Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.12.1998:
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Ederer zur Umstrukturierung der Wiener Stadtwerke

Wien, (OTS) Zur bevorstehenden Ausgliederung der Wiener Stadtwerke sowie zur Geschichte des Unternehmens nahm Dienstag Stadträtin Mag. Brigitte Ederer im Pressegespräch des Bürgermeisters Stellung. In den Wiener Stadtwerken wurden nach dem 2. Weltkrieg jene städtischen Unternehmungen zusammengefaßt, die unter ...

Wien, (OTS) Zur bevorstehenden Ausgliederung der Wiener Stadtwerke sowie zur Geschichte des Unternehmens nahm Dienstag Stadträtin Mag. Brigitte Ederer im Pressegespräch des Bürgermeisters Stellung.

Kommunalisierung vor 100 Jahren

In den Wiener Stadtwerken wurden nach dem 2. Weltkrieg jene städtischen Unternehmungen zusammengefaßt, die unter Bürgermeister Dr. Karl Lueger vor rund 100 Jahren gegründet worden waren. In den Jahren 1896 bis 1907 waren vier kommunale Betriebe gegründet worden, die für die Elektrizitätsversorgung, die Gasversorgung, den Straßenbahnverkehr und die Bestattung verantwortlich waren. Vorher waren diese Leistungen von privaten Gesellschaften erbracht worden, allerdings aus der Sicht der Stadt und ihrer Bürger in unzulänglicher Weise, sowohl was die Preisgestaltung als auch was die Dienstleistungsqualität betraf. Zwtl.: Gründung der Stadtwerke vor 50 Jahren

Am 23. Dezember 1948 faßte der Wiener Gemeinderat den Beschluß, die Wiener Stadtwerke zu gründen, die dann am 1. Jänner 1949 als Zusammenschluß der Städtischen Unternehmen Elektrizitätswerke, Gaswerke und Wiener Verkehrsbetriebe ihren Betrieb aufnahmen. Am 1. Jänner 1953 wurde auch die Städtische Bestattung als viertes Teilunternehmen in die Wiener Stadtwerke eingegliedert.

Nun, fast 50 Jahre später, werden der Wiener Gemeinderat und der Wiener Landtag eine historische Entscheidung über die Zukunft der Wiener Stadtwerke zu fällen haben.

Rahmenbedingungen für Ausgliederung

Die Generaldirektion der Wiener Stadtwerke hat, in Erfüllung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Juni 1998, die nötigen finanz- und vermögensrechtlichen Grundlagen vorbereitet. Diese wurden in Form eines Geschäftsstückes mit der Bezeichnung "Wiener Stadtwerke AG" am 9.12.1998 in dem für die Wiener Stadtwerke zuständigen Gemeinderatsausschuß sowie am 10.12.1998 im Gemeinderatsausschuß für Finanzen und Wirtschaftspolitik sowie am 15.12.1998 im Wiener Stadtsenat beschlossen. Der Antrag wird am kommenden Donnerstag, dem 17.12.1998, dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.

In dem Geschäftsstück mit der Aktenzahl GZ: WS/D-16/98 wird dem Gemeinderat berichtet, welche Regelungen bezüglich der dienstrechtlichen Stellung der Mitarbeiter, der Personalzuweisung, der Pensionsregelungen, der Rechtsnachfolge in jenen Bereichen, in denen die Wiener Stadtwerke Konzessionsträger sind, der angestrebten Kollektivvertragsfähigkeit, der Gesamtrechtsnachfolge, der Umsatzsteuerpflicht, der Betriebskrankenkasse der Wiener Linien sowie der Einbringung des Vermögens der Wiener Stadtwerke und der Betriebsaufnahme der WIENER STADTWERKE Holding AG vorgeschlagen werden.

Folgender Antrag wird in dem Geschäftsstück an den Gemeinderat gestellt:

1. Die Stadt Wien überträgt alles bewegliche und unbewegliche Vermögen wie es liegt und steht mit Ablauf des 31. Dezember 1998 an die WIENER STADTWERKE Holding AG. Grundlage der Übertragung ist der gem. § 4 Abs. 1 Zi. 6 Statut für die Unternehmungen der Stadt Wien genehmigte Rechnungsabschluß des Jahres 1998. Der Magistrat ist ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Verträge einschließlich verbücherungsfähiger Urkunden zu fertigen, die dazu erforderlich sind.

2. Die Stadt Wien berechtigt die WIENER STADTWERKE Holding AG, in alle Verträge und öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisse einzutreten. Der Magistrat der Stadt Wien ist ermächtigt, alle hiezu erforderlichen Verträge abzuschließen und Erklärungen abzugeben.

3. Die Stadt Wien übernimmt mit Wirkung ab 1. Jänner 1999 die Verpflichtung zur Finanzierung des jährlichen Geldfehlbetrages der WIENER LINIEN GmbH & Co KG. Dabei hat die Finanzierung des Geldbedarfes für Investitionen jeweils in der Form einer Kapitalzufuhr zu erfolgen, während der restliche Geldbedarf im Wege von Betriebskostenzuschüssen der Stadt Wien an die WIENER LINIEN GmbH & Co KG abzudecken ist. Die WIENER LINIEN GmbH & Co KG hat jährlich zeitgerecht vor der Erstellung des Voranschlages der Bundeshauptstadt Wien dem Magistrat einen Zahlenspiegel über die Ursachen des Betriebsabganges und die Höhe des Kapitalzuschußbedarfes vorzulegen. Mehrjährige Verpflichtungen sind gesondert darzustellen.

4. Hinsichtlich der Pensionsregelungen sind die Gemeinderatsbeschlüsse vom 20. November 1970, Pr.Z. 3485, 17. Dezember 1971, Pr.Z. 4069 bzw. 11. Dezember 1987, Pr.Z. 3806 und vom 19. November 1979, Pr.Z. 3336, sinngemäß anzuwenden.

5. Die Regelungen, die im beigelegten Entwurf zum Wiener Stadtwerke-Umstrukturierungsgesetz, mit dem Bestimmungen über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien erlassen (Wiener Zuweisungsgesetz) und das Wiener Personalvertretungsgesetz (3. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), die Wiener Stadtverfassung und das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert werden, welches einer gesonderten Beschlußfassung bedarf, werden zur Kenntnis genommen.

6. Es wird empfohlen, daß der Gemeinderatsausschuß Finanzen und Wirtschaftspolitik zur Beratung von Angelegenheiten der WIENER STADTWERKE Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften WIENSTROM GmbH, WIENGAS GmbH, FERNWÄRME WIEN GmbH, WIENER LINIEN GmbH & Co KG, BESTATTUNG WIEN GmbH, Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement GmbH einen Unterausschuß einsetzt.

Wiener Stadtwerke - Umstrukturierungsgesetz

In Erfüllung des am 24. Juni 1998 im Wiener Gemeinderat gefaßten Grundsatzbeschlusses zur Ausgliederung der Wiener Stadtwerke und deren Überführung in eine AG hat der Magistrat die nötigen legistischen Voraussetzungen dafür erarbeitet und verhandelt, die nun im Entwurf zum "Wiener Stadtwerke - Umstrukturierungsgesetz" zusammengefaßt sind.

Dieses enthält vier Teile:

  • ein Gesetz, mit dem Bestimmungen über die Zuweisung von
    Bediensteten der Gemeinde Wien erlassen werden (Wiener
    Zuweisungsgesetz)
  • eine Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz
  • eine Änderung der Wiener Stadtverfassung 1966 und
  • eine Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966.

Das Wiener Stadtwerke-Umstrukturierungsgesetz wurde am 15.12.1998 in der Wiener Landesregierung beschlossen. Anschließend wird es dem Personalausschuß (am 15.12.) und dem Finanzausschuß (am 17.12.) vorgelegt. Danach wird es am 18.12.1998 auf der Tagesordnung des Landtages stehen.

Das Wiener Zuweisungsgesetz

Der Entwurf regelt die Zuweisung von Beamten und Vertragsbediensteten, die in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien stehen und derzeit bei den Wiener Stadtwerken beschäftigt sind, zur Dienstleistung bei den neu strukturierten Gesellschaften WIENSTROM GmbH, WIENGAS GmbH, WIENER LINIEN GmbH & CO KG, BESTATTUNG WIEN GmbH und WIENER STADTWERKE Holding AG. Rechte und Pflichten der Bediensteten werden durch die Zuweisung nicht verändert.

Die Betriebsaufnahme

Bereits am 2. September 1998 ist durch Umgründung der Wiener Stadtwerke Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH die WIENER STADTWERKE Holding AG hervorgegangen. Die Firmenbucheintragung erfolgte am 15. September 1998. Auch die fünf Tochtergesellschaften sind bereits gegründet und im Firmenbuch eingetragen worden. Die Einbringung des Vermögens der Wiener Stadtwerke wird nach Vorliegen des Rechnungsabschlusses der Wiener Stadtwerke 1998, der dem Wiener Gemeinderat voraussichtlich im April 1999 vorgelegt werden soll, rückwirkend mit 31. Dezember 1998 erfolgen. In den nächsten Monaten ab Beschlußfassung werden die Wiener Stadtwerke alle Maßnahmen setzen, die eine rasche Umsetzung der Beschlüsse ermöglichen. Voraussichtlich im Juni 1999 wird dann die Betriebsaufnahme der Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften erfolgen. Die Zuweisung der Bediensteten wird dann durch Verordnung erfolgen. (Schluß) emw/

(RK vom 15.12.1998)