Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.11.2000:
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Rieder zu Haupt: Schärferes Strafrecht bringt nicht mehr Schutz!

Wien, (OTS) "Schärferes Strafrecht bringt nicht mehr Schutz für ungeborenes Leben!" reagierte am Donnerstag Wiens Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder auf entsprechende Aussagen von Frauenminister Herbert Haupt im ORF-Mittagsjournal.**** "Alle aktuellen Vorschläge laufen aus welchen Gründen auch immer darauf hinaus ...

Wien, (OTS) "Schärferes Strafrecht bringt nicht mehr Schutz für ungeborenes Leben!" reagierte am Donnerstag Wiens Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder auf entsprechende Aussagen von Frauenminister Herbert Haupt im ORF-Mittagsjournal.****

"Alle aktuellen Vorschläge laufen aus welchen Gründen auch immer darauf hinaus, die Strafbarkeitsschraube für Frauen anzuziehen", betonte Rieder. Er respektiere das Anliegen, durch Veränderung der Strafbestimmungen, die Anerkennung und das Lebensrecht von behinderten Kindern zu unterstreichen. Allerdings gelte auch hier, was generell für den Schutz des ungeborenen Lebens gilt: "Die Strafbestimmung gegen die Abtreibung war nie in der Lage, menschliches Leben vor der Geburt wirklich zu schützen. Vielmehr geht es daher gerade auch bei behinderten Menschen um den Ausbau der positiven Maßnahmen." Damit, so der Gesundheitspolitiker, könne viel wirksamer in einer vermeintlich unbewältigbaren Konfliktsituation der Frau Leben gerettet werden.

Rieder: "Alles was es Familien erleichtert, einem behinderten Kind ein umsorgtes und glückliches Leben zu ermöglichen, ist ein weitaus wirksamerer Schutz, als die symbolische Geste einer Fristverkürzung."

"Im übrigen bestätigen die deutlich rückläufigen Zahlen von Schwangerschaftsabbrüchen in den Wiener Spitälern, dass es durch Maßnahmen wie verstärkte Information über Empfängnisverhütung und Familienplanung einerseits und die konkrete Unterstützung von Müttern und Familien andererseits gelungen ist, die Situation von Frauen auch ohne die Härte des Strafgesetzbuches merklich zu verbessern", schloss Rieder. (Schluss) nk/

(RK vom 30.11.2000)