Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.09.1994:
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Swoboda: Neue StVO ab Samstag in Kraft

Wien, 30.9. (RK-KOMMUNAL Morgen, Samstag, tritt die 19. Novelle derStraßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Verkehrsstadtrat Dr. HannesSWOBODA: "Ich fühle mich in der Wiener Verkehrspolitik bestätigt. Denndurch die StVO-Novellierung sollen vor allem die schwächstenVerkehrsteilnehmer geschützt und die Verkehrssicherheit erhöht werden." Alsfür Wien wesentliche Punkte sieht Swoboda o den absoluten Vorrang fürFußgänger auf Schutzwegen: Ab morgen müssen Fahrzeuglenker nicht nurFußgängern das unbehinderte Überqueren ermöglichen, die sich bereits aufdem Schutzweg befinden, sondern auch solche, die diesen erkennbar benützen wollen. Dieser unbedingte Vorrang des Fußgängers am Schutzwegsoll zu einer Verminderung der Schutzwegunfälle führen. Die gleicheRegelung gilt auch bei Radfahrerüberfahrten. o die Einführung desMehrzweckstreifens: Dabei handelt es sich um einen Radfahrstreifen, derunter besonderen Voraussetzungen und unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer auch mit anderen Fahrzeugen befahren werden darf.Derzeit werden einige Straßenzüge, konkret z.B. die Marxergasse, dieLandstraßer Hauptstraße und die Mariahilfer Straße dahingehend überprüft,ob Mehrzweckstreifen sinnvoll und machbar sind. o die verpflichtendeSanierung von Unfallhäufungsstellen: Zukünftig sollenStraßenpolizeibehörden Unfallhäufungsstellen und -strecken vermehrt durchentsprechende Maßnahmen beseitigen. In Wien existiert schon seit einigerZeit ein eigenes Verkehrssicherheitsreferat, das die Unfalldaten erfaßt, auswertet und Lösungen für Unfallhäufungsstellen erarbeitet. o mehr Rechtefür Krankentransporte: Neu ist auch die generelle Erlaubnis für alleKrankentransporte, Busspuren zu benützen. Wenn keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt, dürfen Krankentransporte auch in zweiterSpur halten und parken. o flexiblere Regelungen bei derParkraumbewirtschaftung: Um den Betroffenen den Umgang mit dem"Parkpickerl" zu erleichtern, wurde einiges geändert: Das Parkpickerl istnun 2 Jahre gültig und auch für Leasing- oder Firmenautos erhältlich. oÜberwachung des ruhenden Verkehrs: Mit 1. Oktober wird dasVerwaltungsstrafrecht beim ruhenden Verkehr vom Wiener Magistratübernommen. Anfänglich werden 43 Beamte ihren Dienst versehen und jenebestrafen, die sich nicht an die bestehende Straßenverkehrsordnunghalten. Vor allem das Parken im 5m-Eckbereich, in 2. Spur und inLadezonen stellt oft eine Gefährdung für schwächereVerkehrsteilnehmerInnen und Behinderungen für den fließenden Verkehr darund soll nun unterbunden werden. Übrigens: Wie die neue Truppe werden nun auch die Mitarbeiter der MA 4, die den fiskalischen Bereich derKurzparkzone kontrollieren, in dunkelblauen Uniformen ihren Dienstversehen. "Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs sind keine Schikane gegen Autofaher, sondern sollen dazu beitragen, daß die Straßenverkehrsordnung eingehalten wird. Jene, die sich an die Gesetzehalten, dürfen sich nicht als die "Dummen" fühlen, weil die anderen nichtbestraft werden. Wer - wie ich - für einen flüssigen Autoverkehr in derStadt ist, muß Parken in zweiter Spur und in Ladezonen konsequentunterbinden", so Swoboda abschließend. (Schluß) eg/bs nnnn

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OTS159 1994-09-30/12:41