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Landtag, 20. Sitzung vom 24.02.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 35

 

Wir haben auch diesbezüglich einen Antrag eingebracht, den brauchen wir ja jetzt nicht mehr einzubringen, das haben wir ja mittlerweile über DigiPol gemacht. Ich möchte aber trotzdem ganz kurz erklären, worum es da geht, eingebracht von meinem Klubobmann Maximilian Krauss, meiner Wenigkeit und Veronika Matiasek, betreffend das Energieunterstützungsgesetz 2023: Unserer Meinung nach wäre es wichtig, diese nur an Staatsbürger auszuzahlen, denn wir wissen ganz genau, dass diese 200 EUR Energiebonus vor allem Personen bekommen werden, die sowieso bei uns im Sozialnetz drinhängen und keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Das sind die Leute, die Sie, meine Damen und Herren, heute mit dem Energiebonus, mit den 200 EUR, mit diesem Gesetz bedienen. (Ruf bei den GRÜNEN: Na, und?) Wir sind der Meinung, das kann es nicht sein, das soll es nicht sein, und das ist, wie gesagt, der zweite Grund, warum wir das ablehnen.

 

Wir bringen diesen Beschlussantrag ein oder haben ihn bereits eingebracht, und wie gesagt, wenn man das wirklich klug aufstellen möchte, dann würde ich bitten, dass man unserem Beschlussantrag zustimmt, das andere Gesetz noch einmal evaluiert - zurück an den Start - und am Ende des Tages gerechter macht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Spielmann. Ich erteile ihr das Wort.

 

12.26.40

Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream!

 

Herr Kollege Seidl, was wirklich Ungleichheit befördert, ist genau Ihr Antrag. Wir haben Menschen in Österreich, die genauso ihren Anteil zum Allgemeinwohl beitragen, die genauso hier Steuern zahlen und die auch von der Teuerung betroffen sind, denn die Teuerung macht keinen Unterschied, woher jemand kommt, sondern die Teuerung trifft uns alle. Deswegen ist es super, dass Wien hier ganz anders vorgeht und sagt, hier sind alle Menschen gleich und alle Menschen haben ein Anrecht auf den Wiener Energiebonus. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.)

 

Wir befassen uns heute mit dem Wiener Energieunterstützungsgesetz und beschließen vor allen Dingen die Neuauflage des Wiener Energiebonus, der schon 2022 umgesetzt wurde. Wir stimmen dem natürlich zu, und ich mag ein bisschen erzählen, warum und worum es da eigentlich geht. Wir GRÜNE haben uns im Bund seit Beginn der Teuerungskrise dafür eingesetzt, dass es rasche und schnelle Entlastung gibt und Antiteuerungspakete geschnürt. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass die Bevölkerung sehr schnell und niederschwellig unterstützt wird.

 

Jetzt haben wir eben diesen Zweckzuschuss, diese Zweckzuschussmittel des Bundes durch das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, der eben heute diese Neuauflage des Wiener Energiebonus ermöglicht. Auf Grund der gestiegenen Wohn- und Energiekosten hat der Nationalrat kürzlich 450 Millionen EUR beschlossen, und davon kommen jetzt eben 97 Millionen EUR zur Bekämpfung der gestiegenen Wohn- und Energiekosten Wien zu Gute. Wir GRÜNE sind zu Recht stolz drauf, dass wir hier auch der Wiener Bevölkerung sehr, sehr rasch und schnell helfen können. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Der Wiener Energiebonus wird, das habe ich schon angesprochen, zu 75 Prozent aus Bundesmitteln finanziert, konkret 97 Millionen von 130 Millionen EUR. Die rot-pinke Stadtregierung hat eben beschlossen, dass sie mit den Mitteln vom Bund eine Neuauflage des Wiener Energiebonus macht. Die Stadt Wien geht davon aus, dass damit rund 650.000 Haushalte beziehungsweise zwei Drittel aller Wiener Haushalte vom Wiener Energiebonus profitieren werden.

 

Es handelt sich hier um eine Förderung von 200 EUR. Voraussetzung ist, dass man einen Hauptwohnsitz in Wien hat, dass man das 18. Lebensjahr vollendet hat und dass man eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Das haben wir eh schon vorher gehört. Beim 1-Personen-Haushalt sind es 40.000 EUR Jahreseinkommen und beim Mehrpersonenhaushalt sind es 100.000 EUR Jahreseinkommen.

 

Was ich besonders gut finde, ist, dass diesmal die Auszahlung direkt an die Personen erfolgt, die den Wiener Energiebonus schon erhalten haben und bei denen sich die Voraussetzungen, also zum Beispiel der Wohnsitz oder die Haushaltsanzahl, nicht geändert haben. Das finden wir sehr gut. Das erspart den Menschen sehr, sehr viel Bürokratie, Stress und Zeit und der Stadt Wien natürlich auch.

 

Jetzt komme ich aber zur Kritik beziehungsweise zum Aber. Der Herr Bürgermeister hat es gestern schon angesprochen, diese Förderung geht halt auch sehr stark in die Mittelschicht hinein. Das ist natürlich gut, weil die Teuerung natürlich alle betrifft, aber wir haben auch armutsbetroffene Gruppen, die ganz, ganz massiv von dieser Teuerung betroffen sind. Sie können sich vorstellen, wenn Sie Mindestsicherung in Wien beziehen, zum Beispiel knapp an die 1.000 EUR, dann sind halt 200 EUR, wenn man eine riesige Energierechnung hat, ein Tropfen auf den heißen Stein. Das heißt, Sie brauchen wesentlich mehr Unterstützung.

 

21 Prozent der WienerInnen, das sind jetzt fast schon 400.000 Personen, sind armutsgefährdet. In Österreich ist jedes 4. Kind armutsgefährdet und in Wien lebt jedes 7. Kind in einem Haushalt mit Mindestsicherungsbezug und die Tendenz ist natürlich steigend. Es ist also angesichts dieser Zahl höchst an der Zeit, als Stadt Wien soziale Verantwortung zu übernehmen und vor allem jene zu entlasten, die am wenigsten haben. Deswegen haben wir heute einen Antrag eingebracht, um die Krise möglichst sozial treffsicher abzufedern, nämlich den Antrag auf Neuauflage der Energiekostenpauschale 2023.

 

Im Unterschied zum Wiener Energiebonus war die Energiekostenpauschale 2022 eine direkte Auszahlung von 200 EUR, und zwar an BezieherInnen der Mindestsicherung, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, einer

 

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