Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 10.11.1995:
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Fachtagung Privatkonkurs

Wien, 10.11. (RK-KOMMUNAL) Die Überschuldung privater Haushalte ist - wiein allen entwickelten Industrieländern - ein Problem, das in den letzten 15Jahren an Brisanz gewonnen hat. Seit März 1989 (Einrichtung derSchuldnerberatung der Stadt Wien) wurden rund 11.500 überschuldeteHaushalte beraten. Ausgehend von den Erfahrungen der ersten Monate mit demPrivatkonkursrecht sind hinsichtlich Ehegattenmithaftung und PfandrechtVerbesserungen erforderlich, stellte Vizebürgermeisterin Grete LASKAFreitag anläßlich der Fachtagung "Privatkonkurs" in einem Pressegesprächfest. Die Schaffung des Privatkonkurses - im übrigen vor Jahren durchdie Länder initiiert - sollte einen "Notausgang" für die größer werdendeGruppe privater Schuldner darstellen. Dementsprechend groß war der Andrangim ersten Halbjahr 1995 bei der Schuldnerberatung: o Jänner 1994:212Anmeldungen zu einer Beratung o Jänner 1995: 405 Anmeldungen zu einerBeratung Im Gegensatz dazu steht die Zahl der tatsächlich eröffnetenSchuldnerregulierungsverfahren: Eröffnung in den ersten drei Quartaleno österreichweit: 512 o davon in Wien: 142 o davon betreut durch dieSchuldnerberatungen: 40 Prozent Dabei kristallisiert sich heraus, daß40 Prozent ehemalige Selbständige und 30 Prozent "echte Private" (davonüberwiegend Frauen, teils mit Mithaftungen aus der Exehe) sind. DerRest sind unfreiwillige Eröffnungen (Gläubiger stellt den Antrag), die aberin der Folge gleich wieder abgewiesen werden (nur bei Selbständigen).**** Ist der Privatkonkurs zu schwierig, oder wird er nicht richtigadministriert? Findet er die gewünschte Zielgruppe, oder haben sich andereGruppen dazugestellt? Diese Fragen sollen im Rahmen der Fachtagung vonden drei Gruppen - Gläubiger, Gerichte und Schuldnerberater - intensivdiskutiert werden. Es geht einerseits um informell verwirklichbareVerbesserungen, andererseits um Anregungen für den Gesetzgeber, weswegenauch Vertreter des Justizministeriums (Autor des "Privatkonkurses"), desKonsumentenschutzministeriums (mögliche Verbesserungen im Vorfeld,Stichworte "Ehegattenhaftungen") und des Arbeitsmarktservice Wien (nebender Gemeinde Wien Finanzier der Schuldenberatung KWH) teilnehmen werden. An Verbesserungen sind seitens der Gemeinde Wien vorstellbar: o Ausnahmenbezüglich der Gläubigermehrheit: Gerade nach Scheidungen gibt es -bedingt durch Ehegattenhaftungen - häufig nur ein, aber ebenunbewältigbares Schuldverhältnis. Das Schuldenregulierungsverfahren istin diesen Fällen aus formalen Gründen nicht anwendbar, was natürlich inder Praxis absurd ist. o Keine "Extrawürste" eines Gläubigers durchvertragliche Pfandrechte: Ein absolutes Chaos in der Ausarbeitung vonEntschuldungsplänen ist durch den @ 12 a entstanden: Weder Gericht, nochGläubiger noch Schuldnerberater sind in der Lage, genaue Pläne zu machen, wenn ein solches Pfandrecht existiert. o Keine unnötigen Schikanen beiUnselbständigen: Postsperre nur in Ausnahmefällen, Telefonsperre nur in Ausnahmefällen, Girokontosperre nur in Ausnahmefällen. (Forts.mgl.) kw/bsnnnn

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OTS054 1995-11-10/10:27