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Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 84

 

einhergeht, ist ein verpflichtendes Kinderschutzkonzept, verpflichtende Kinderschutzbeauftragte für Kindergärten und Kindergruppen sowie ein Krisenleitfaden auch für Tagesmütter und Tagesväter und einschlägige Fortbildungen zu dem Thema. Das wird von Expertinnen und Experten lange gefordert, und ich bin echt froh darüber und freue mich sehr, dass Wien Vorreiterin in diesem Thema ist und im Zuge der Gesetzesnovelle vor allem auch in der Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten aus dem Kinderschutzbereich gemeinsam mit der Polizei, mit der Abteilung Kinderschutz, extrem viel erarbeitet wurde und wir das heute auf den Weg bringen können. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Wir haben mit der Schaffung der Kompetenzstelle Kinderschutz im Elementarbereich in der Kinder- und Jugendhilfe die notwendige Ressource für Maßnahmen rund um Beratung, rund um Unterstützung und Kontrolle der Kinderschutzgesetze sowie auch eine Drehscheibe für die Vernetzung mit den externen Expertinnen und Experten geschaffen.

 

Ich möchte auf ein wichtiges Thema eingehen, weil heute auch Anträge vorliegen. Ich bin auch froh, dass wir in diesem Haus, glaube ich, mit einer Stimme sprechen. Trotzdem hat dieser Antrag zur Gesetzesnovelle heute im Ausschuss keine Mehrheit gefunden, weil es heißt: Na ja, das muss man auch dementsprechend finanziell unterstützen, wenn die Träger das machen würden. Ich möchte hier eines betonen, wenn wir das Thema Kinderschutz verankern: Das Thema Kinderschutz per se sollte in keiner einzigen elementaren Bildungseinrichtung ein zusätzliches Thema oder etwas sein, womit man sich vorher nicht auseinandergesetzt hat. Kinderschutz, die Auseinandersetzung mit der Sicherstellung der Unversehrtheit der Kinder muss auch bisher die Basis einer jeden Trägerorganisation gewesen sein. Das setzen wir wirklich voraus! Dass wir das jetzt gesetzlich verankern, ist wieder ganz ein anderes Thema. Das mit einer zusätzlichen finanziellen Gebarung zu kontextualisieren und deswegen diesem Gesetzentwurf hier nicht zuzustimmen, kann ich absolut nicht nachvollziehen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Auch die Fortbildungsmaßnahmen, die jetzt gefordert sind, die verpflichtend vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten von 16 Stunden, sind keine zusätzlichen, nein, sie werden zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte kontextualisiert. Das heißt, es wird inhaltlich der Schwerpunkt darauf gelegt und es geht wirklich um gesetzliche Verankerung, Sensibilisierung in diesem Bereich und dass wir sicherstellen, dass sich jeder Träger, jedwede Organisation und jeder, der in dieser Stadt mit Kindern zu tun hat, seien es Tagesmütter, Tagesväter, die Kindergärten, die Kindergartengruppen mit diesem Thema beschäftigen. Ich glaube, mit dieser gesetzlichen Verankerung bringen wir hier einiges auf den Weg, und ich finde es wirklich, wirklich schade, dass wir hier jetzt eben in diesem Fall nicht mehr mit einer Stimme sprechen.

 

Dieses Gesetz, das heute vorliegt, beziehungsweise die zwei Gesetze beschäftigen sich nicht nur mit dem Kinderschutz, sondern es wurde auch das Thema Nachsicht geregelt, eine Nachsichtbestimmung, aber auch das Thema Rechtsgrundlage für die Veranlassung einer faktischen Schließung von Kindergärten wird hier behandelt. Vielleicht nur kurz zum Thema Nachsicht: Damit wird auf der einen Seite dem Fachkräftemangel Rechnung getragen und auf der anderen Seite der Erfordernis, dass wir die Qualität in den Wiener Kindergärten aufrechterhalten wollen.

 

Das ist ein Thema, das sehr stark polarisiert, das sehr stark diskutiert wurde, wo ich aber froh bin, dass wir das gemeinsam mit den Trägerorganisationen erarbeiten konnten, und ich glaube und ich hoffe doch, bei vielen und bei den meisten, ich glaube, sogar zu sagen, bei fast allen, auf Zustimmung gestoßen ist. Es wird in Zukunft ein Anzeigeverfahren statt einem Bewilligungsverfahren geben, das macht die Verfahren einfacher. Man ermöglicht den TrägerInnen einen flexibleren Personaleinsatz, man gewährleistet ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot, und diese Neuregelung führt auch zu Rechtssicherheit bei den Trägerinnen und Trägern.

 

Damit wir aber die Qualität nicht aus dem Blick verlieren, was ein ganz wichtiger Punkt ist, werden auch die Anforderungen an die Stelle von Elementar- oder HortpädagogInnen, an das einzusetzende Personal nochmal erhöht: Absolvierung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten, um es beispielhaft zu sagen, sowie mindestens 12 Monate einschlägige Berufserfahrung. Im Hortbereich ermöglicht beispielsweise der Ersatz von Studierenden der Bildungswissenschaften, die genau diese Voraussetzungen mitbringen, aber auch Studierenden des Lehramtes oder der Sozialpädagogik, dass sie die nötige Qualifikation mitbringen, diesen Ersatz und diese Nachsichtbestimmungen auch zu erfüllen.

 

Automatische Befristung bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres wird eingeführt. Unabhängig davon ist das nicht entsprechend ausgebildete Personal schon wie bisher unverzüglich zu ersetzen, wenn ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Die Möglichkeit der Nachsicht pro Standort wird auf maximal die Hälfte der Gruppen für maximal zwei Kindergartenjahre in Folge eingeschränkt.

 

Drittes Thema, ganz kurz, dann bin ich auch schon am Ende: Die Rechtsgrundlage für die Veranlassung einer faktischen Schließung und Versiegelung von Kindergärten ist ein ganz wichtiges Thema. Auch in den vergangenen Jahren wäre es oftmals wahrscheinlich hilfreich gewesen. Wir erhöhen den Strafrahmen für das unbewilligte Betreiben von elementaren Betreuungseinrichtungen, und des Weiteren wird erstmals auch die Rechtsgrundlage für die Veranlassung einer Schließung von Kindergärten geschaffen, die ohne Bewilligung betrieben werden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich des Kinderschutzes und der Kinderrechte im weitesten Sinne gehen wir heute einen großen Schritt. Wir setzen eine Verankerung im Kindergartengesetz und im Wiener Tagesheimgesetz. Ich bin sehr froh, dass wir das auf den Weg gebracht haben. Es bringt nicht nur jedem einzelnen Kind Verbesserungen, es gibt auch mehr Sicherheit für alle Personen, die rund um das Thema Kinder in Wien arbeiten.

 

Um vielleicht noch auf Anträge ganz kurz einzugehen, was auch das Thema Elementarpädagogik per se betrifft:

 

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