Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.06.2001:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). StR. Werner Faymann (SPÖ) bat um Zustimmung einer Novelle der Bauordnung, die durch Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof notwendig geworden war. LAbg. Mag. Rüdiger Maresch (G) wies darauf hin, dass es auf Wiens Dächern derzeit bereits 1.600 Handymasten gibt, wobei es in den kommenden Jahren 6.000 ...

Wien (RK). StR. Werner Faymann (SPÖ) bat um Zustimmung einer Novelle der Bauordnung, die durch Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof notwendig geworden war.

LAbg. Mag. Rüdiger Maresch (G) wies darauf hin, dass es auf Wiens Dächern derzeit bereits 1.600 Handymasten gibt, wobei es in den kommenden Jahren 6.000 werden werden. Derzeit genüge die Einigung zwischen Hausbesitzer und Handybetreiber, weshalb er einen Antrag einbrachte, in der Bauordnung die Verfahrensbeteiligung der betroffenen Mieter zu verankern.

LAbg. Georg Fuchs (ÖVP) kritisierte, dass auch in dieser Novelle entgegen des Einspruches durch den Verwaltungsgerichtshof die Baumeister gegenüber den Ziviltechnikern wieder benachteiligt würden. Er wies auch darauf hin, dass die Zwischenschaltung der Ziviltechniker die Baukosten um ein Prozent verteuere.

LAbg. Josef Wagner (FPÖ) würdigte die Novelle als taugliches Instrument für mehr Bürgernähe und Stadtentwicklung, bedauerte aber, dass gerade die Bezirksvorsteher sehr wenig Interesse an solchen Gesetzesvorhaben hätten.

LAbg. Dkfm. Dr. Ernst Maurer (SPÖ) beantragte in Abänderungsanträgen, bei Garagenbauten mehr zusätzliche Stellplätze zu errichten als durch den Bau der Einfahrt verloren gehen, sowie die Bundesregierung aufzufordern, wirksame Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung im Baugewerbe zu setzen. In einem Beschluss- und Resolutionsantrag verlangte er vom Bund zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen nicht nur Ziviltechniker, sondern auch Baumeister "öffentlichen Glauben" zugesprochen bekommen könnten.

LAbg. Komm.-Rat Gerhard Pfeiffer (ÖVP) verlangte in einem Antrag, die Bauwerber müssten bereits bei Beginn des Verfahrens für drei Monate eine deutlich sichtbare Tafel am Bauobjekt anbringen, um den Anrainern die rechtzeitige Möglichkeit von Einsprüchen zu geben und sie auch darüber zu informieren, wo dies zu tun sei.

LAbg. Dr. Monika Vana (G) brachte einen Beschlussantrag ein, die Bundesregierung möge Sorge tragen, dass illegal Beschäftigte aus Drittstaaten bei Selbstanzeige bei der Sozialversicherung Rechtssicherheit erlangen, die sie vor dem Verlust der Aufenthaltsgenehmigung schützen soll.

Abstimmung: Das Gesetz wurde in erster und zweiter Lesung einstimmig angenommen, die Beschlussanträge zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung sowie der Beschlussantrag zur Gleichstellung der Baumeister mit Mehrheit angenommen. (Forts.) rö/rr

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(RK vom 28.06.2001)