Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.01.2003:
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Laska/Brauner: Pass- und Fundservice ab 1.2. bei Stadt Wien (3)

Wien (RK). Eine ebenfalls neue Aufgabe übernimmt die Stadt Wien auch mit der Übernahme des Fundservice ab 1. Februar - und auch hier liegt die Zuständigkeit vor allem bei den Magistratischen Bezirksämtern. Bei rund 41.000 Fundgegenständen pro Jahr kommt also auch hier auf die MitarbeiterInnen der Stadt Wien ein ...

Wien (RK). Eine ebenfalls neue Aufgabe übernimmt die Stadt Wien auch mit der Übernahme des Fundservice ab 1. Februar - und auch hier liegt die Zuständigkeit vor allem bei den Magistratischen Bezirksämtern. Bei rund 41.000 Fundgegenständen pro Jahr kommt also auch hier auf die MitarbeiterInnen der Stadt Wien ein großes Aufgabengebiet hinzu.

Die Magistratischen Bezirksämter sollen insbesondere Fundgegenstände entgegennehmen, Verlust- bzw. Fundanzeigen aufnehmen, Fundgegenstände eine gewisse Zeit aufbewahren sowie an Verlustträger ausfolgen und - soweit möglich - Verlustträger ausforschen. Zusätzlich gibt es das Zentrale Fundservice, das dem Magistratischen Bezirksamt für den 18. Bezirk zugeordnet und räumlich im Charlotte-Bühler- Heim in der Bastiengasse 36-38 angesiedelt ist. Das Zentrale Fundamt soll im Wesentlichen Ausforschungen durchführen, die einen höheren Aufwand verursachen, sowie Fundgegenstände, die nicht von den Magistratischen Bezirksämtern ausgefolgt wurden, sowie allfällige Erlöse von rasch verderblichen Funden den Verlustträgern aushändigen.

Konkret bedeutet dies für die BürgerInnen Folgendes:

  • Alltagsfunde kommen in die Fundboxen, die vor jedem
    Magistratischen Bezirksamt aufgestellt sind. Die kleinen Funde
    wie Regenschirme, Kleidungsstücke und andere Alltagsgegenstände
    können dort rund um die Uhr abgegeben werden. Diese
    Fundcontainer werden zweimal die Woche entleert.
  • Bei wertvollen Funden (wie Bargeld, Schmuck, Geldbörsen oder
    teure Kugelschreiber) ist es besser, diese persönlich zu einer
    Fundservicestelle in den MBAs zu bringen.
  • Findet jemand ein Tier, dann bitte die Information an die
    Tierschutz- Helpline unter der Nummer 4000-8060 weitergeben. Die
    MitarbeiterInnen der Tierschutz-Helpline sind rund um die Uhr
    erreichbar. Der Transport des Tieres ins Tierschutzhaus
    Vösendorf wird von der Wiener Tierrettung kostenlos
    durchgeführt.
  • Einige Funde bzw. Verluste sollte man weiterhin bei der Polizei
    melden: Etwa Kennzeichen, Führerschein und Waffenpass. Alle
    Bezirksämter leiten aber "falsch" abgegebene Funde an die
    Polizei weiter.
Öffnungszeiten:

In den MBAs werden die KundInnendienstzeiten analog jener für das Meldeservice gestaltet: Die Öffnungszeiten sind somit Montag bis Freitag von 8.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 - 17.30 Uhr.

In den beiden "Front Offices" MBA 15 und MBA 16 sind die KundInnendienstzeiten Montag bis Mittwoch 8.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag 8.00 - 15.30.

Bundesweite Lösung: http:/ /www.fundamt.gv.at/

Durch die Initiative des Österreichischen Städtebundes mit Unterstützung durch Wien und Salzburg ist ein Prototyp eines österreichweiten Fundinformationssystems entwickelt worden. Das Bundesrechenzentrum mit seiner Tochtergesellschaft Bundesrechenzentrum IT-Solutions Ges.m.b.H. (BIT-S) hat dies aufgegriffen und bietet unter http:/ /www.fundamt.gv.at/ diese Dienstleistung an.

Dies hat für die Gemeinden mehrere Vorteile: Rasches Erfassen von Funden, Sofortige Freigabe der Fundinformation, Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand, geringer Zeitaufwand, geringe Kosten, einfache Zuordnung von Funden in Kategorien, Wegfall von Mehrfachregistrierungen, keine Investition in zusätzliche Hard- und Software.

Auch für die BürgerInnen ergeben sich zahlreiche Vorteile: Sofortige Verfügbarkeit der Fundinformation, umfassende Recherchemöglichkeit, ortsunabhängige Suche via Internet, Vermeidung erfolgloser Telefonate und Amtswege, Suchmöglichkeit nach verschiedenen Kriterien, Online-Vormerkung von Verlusten, rasches Auffinden von verlorenem Eigentum, schnellere Rückgabe.

Flankierend zur Internetplattform gibt es auch die für den Anrufer kostenpflichtige Rufnummer 0900 600 200, unter der man alle Informationen der an fundamt.gv.at angeschlossenen Gemeinden österreichweit erhält.

  • Möglichkeit der automatischen Rückrufmöglichkeit:

Das bedeutet, dass die Funde erstmals elektronisch erfasst werden, was auch den Papierakt der Fundämter extrem reduziert und zu einer effizienteren Handhabung beitragen soll. Denn erstmals wird anrufenden Verlustträgern die Möglichkeit gegeben, ihren Verlust im System vormerken zu lassen und zurückgerufen zu werden.

Durch dieses umfassende Service gemeinsam mit privaten Anbietern soll die Rückgabezeit deutlich reduziert werden, die Rückgabequote erhöht werden, der Amtsweg vereinfacht oder gar ersetzt werden.

  • Finderlohn und Eigentumserwerb

Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch, den der Finder gegenüber dem Verlustträger geltend machen kann. Die Fundservicestellen wirken dabei nur insoweit mit, indem sie auf Wunsch dem Finder den Namen des Verlustträgers bekannt geben. Bei verlorenen Sachen (das sind Gegenstände, die z.B. auf der Strasse, auf einem Spielplatz. in Verlust geraten sind) beträgt der Finderlohn zehn Prozent des Wertes des Fundgegenstandes, bei vergessenen Sachen (das sind Gegenstände, die z.B. in einem Verkehrsmittel, einem Restaurant, Theater liegen geblieben sind) fünf Prozent des Sachwertes. Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von dem Verlustträger beansprucht, so erwirbt der Finder das Eigentum an dem Fundgegenstand. Er kann aber auch darauf verzichten.

Antworten auf Fragen rund ums Suchen und Finden und Informationen zu Fundstücken in ganz Wien erhalten Sie bei der Fundservice-Auskunft 4000-8091 (Montag bis Mittwoch, Freitag von 8.00-15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00-17.30 Uhr). Weitere Informationen zum Fundservice erhalten Sie im Internet unter http:/ /www.wien.at/mba/fundservice/ .

Aber auch die MitarbeiterInnen unter der Hotline 01-277 55 99 stehen für Fund- und Passauskünfte zur Verfügung. (Schluss) sl

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Stefan Leeb
    Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/22 09 132
    e-mail: les@gif.magwien.gv.at

(RK vom 16.01.2003)