Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.09.2003:
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Wiener Landtag (4)

Wien (RK). LAbg. Ing. Herbert Rudolph (FPÖ) wies in seiner Rede auf fehlende Fristsetzungen bei Zusatzbestimmungen des Gesetzes hin, wie z.B. bei der Überprüfung von internen und externen Einsatzplänen bei Krankenanstalten. Diesbezüglich brachte er auch zwei Zusatzanträge sowie einen Beschlussantrag ein, bei ...

Wien (RK). LAbg. Ing. Herbert Rudolph (FPÖ) wies in seiner Rede auf fehlende Fristsetzungen bei Zusatzbestimmungen des Gesetzes hin, wie z.B. bei der Überprüfung von internen und externen Einsatzplänen bei Krankenanstalten. Diesbezüglich brachte er auch zwei Zusatzanträge sowie einen Beschlussantrag ein, bei Großschadensereignissen zusätzlich Zivildiener einzusetzen. Vor allem hinsichtlich der fehlenden Fristsetzung wies Rudolph darauf hin, dass sich Namen, Örtlichkeiten etc. laufend ändern würden, im Falle eines Falles aber der Einsatzleitung diese Änderungen bekannt sein müssten.

LAbg. Dkfm. Dr. Ernst Maurer (SPÖ) wies darauf hin, dass der Grundsatz der allgemeinen Verständlichkeit und leichten Lesbarkeit mit diesem Gesetz auf jeden Fall erfüllt worden sei. Die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Katastrophenschutzregelung, nämlich die Erweiterung der Begrifflichkeit "Katastrophe" um "Großschadensereignisse" und "komplexe Schadensereignisse" sowie eine klare Kompetenzverteilung bei der Regelung der Einsatzleitung sei mit diesem Gesetz gegeben. In seiner Schlussbemerkung wies er darauf hin, dass der Beschlussantrag der FPÖ, der erst eine halbe Stunde vor der Verhandlung eingebracht wurde, grundsätzlich abzulehnen wäre, da er einer intensiveren und umsichtigeren Diskussion bedürfe.

Berichterstatter StR. Werner Faymann (SPÖ) wies in seiner Schlussbemerkung darauf hin, dass, wenn man ernsthafte Diskussionen führen wolle, wie z.B. betreffend den Einsatz von Zivildienern, solle man dann diesen Punkt auch rechtzeitig einbringen und nicht erst in letzter Minute.

Abstimmung: Abänderungsantrag der ÖVP wurde einstimmig angenommen, der Zusatzantrag der FPÖ, mindestens alle drei Jahre einen externen Schutzplan zu erstellen, wurde mit den Stimmen von SPÖ und Grünen abgelehnt. Der zweite Zusatzantrag der FPÖ, Einsatzpläne innerhalb zweier Jahre nach Kundmachung neu zu erstellen, wurde ebenfalls mit Mehrheit ohne die Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt. Der Beschussantrag der FPÖ, wonach Zivildiener im Falle eines Großschadensereignisses vom Bund zur Verfügung gestellt werden sollten, wurde mit Stimmenmehrheit der SPÖ abgelehnt.

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung von Großschadensereignissen und komplexen Schadensereignissen sowie die Einrichtung eines Krisenmanagements wurde in 1. und 2. Lesung des Wiener Landtages einstimmig angenommen.

Unvereinbarkeitsausschuss

Nach Vorberatung durch den Unvereinbarkeitsausschuss berichtete LAbg. Josefa Tomsik (SPÖ), dass dem Aufhebungsantrag von LAbg. Mag. Alexander Neuhuber (ÖVP) als auch LAbg. Friedrich Strobl (SPÖ) zugestimmt werden solle. Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.

Neue Besoldungsordnung für Wiener Pflegepersonal

StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) brachte den Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 geändert werden solle, ein.

LAbg. Ingrid Lakatha (ÖVP) brachte einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, der eine deutliche Verbesserung der Besoldung des Wiener Pflegepersonals im Geriatriebereich vorsieht. Sie wies aber auch darauf hin, dass die SPÖ sich ebenfalls dazu entschlossen habe, einen eigenen beinahe gleichlautenden Beschluss- und Resolutionsantrag einzubringen. Die ÖVP werde auch diesem Antrag zustimmen.

LAbg. Franz Ekkamp (SPÖ) stellte in seiner Wortmeldung fest, dass nach viertägiger, durchaus emotional geführter Debatte, es eine Versachlichung der Diskussion gegeben habe, die er sehr begrüße. Er wies im Weiteren auf die Notwendigkeit des Gesetzes vor allem hinsichtlich der Mehrbelastung des Pflegepersonals hin. Man wolle speziell im Aus- und Weiterbildungsbereich, im Bereich des Gesundheitsschutzes verstärkte Maßnahmen setzen, plädiere aber auch für eine Lockerung der Ausländerbeschäftigungspolitik sowie für eine verstärkte Werbung für Pflegeberufe.

Abstimmung: Die Beschluss- und Resolutionsanträge der ÖVP und SPÖ wurden einstimmig angenommen, der Entwurf des Gesetzes wurde sowohl in der 1. als auch 2. Lesung einstimmig angenommen.

Die Sitzung des Landtages endete um 12.25 Uhr. (Schluss) lei/rr

(RK vom 26.09.2003)