Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.11.1989:
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Wiener Landtag (2)

Utl.: Wohnbauförderungsgesetz =Wien, 21.11. (RK-KOMMUNAL) StadtratEDLINGER (SPÖ) beantragte die Erweiterung des "Wiener Wohnbauförderungs-und Wohnhaussanierungsgesetzes 1989". Die Hauptstücke IV und V regeln unteranderem Mietzinsbildung, Ratenzahlung beim Grundkostenanteil, eineVerlängerung des Rückzahlungszeitraumes für die Wohnhaussanierung von zehnauf 15 Jahre sowie begünstigte Rückzahlung von Förderungsmitteln und dieEigentumsbildung. LAbg. KIRCHNER (FPÖ) kritisierte die vorliegendeNovellierung und führte an, daß mobile Gebietsbetreuung, Arbeiterkammer,Wiener Handelskammer und Rechtsanwaltskammer sowie das Bundesministeriumfür wirtschaftliche Angelegenheiten in ihren Stellungnahmen ebenfallsKritik geübt hätten. So gebe es einen unzureichenden Schutz der Mieter,fragwürdige Kompetenzregelungen und unübersichtliche Bestimmungen, meinteKirchner. Diese Unschärfen des Gesetzes würden die derzeit bereitsrettungslos überforderten Schlichtungsstellen noch mehr belasten und denMietern die Durchsetzung ihrer Rechte erschweren. Kirchner sprach sich fürdie Umstellung auf Subjektförderung aus und forderte eine Überprüfung derBauträger durch das Wiener Kontrollamt. (Forts.) emw/gg nnnn

OTS167 1989-11-21/21:14 0023/0158/1264