Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.12.2002:
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KMU: Österreichische Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf (1)

Wien (RK). Schon seit einiger Zeit befasst sich Brüssel mit einer neuen "Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" und sieht darin die Schaffung von mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Derzeit gilt die Empfehlung Nr. 96/280/EG der Europäischen Kommission (EK) bezüglich der Definition der KMU, die im ...

Wien (RK). Schon seit einiger Zeit befasst sich Brüssel mit einer neuen "Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" und sieht darin die Schaffung von mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Derzeit gilt die Empfehlung Nr. 96/280/EG der Europäischen Kommission (EK) bezüglich der Definition der KMU, die im April 1996 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde. Da mit den EU-Vorgaben zur öffentlichen Ausschreibung von Leistungen der Daseinsvorsorge (etwa im Öffentlichen Personennahverkehr, ÖPNV) oder überhaupt mit Austöchterungen von Teilbereichen größerer Stadtwerke bzw. Kommunalbetriebe zu rechnen sein wird, könnten manche dieser Bereiche in die Größenordnung zumindest mittlerer Unternehmen fallen. Damit bekommt diese Entwicklung auch für die Länder und Gemeinden Relevanz (siehe auch rk vom 25.09.02, "Brüssel beabsichtigt Änderung der Definition der KMU"). Die von Brüssel beabsichtigte Vermeidung einer missbräuchlichen Zuerkennung der KMU-Eigenschaft dürfe allerdings - sind sich Experten einig - nicht dazu führen, dass die vergleichsweise breit angelegten Förderungsmöglichkeiten für dieses Unternehmenssegment nicht durch eine deutliche Einengung der Definition der KMU wieder konterkariert wird.****

Lagen zuvor schon dazu Stellungnahmen aus dem Bereich der Öffentlichen Wirtschaft vor, so etwa des VÖWG, der österreichischen Sektion des Europäischen Zentralverbandes der öffentlichen Wirtschaft (CEEP, Brüssel), ist nunmehr vor wenigen Tagen seitens der mit diesem Themenkomplex im Bundeskanzleramt befassten Abteilung (IV/A/6) eine ausführliche Stellungsnahme ergangen. Immerhin betrifft diese Thematik eine ganz beachtliche wirtschaftliche Größenordnung: im Europäischen Wirtschaftsraum bestehen rund 20 Millionen Unternehmen bis hinauf zur Größenordnung mittlere Unternehmen, und die dabei eine wichtige Rolle für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit spielen. Von ihrer Fähigkeit, neue Bedürfnisse der Endverbraucher zu erkennen und/oder die bestehenden zu optimieren (Daseinsvorsorge!), von ihrem Potenzial zur Übernahme neuer Technologien und von ihrem Beitrag zur Lehrlings- und Berufsausbildung hängt viel ab. Auch für die lokale und/oder regionale Entwicklung innerhalb von Wirtschaftsräumen, etwa in den Ländern und Kommunen, kann das eine entscheidende Rolle sein. Hier spielt auch die Verantwortung der Behörden auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene herein, unternehmenspolitische Maßnahmen zu formulieren.

Auf einige wesentliche Punkte der "Beihilfenrechtlichen Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf einer neuen Kommissionsempfehlung" (s.o.) wird im Folgenden eingegangen. Vorab so viel: Was die Kontrolle durch eine öffentliche Einrichtung betrifft, so stellt die Bestimmung, dass ein Unternehmen, das zu mehr als 25 Prozent durch eine öffentliche Einrichtung kontrolliert wird, kein KMU sein könne, keine Neuerung dar, sondern entspricht der derzeitigen Lehre und Praxis. Auch bei den Beschäftigten sollte die Größenklasse bzw. Schwelle von 250 Personen beibehalten werden; einzelne Berufs- und Fachverbände hatten bis zu 499 Beschäftigte angeregt. Dabei wurde zum Begriff "Beschäftigte" auch mehrfach verlangt, Personen, die noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen, nicht einzurechnen. Hier zeichnet sich die Position ab, Auszubildende und Schüler gänzlich unberücksichtigt zu lassen, um Anreize für die KMU zu schaffen, vermehr Auszubildende aufzunehmen und sich vermehrt mit der beruflichen Ausbildung zu befassen. (Forts.) pz

(RK vom 18.12.2002)