Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.01.1996:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Gemeindewahlordnung vor Beschlußfassung
Wien, 22.1. (RK-KOMMUNAL) Der Entwurf einer neuen Wiener Wahlordnung (gültig für die Landtags- und Gemeinderats-, aber auch für die Bezirksvertretungswahlen), der am 26. Jänner dem Landtag nach den Verhandlungen im Unterausschuß nun zur Beschlußfassung vorgelegt wird, enthält wesentliche Änderungen in 14 Punkten. 12 ...
Wien, 22.1. (RK-KOMMUNAL) Der Entwurf einer neuen Wiener Wahlordnung (gültig für die Landtags- und Gemeinderats-, aber auch für die Bezirksvertretungswahlen), der am 26. Jänner dem Landtag nach den Verhandlungen im Unterausschuß nun zur Beschlußfassung vorgelegt wird, enthält wesentliche Änderungen in 14 Punkten. 12 dieser Punkte wurden bei den Abstimmungen im Unterausschuß einstimmig beschlossen, einer mit den Stimmern von SPÖ, ÖVP und FPÖ und einer mit den Stimmen der SPÖ. Der gesamte Gesetzesentwurf wurde Montag im Unterausschuß mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ beschlossen, wie Stadtrat Johann HATZL bei einer Pressekonferenz bekanntgab.
In weiten Bereichen stimmt der aktuelle Entwurf mit dem sogenannten "Magistratsentwurf" vom Juni 1995 überein. Das Wahlrecht in Wien wird moderner und persönlichkeitsbezogener (Einführung eines Vorzugsstimmenwahlrechtes). Die Bezirksvertretungen werden durch eine geringfügige Anhebung der Zahl der Mandate (insgesamt um 30) sowie durch die Möglichkeit der Direktwahl von Abgeordneten auch auf Bezirksebene aufgewertet. Die Trennung der Wahlberechtigten nach Geschlechtern wird sowohl bei der Kundmachung als auch bei den Wahlkuverts abgeschafft. Keine Änderungen sind bei der Anzahl der Wahlkreise und beim Ermittlungsverfahren vorgesehen.****
Die wichtigsten Änderungen (in Klammer die Abstimmung im Unterausschuß):
- Hauptwohnsitz ist für Wahlberechtigung ausschlaggebend (einstimmig)
- Wahlberechtigt ist, wer vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das
18. Lebensjahr vollendet hat (einstimmig) - Wahlrecht für EU-Bürger für Bezirksvertretungswahlen (SPÖ, ÖVP,
FPÖ) - Kundmachung der Wahlberechtigten nicht mehr nach Geschlechtern
getrennt (einstimmig) - Kurzbezeichnung der Parteien maximal fünf Buchstaben, Wort
möglich (einstimmig) - Der Wahlvorschlag für den Gemeinderats-Wahlkreis kann bis zu
dreimal so viele Bewerber wie zu vergebende Mandate enthalten
(einstimmig) - Diese Wahlvorschläge benötigen Unterstützungserklärungen, außer
die wahlwerbende Partei ist im Gemeinderat vertreten oder wird
von fünf Nationalratsabgeordneten unterstützt (einstimmig) - Wahlvorschläge für die Bezirksvertretung benötigen auch dann keine
Unterstützungserklärungen, wenn wahlwerbende Partei in
Bezirksvertretung vertreten (einstimmig) - Amtliche Wahlinformation verpflichtend (einstimmig)
- Vorzugsstimmen sowohl bei Kreiswahl- wie auch Stadtwahlvorschlag;
ein Kandidat darf in maximal einem Viertel der Wahlkreise
kandidieren (einstimmig) - Zur Vorreihung wird im Kreiswahlvorschlag die Wahlzahl, im
Stadtwahlvorschlag die doppelte Wahlzahl benötigt (einstimmig) - Keine nach Geschlechtern getrennten Wahlkuverts (einstimmig)
- Für die Vergabe von Bezirksratsmandaten über die Zahl 40 hinaus
wird der Bevölkerungsschlüssel von 5.000 auf 4.000 gesenkt (SPÖ) - Vorzugsstimmen auch bei der Bezirksvertretungswahl, Vorreihung
bei doppelter Wahlzahl (einstimmig)
- Bezirksvertretung 40 bis 60 Mitglieder
- Amtsdauer Gemeinderat und Bezirksvertretung ident
- Wahltag ist ein Sonntag oder anderer öffentlicher Ruhetag
- Der Wahlvorschlag für die Bezirksvertretung kann doppelt so viele
Bewerber wie zu vergebende Mandate enthalten - Kreiswahlvorschläge für den Gemeinderat benötigen 100
Unterstützungserklärungen, Bezirkswahlvorschläge 50 - Die Listenreihung der Wahlvorschläge erfolgt nach Mandatszahl
oder Einreichdatum - Stadtwahlvorschläge (neu), Kreiswahlvorschläge und
Bezirkswahlvorschläge werden in der Wahlzelle kundgemacht - Um das zweite Ermittlungsverfahren zu erreichen, braucht man
Grundmandat oder fünf Prozent der Stimmen - Ermittlungsverfahren, Anzahl der Wahlkreise
- Ausübung des Wahlrechts außerhalb Wiens wegen fehlender
bundesgesetzlicher Voraussetzungen - Künftige Änderungen des Wahlrechtes nur mit qualifizierter Mehrheit
Änderungen gibt es allerdings bei der Anzahl der Mandate, die in den einzelnen Wahlkreisen zu vergeben sind. Diese ergeben sich aus Verschiebungen in der Bevölkerungszahl in der Volkszählung 1991. Nachstehend die Wiener Wahlkreise und die zu vergebenden Mandate (in Klammer die frühere Zahl):
- Wahlkreis Mandate
- Zentrum (1, 4, 5, 6) 8 (9)
- Innen West (7, 8, 9) 6
- Leopoldstadt 6
- Landstraße 5 (6)
- Favoriten 10
- Simmering 4
- Meidling 5
- Hietzing 4
- Penzing 5
- Rudolfsheim-Fünfhaus 4
- Ottakring 5 (6)
- Hernals 3
- Währing 3
- Döbling 5 (4)
- Brigittenau 4 (5)
- Floridsdorf 9 (8)
- Donaustadt 8 (7)
- Liesing 6 (5)
(RK vom 22.01.1996)
Presseartikel teilen