Landtag, 9. Sitzung vom 21.01.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 53
"Kein Kind ist verloren, solange es jemanden gibt, der an es glaubt." - Das hat schon August Aichhorn gesagt, der sich in den 1920er-Jahren darum bemüht hat, dass es Reformen bei der Kinder- und Jugendhilfe gibt, nämlich mehr Beziehung und weniger Disziplinierung.
Ich meine, das ist ein gutes Wort. Wir glauben sowohl an die Kinder in dieser Stadt als auch daran, dass die MA 11 sich neu aufstellen und ihrer Aufgabe damit dann besser gerecht werden kann. - Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Anton Mahdalik: Ich danke der Frau Abgeordneten für die Begründung.
Bevor wir zur Beantwortung kommen, gebe ich bekannt, dass der Herr Amtsf. StR Czernohorszky ab 16 Uhr für den Rest der Sitzung entschuldigt ist.
Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. - Bitte sehr.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Wir sprechen heute abermals über die MA 11, und ich danke auch für diese Dringliche Anfrage, da sie sehr stark verdeutlicht, dass es dabei um die Inhalte und um die Qualität geht, die wir in unseren betreuten Wohnformen erreichen sollen, und dass es aber vor allem darum geht, dass wir das Beste für die betreuten und in unserer Obhut stehenden Kinder und Jugendlichen im Blick haben.
Sie haben es selbst ausgeführt. Wir durften heute ein bisschen etwas darüber hören: Die Belastungen sind enorm hoch und gehen einher mit einem Personalmangel. Sie stehen aber auch im Zusammenhang mit steigenden Zahlen von Kindern und Jugendlichen in Betreuung, die teilweise wirklich ein schweres Packerl zu tragen und teilweise schwere psychiatrische Erkrankungen haben, weswegen sich die Betreuungsformen wirklich als sehr unterschiedlich erweisen.
Dementsprechend ist es mir auch ein wichtiges Anliegen, darauf hinzuweisen, dass in diesen Bereich natürlich auch weiterhin investiert wird und in den vergangenen Jahren einiges passiert ist. Die Personalfluktuation, die Sie auch richtigerweise angesprochen haben, findet aber natürlich - wie ich es ausdrücken möchte - sozusagen in einem hochexplosiven Feld statt. Der Leiter der MA 11 hat vor kurzem auch im Stadtrechnungshof-Ausschuss ausgeführt, dass die Arbeitsbedingungen und vor allem auch der Umgang mit diesen sehr, sehr schwierigen Jugendlichen wirklich eine enorme Herausforderung darstellen.
Ich komme jetzt zur Beantwortung der Fragen.
Zur Frage 1.1: Insgesamt wurden 2 284 Kinder und Jugendliche betreut. Die Zahl der belegten Plätze schlüsselt sich wie folgt auf: MA 11-eigene Einrichtungen: 713 Kinder und Jugendliche, Auslastung 94,58 Prozent; Einrichtungen mit Gesamtvertrag: 818 Kinder und Jugendliche, Auslastung 98,11 Prozent; Unterbringungen im Rahmen eines Einzelvertrages: 583 Kinder und Jugendliche; Krisenzentren: 170 Kinder, Auslastung 110,39 Prozent.
Zur Frage 1.2: Im Gegensatz zur Weihnachtszeit in der Vergangenheit kam es zum Jahreswechsel 2026, das heißt in der Weihnachtszeit 2025, zu keiner Steigerung des Bedarfes.
Zur Frage 1.3: Zu keinem Zeitpunkt wurden über Weihnachten 2025 und dem Jahreswechsel Aufnahmestopps gesetzt. Eine Einrichtung wurde auf Grund eines personellen Engpasses gesperrt. Darüber hinaus gibt es in Wien weitere 83 WGs, in denen Kinder jederzeit aufgenommen werden können.
Zur Frage 1.3.1: Es wurde kein Kind beziehungsweise kein Jugendlicher und keine Jugendliche abgewiesen.
Zur Frage 1.3.2: Das wird sichergestellt einerseits durch das grundsätzlich große Engagement der MitarbeiterInnen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe, andererseits aber natürlich durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, vor allem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dieses legt unter anderem fest, dass die Gefährdungseinschätzungen im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen sind.
Zur Frage 1.3.3: Mit Stand 20.1.2026 sind 152 Krisenplätze belegt. 10 von 19 Krisenzentren sind aktuell überbelegt - und zwar mit einem Kind oder Jugendlichen bis drei Kindern oder Jugendlichen im Überbelag.
Zur Frage 1.4: Nein. Alle Kinder und Jugendlichen wurden in Krisenzentren untergebracht.
Zur Frage 1.4.1: Gefährdungsabklärungen zählen zu den grundsätzlichen Aufgaben der SozialarbeiterInnen in den Regionalstellen Soziale Arbeit mit Familien. Es gilt immer das gelindeste Mittel anzuwenden. Gefährdungseinschätzungen sind im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen. Ist eine akute stationäre Gefährdungsabklärung erforderlich, wird dieses Kind jedenfalls von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe versorgt.
Zur Frage 1.5: Aktuell sind fünf Kinder und Jugendliche in Krisenzentren, welche davor in einer sozialpädagogischen Einrichtung untergebracht waren.
Zur Frage 1.6: Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die länger als vier Wochen in Voller Erziehung im Krisenzentrum sind, wird statistisch nicht erhoben. Im Folgenden wird die Anzahl der Kinder und Jugendlichen aufgelistet, die aktuell in Voller Erziehung sind: In den Krisenzentren: 67 Kinder und Jugendliche in Voller Erziehung; in der Krisenpflege: 44 Kinder in Voller Erziehung; in den Krisengruppen: 2 Kinder in Voller Erziehung.
Zur Frage 1.7: Mindestens 40 Kinder und Jugendliche warten aktuell in voller Erziehung im Krisenzentrum auf einen Wohnplatz mit erhöhtem Betreuungsangebot.
Zur Frage 1.8: 2025 wurden von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe insgesamt 12 780 Gefährdungsabklärungen durchgeführt. 1 038 davon wurden in Krisenzentren beziehungsweise zu Krisenpflegepersonen überstellt. 378 dieser Kinder konnten nach der Gefährdungsabklärung wieder zur Familie
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