Landtag, 12. Sitzung vom 20.05.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 43
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf ersuchen, die Plätze einzunehmen, und die 12. Sitzung des Wiener Landtages eröffnen.
Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Bozatemur, Frühmesser-Götschober, Guggenbichler, Johler, Schober, die StRin Dr. Greco und die Frau Lhptm-Stv.in Novak.
Zeitwiese entschuldigt sind die Abgeordneten Arsenovic, Gara, Irschik, Löcker, Mautz, Neumayer, Rychly, Schneckenreither, Stadler, Vasold und Worotynski.
Die 1. Anfrage (FSP-703226-2026-KVP/LM) wurde von der Frau Abg. Keri gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte gerichtet. (Der Stadtrechnungshof hat in einem jüngst publizierten Bericht festgestellt, dass für die Übernahme von Krisenpflegekindern durch die MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe-Mitarbeiter sowie die Auszahlung eines Zuschlages zum Krisenpflegekindergeld keine Rechtsgrundlage bestand. Darüber hinaus stellte die Abgeltung der Unterbringung in Form des Krisenpflegekindergeldes plus Zuschlag bei gleichzeitigem vollen Gehaltsbezug eine finanzielle Besserstellung der MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe-Mitarbeiter gegenüber den anderen Krisenpflegepersonen dar. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, welcher in diesem Zusammenhang die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, damit eine Benachteiligung von anderen Krisenpflegepersonen verhindert wird?)
Frau Landeshauptmann-Stellvertreter, ich bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Danke für die Frage bezüglich Krisenpflegeeltern. Sie fragen da, in welchem Zusammenhang die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschafft werden sollen.
Die Situation damals - ich glaube, das wurde eh schon oft beleuchtet, auch hier im Gemeinderat diskutiert -, war so, dass in einer Notsituation Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgenommen wurden. Die Eignung der MitarbeiterInnen für diese Aufgabe wurde von der MA 11 beurteilt, und in Frage kamen nur MitarbeiterInnen der MA 11 mit einschlägiger fachlicher Qualifikation. In dieser Notsituation war es auch die Idee der MitarbeiterInnen, dass sie als Krisenpflegeeltern kurzfristig einspringen können. Warum? - Weil diese Kinder sonst in einem Krisenpflegezentrum untergebracht werden und sie gerne hier einspringen wollten. Es war in vier Fällen der Fall, dass wirklich Ad-hoc-Krisenpflegeeltern zum Einsatz kamen.
Was die rechtliche Grundlage betrifft, kann ich berichten, dass aus Sicht der Wiener Kinder- und Jugendhilfe nicht zutrifft, dass für diese Notmaßnahme kein rechtlicher Rahmen bestand, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß §§ 40ff im Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz dargelegt sind. Die Betreuung erfolgte im Rahmen der vorübergehenden Krisenpflege eben gemäß diesen Paragrafen. Während der Tätigkeit als Krisenpflegeeltern bekamen die eingesprungenen MitarbeiterInnen auch das Krisenpflegekindergeld in der Höhe 1 219 EUR im Monat. Für die Dauer der Krisenpflege wurde durch die MA 11 in Absprache mit der MA 2 und mit der Magistratsdirektion ein Sonderurlaub gewährt. Bei diesem Sonderurlaub kommt es so wie in allen anderen Fällen auch zu einer Fortzahlung der üblichen Bezüge.
Was vielleicht noch dazuzusagen ist, weil wir es auch im Stadtrechnungshofausschuss gerade gehabt haben, ist, dass das eine Situation war, die vorgekommen ist und von einer freiwilligen Aktion und Aktivität der MitarbeiterInnen ausgegangen ist, aber nicht den Normalfall darstellen sollte und so gesehen auch für die Zukunft nicht vorgesehen ist.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage kommt von der Frau Abg. Keri. - Bitte.
Abg. Sabine Keri (ÖVP): Vielen Dank, Frau Landesrätin! Bevor ich auf die Frage komme, ganz kurz: Habe ich das jetzt richtig verstanden? Also die MA-11-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter haben sich bereit erklärt, zur Hilfe einzuspringen. Daraufhin hat die MA 11 geprüft, ob die MA 11-Mitarbeiter ... Also die MA-11-Mitarbeiter haben sozusagen selber geprüft, ob sie eigentlich die Voraussetzungen haben. Und ich nehme auch an, es war die MA-11-Rechtsabteilung, die geprüft hat, ob das auch rechtens ist. Also vielleicht ist das alles ein sehr in sich geschlossener Kreis, und wahrscheinlich ist das auch die Kritik, mit der Sie auch leben müssen.
Was mich aber interessiert, ist: Es gibt einfach eine Ungleichgewichtung, auch wenn diese Aktion jetzt einmal kurzfristig war, gegenüber den Krisenpflegeeltern, die das seit Jahren machen. Wie haben Sie den Krisenpflegeeltern erklärt, dass jetzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie helfen - was ja eigentlich die Krisenpflegeeltern auch machen -, mehr Geld in einem Zeitraum verdienen - und es ist mit Sonderurlaub und so weiter einfach mehr Geld - als die Krisenpflegeeltern und dass das kein Problem ist? Also wie haben Sie Krisenpflegeeltern erklärt, dass die Mitarbeiter der MA 11 mehr wert sind als sie?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Landesrätin, bitte.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielleicht zum ersten Punkt: Ja, die MA 11 ist für die Wiener Kinder- und Jugendhilfe zuständig, aber auch für die Gesetzgebung und die Kontrolle in diesem Bereich. Deswegen ist es logisch, dass die Wiener Kinder- und Jugendhilfe auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft, die in dieser Tätigkeit zum Einsatz kommen. Ich wüsste auch nicht, welche andere Behörde das machen sollte.
Mir ist nicht bekannt, dass sich andere Krisenpflegeeltern beschwert hätten, dass hier MitarbeiterInnen der MA 11 in einer wirklichen Notsituation einspringen. Ich möchte noch einmal feststellen, weil Sie gesagt haben,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular