Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 53
Zur Frage 2.2: SozialpädagogInnen arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen an der Bereitschaft, ein therapeutisches Angebot anzunehmen, unterstützen bei der Organisation und begleiten sie auch zu suchttherapeutischen Angeboten. In diesem Zusammenhang wird wieder auf die Bedeutung des Gelingens einer verbindlichen Beziehungsgestaltung hingewiesen, weil diese natürlich Grundlage dafür ist, dass so etwas gelingen kann. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe übernimmt auch die Kosten der Therapie, sofern diese nicht von der Suchthilfe zur Verfügung gestellt werden.
Zur Frage 2.2.1: Das ist tatsächlich abhängig von Bedarf und der Bereitschaft der Kinder und Jugendlichen, das Angebot anzunehmen.
Zur Frage 2.2.2: Das wichtigste Angebot sind die Beziehungsarbeit und das Beziehungsangebot an die Jugendlichen sowie die Unterstützungsangebote, aber auch die Begleitung der Familien. Kinder aus suchtbelasteten Familien haben ein höheres Risiko, selbst an einer Sucht zu erkranken, und diese Auflösung bedarf im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen wirklich Geduld und Ausdauer und wird auf jeden Fall permanent weiterentwickelt und forciert.
Zur Frage 2.3: SozialpädagogInnen können an Fortbildungen und Schulungen der Suchthilfe im Rahmen der Kooperation größtenteils kostenfrei teilnehmen. Zudem gibt es unterstützende Fachberatung durch das Kompetenzzentrum für Sucht und Präventionsfragen. Grundsätzlich werden SozialpädagogInnen aber auch von ihrer Führungskraft durch Handlungsanleitungen und -reflexionen unterstützt.
Zur Frage 2.4: In Abstimmung mit der Sucht- und Drogenhilfe Wien wurde ein Informationsleitfaden zur Unterstützung der Teams entwickelt. Bei Gefahr in Verzug ist in jedem Fall die jeweilige Blaulichtorganisation zu verständigen, und ein Dokumentationsblatt belegt auch die Anforderungen der Einsatzkräfte. Die BetreuerInnen der auf Sucht spezialisierten sozialpädagogischen Einrichtungen dürfen nach einer Schulung durch das Suchthilfenetzwerk bei Bedarf Naloxon verabreichen, das ist ein Nasenspray bei Überdosierungen. Natürlich müssen im akuten Notfall lebensrettende Maßnahmen gesetzt werden, dazu leiten einerseits die Rettungsdienste telefonisch an, andererseits werden von der Kinder- und Jugendhilfe auch regelmäßig Schulungen dazu angeboten.
Zur Frage 2.5: Es gibt natürlich auch Behandlungsangebote der Suchthilfe außerhalb Wiens. Eine Herausforderung dabei ist allerdings, dass diese Angebote von den Jugendlichen kaum genutzt werden, da sie ihre Peergroup nicht verlassen wollen oder auch einfach Ängste vor den Herausforderungen durch etwas Neues haben. Eine Unterbringung eines Jugendlichen außerhalb Wiens durch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe hat aber natürlich den Vorteil, dass der Kontakt zu dieser Peergroup oder zu einer "Szene" unterbrochen werden kann. Zielführend ist das allerdings nur, wenn der/die Jugendliche diese Chance für sich erkennt, sich nicht dagegen wehrt, aber auch bereit ist, sich auf das Angebot einzulassen. Und auch dabei steht natürlich ein gelingender und verlässlicher Vertrauens- und Beziehungsaufbau zu den Erwachsenen im Mittelpunkt.
Zur Frage 2.6: Es gibt eine enge Kooperation zwischen der Sucht- und Drogenkoordination Wien, dem Wiener Gesundheitsverbund, den Suchthilfeeinrichtungen sowie den Psychosozialen Diensten. Regelmäßige Vernetzungstreffen und gemeinsame Fortbildungen schaffen auch die Grundlage zu lösungsorientierter Zusammenarbeit und gemeinsamen Konstruktionen von passgenauen Betreuungsangeboten und auch Behandlungsmöglichkeiten.
Zur Frage 2.7: Im Jahr 2023 waren es drei, im Jahr 2024 vier.
Zur Frage 2.8: Es steht ein Kriseninterventionsteam zur Verfügung sowie eine psychologische Betreuung des betroffenen Teams in der Einrichtung. Ausgeführt wird diese durch einen Experten oder eine Expertin aus dem Fachbereich Psychologie. Und es besteht auch die Möglichkeit, Krisensupervision beziehungsweise Einzelsupervision in Anspruch zu nehmen.
Zur Frage 2.9: Dazu hat die Wiener Sucht- und Drogenkoordination eine ExpertInnengruppe ins Leben gerufen, die die Todesumstände analysiert. Die Befunde der Obduktionen stehen der Gruppe dann allerdings nicht zur Verfügung.
Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Präsident Anton Mahdalik: Ich danke der Frau Stadträtin für die Beantwortung und eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau StRin Pühringer gemeldet. Ich erteile es ihr, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. - Bitte sehr.
StRin Mag. Judith Pühringer: Einen schönen guten Nachmittag, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Landesrätin, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vor Weihnachten hat uns ein sehr alarmierendes Mail erreicht, und ich möchte Ihnen jetzt gerne aus diesem Mail zitieren. Es ist dies ein Mail von besorgten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 11, die sich an den Grünen Klub gewandt und uns geschrieben haben. Sie sagen ganz klar und belegen, dass aus der Dauerkrise der MA 11, die wir seit vielen Jahren kennen, jetzt ein akuter Notfall geworden ist.
In diesem Mail von kurz vor Weihnachten steht unter anderem: "Mit heutigem Tag, stehen alle regionalen Krisenzentren mit dem Rücken zur Wand. Die Situation ist seit über einem Jahr dramatisch. Das Personal ist in der Zwischenzeit überlastet und erschöpft und kann weitere Überbeläge nicht mehr kompensieren. Das zeigt sich auch bei Ausschreibungen von Führungsposten für die Krisenzentren, für die sich einfach niemand mehr meldet. Eine gegenseitige Unterstützung ist nicht mehr ausreichend möglich. Es ist natürlich, gerade vor Weihnachten, mit akuten Aufnahmen in den Krisenzentren zu rechnen. Diese können aber in Zukunft nur mehr erfolgen, wenn andere Kinder nicht weiter versorgt oder entlassen werden."
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