Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 09.06.2000:
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Spitalsteams spüren künftig Gewalt an Frauen auf

Wien, (OTS) "Noch heuer wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unfallabteilungen, Kinderabteilungen, kinderchirurgischen Abteilungen und Gynäkologien ein spezielles Ausbildungsprogramm zur Erkennung von Gewalt an Frauen und Kindern angeboten werden", erklärte Wiens Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder am ...

Wien, (OTS) "Noch heuer wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unfallabteilungen, Kinderabteilungen, kinderchirurgischen Abteilungen und Gynäkologien ein spezielles Ausbildungsprogramm zur Erkennung von Gewalt an Frauen und Kindern angeboten werden", erklärte Wiens Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder am Donnerstagabend im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit der Wiener Frauengesundheitsbeauftragten Univ.Prof. Dr. Beate Wimmer-Puchinger und der Frauensprecherin der SPÖ Wien, Labg. Martina Ludwig. Dieses Angebot richtet sich an Abteilungen der Wiener städtischen Schwerpunktspitäler sowie die Semmelweis- Klinik als Gynäkologie-Zentrum und das Preyersche Kinderspital. Positive Signale in Richtung einer Kooperation gibt es bereits von den beiden Unfallspitälern Lorenz Böhler und Meidling sowie dem Hanusch-Spital.****

Rieder: "Darüber hinaus überlegen wir nach ausländischem Vorbild die Einrichtung so genannter Trauma-Zentren, psychosozialer Einrichtungen für Frauen, die Opfer sexueller oder anderer Gewalt wurden." Als Vorbild dafür könnte ESRA dienen, die psychosoziale Anlaufstelle für Holocaust-Opfer, deren Nachkommen und Menschen mit Migrationstraumata. Diese Einrichtung, die von der Israelitischen Kultusgemeinde betrieben und von der Stadt Wien finanziert werde, leiste seit Jahren ein europaweit anerkannte Arbeit.

Prävention und Früherkennung im Gesundheitswesen

Das geplante Ausbildungsprogramm ist in vier Einzelveranstaltungen gegliedert und richtet sich an ÄrztInnen, Pflegepersonal und andere MitarbeiterInnen von einschlägigen Ambulanzen. Organisiert wird das Weiterbildungsprogramm vom Büro der Wiener Frauengesundheitsbeauftragten Univ.Prof. Dr. Beate Wimmer-Puchinger und der Stabsstelle Qualitätsmanagement des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV).

Das Ausbildungscurriculum wurde vom Ludwig Boltzmann-Institut für Gesundheitspsychologie der Frau erarbeitet und beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Woran erkennt man Gewalt an Frauen und Kindern
  • Welche rechtlichen Schritte müssen/können ergriffen werden
    (Anzeigenpflicht)
  • Wie kommuniziert man mit Opfern/Tätern

Im Zusammenhang mit dem Ausbildungsprogramm soll auch auf die positiven Erfahrungen der seit 1996 bestehenden Kinderschutzgruppe im Preyerschen Kinderspital zurückgegriffen werden, in deren Rahmen unter anderem ein "Früherkennungsprogramm" gegen sexuelle Übergriffe bei Kindern entwickelt wurde.

Täglich 25 Polizeieinsätze in Wien wegen familiärer Gewalt

Laut Auskunft der Wiener Polizei kommt es in Wien im Durchschnitt täglich zu 25 Polizeieinsätzen aufgrund von familiärer Gewalt. 90 Prozent aller Gewalttaten werden ebenfalls nach Schätzungen der Polizei innerhalb von Familien und im Nahbereich der Betroffenen ausgeübt. Allein in Wien kommt es mindestens einmal im Monat zu einem Mordversuch oder Mord innerhalb der Familie, wobei die Opfer in der Regel Frauen und Kinder sind.

Zwtl: Folgen von sexueller Gewalt

Generell wird Gewalt eingeteilt in "physische Misshandlung", "Vernachlässigung" und "sexueller Missbrauch". Die gynäkologischen und sexuellen Kurz- und Langzeitfolgen von sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugendalter fasst eine Studie zusammen, die 1997 ebenfalls vom Ludwig Boltzmann Institut für Frauengesundheitsforschung erarbeitet wurde.

Von 1.378 befragten Frauen berichteten 187 (13,6 %) von sexuellen Missbrauchserlebnissen (körperlich oder nicht körperlich) 53 dieser 187 Frauen erklärten, schon einmal Opfer von vollzogenem oder versuchtem Geschlechtsverkehr geworden zu sein.

Neben den vielschichtigen psychischen Spätfolgen untersuchte die Studie auch die körperlichen Spätfolgen von Frauen, die sexuelle missbraucht wurden. Besonders häufig wurden folgende Beschwerden genannt:

  • Zyklusabweichungen: 65,2 Prozent der missbrauchten Frauen
    klagten über solche, hingegen nur 57,3 Prozent der nicht
    missbrauchten Frauen
  • Menstruelle Schmerzen: 59,9 Prozent der missbrauchten, 52,1
    Prozent der nicht missbrauchten Frauen
    Migräneanfälle: 38 Prozent zu 29,9 Prozent

Nach sexuellem Missbrauch ebenfalls deutlich häufiger treten Eierstock- und Gebärmutterentzündungen, Harnwegsinfekte und Blasenkartarrhe auf.

Gesetzliche Grundlagen

Schon 1997 traten Gesetze zum Schutz vor Gewalt (GeSchG) in Kraft, mit dem Ziel, betroffene Frauen rasche und effektive Hilfe zu ermöglichen.

Die beiden Grundgedanken, von denen dabei ausgegangen wurde, lauten:

  • Die Verantwortung für Gewalt liegt immer bei der Person, die sie
    ausübt.
  • Die Betroffenen haben Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Hilfe.

Die drei wichtigsten Säulen der reformierten Gesetzgebung sind:

  • Die Wegweisung/Das Rückkehrverbot:

Der grundlegende Gedanke der Wegweisung liegt darin, den Opfern die Möglichkeit zu geben, in ihrer eigenen Wohnung verbleiben zu können und gleichzeitig die Täter von dieser fern zu halten. Für die Umsetzung dieser Ziele wurden Maßnahmenpakete sowohl im Sicherheitspolizeigesetz als auch im Rahmen der Exekutionsordnung beschlossen. Seitdem kann die Polizei eine Person, von der Gefahr ausgeht, aus der Wohnung und der unmittelbaren Umgebung verweisen und ihr die Rückkehr bis zu 14 Tagen untersagen (§ 38a SPG).

  • Die Verbesserung der einstweiligen Verfügung:

Die von Gewalt betroffenen Personen alle gemeinsam Wohnhaften haben auf zivilrechtlichem Weg die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Das Zivilgericht kann über die Antragsstellung sofort auch ohne die Anhörung des Täters entscheiden. Im Rahmen der Gewährung der Verfügung kann außer der Ausweisung aus der Wohnung auch das Verbot, sich an gewissen Orten aufzuhalten und/oder eine Kontaktverbot verhängt werden (§ 382b EO).

  • Der verbesserte Vollzug:

Der Gesetzesvollzug wurde wesentlich beschleunigt, der Gerichtsvollzieher wie auch die Exekutive sind seither autorisiert, den Gewalttäter zum sofortigen Verlassen der Wohnung aufzufordern (§382d EO). Diese Maßnahme kann auch im Fall einer Kindesmisshandlung angewendet werden. Dazu besteht die Möglichkeit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung seitens des örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträgers (§ 382c EO). (Schluss) nk/

(RK vom 09.06.2000)