen ORF- Präsenz der Volksanwaltschaft geschuldet sei. Hinsichtlich der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft betonte sie die Forderung ihrer Institution nach Ausweitung in die ausgegliederten Bereiche der Verwaltung. Die Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung klassifizierte sie mit dem Begriff des "kooperativen Verhaltens" beider Seiten.

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka erinnerte daran, dass der gestiegene Zuspruch seiner Institution auch einem verbesserten Service, wie etwa der Einrichtung einer kostenlosen telefonische Hotline für gesamt Österreich, zu danken sei. Im Bereich der Wiener Sozialagenden erinnerte er weiters daran, dass es hier nicht zuletzt durch die Initiative der Volksanwaltschaft zu Verbesserungen, wie etwa einem neu installierten Terminsystem gekommen sei. In Sachen Kontrollrechte betonte er, dass diese auch dann aufrecht zu bleiben haben, wenn die Verwaltung neue Organisationsformen und Auslagerungen vornehme. Hinsichtlich der dementen Patienten hielt er fest, dass dieses Problem keineswegs nur auf Wien zutreffe, sondern ein österreichweites Thema sei.

Abstimmung: Der Bericht der Volksanwaltschaft wurde einstimmig angenommen.

Gesetzesentwurf für Neuordnung des Landessanitätsrates

Den Entwurf eines Gesetzes, mit dem der Landessanitätsrat für das Land Wien neu geordnet werden soll - eingebracht wurde er von Berichterstatterin Gesundheitsstadträtin Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker (SPÖ) - bezeichnete LAbg. Dr. Sigrid Pilz (Grüne) als "Nägel ohne Köpfe". Insbesondere kritisierte sie, dass die Sitzungsprotokolle nicht öffentlich einsichtig seien, wie auch, dass wichtige Berufsgruppen im Gesundheitswesen wie etwa Pflegepersonal, Hebammen und Vertreter von medizinisch- technischen Berufen, von dem Gremium ausgeschlossen seien. Hinsichtlich der geschlechtlichen Zusammensetzung des Gremiums forderte sie eine 50:50-Regelung. Einen diesbezüglichen Abänderungsantrag reichte sie für ihre Fraktion ein.

LAbg. Ingrid Lakatha (ÖVP) betonte, dass von ihrer Fraktion keine Zustimmung zum Abänderungsantrag der Grünen erwartet werden dürfe, da die Nichtveröffentlichung der Sitzungsprotokolle aus plausiblen Gründen des Persönlichkeitsschutzes erfolge. Die personelle Ausweitung des Gremiums von derzeit 8 auf künftig 15 Personen bezeichnete sie als nicht einsichtig. Weiters begrüßte sie die vorgesehene Begrenzung der Funktionsperioden für die Delegierten des Gremiums. Die im Gesetzesentwurf enthaltene Anregung, auch weibliche Personen vermehrt in das Gremium zu holen, bezeichnete sie als "aussagelos und schwammig", nur eine paritätische Besetzung sei diesbezüglich sinnvoll.

LAbg. Dr. Elisabeth Neck-Schaukowitsch (SPÖ) signalisierte grundsätzliche Zustimmung gegenüber der Argumentation ihrer Vorrednerin, betonte jedoch, dass die personelle Erweiterung deswegen sinnvoll sei, weil auch der medizinische Fortschritt eine Vielfalt an neuen Themenbereichen hervorgebracht hätte. Hinsichtlich der von LAbg. Pilz eingeforderten Berufsgruppen merkte sie an, dass das zu beschließende Gesetz sehr wohl die Möglichkeit für spezifische Beratung durch Vertreter besagter Berufsgruppen beinhalte. In einem Vier-Parteien-Abänderungsantrag reichte sie ein, dass der Gesetzesentwurf um die Spezifizierung "österreichische Apothekerkammer/Ladengeschäftsstelle Wien" erweitert werde.

In einer kurzen Stellungnahme betonte Gesundheitsstadträtin Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker (SPÖ), dass auch sie die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle als nicht sinnvoll empfinde. Sollte sich das nun zu beschließende Gesetz in manchen Details als reformbedürftig erweisen, könne der Wiener Landtag jedoch nach einiger Zeit eine entsprechende Novelle erlassen. Sie wies zuletzt aber darauf hin, dass das bislang bestehende Gesetz gut 130 Jahre einen guten Dienst geleistet habe.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig, ohne Stimmen der ÖVP und den Grünen angenommen. Ebenso wurde auch der Vier- Parteien-Abänderungsantrag angenommen. (Forts.) hch/vo

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(RK vom 27.11.2003)