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Landtag, 17. Sitzung vom 23.11.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 84

 

innerhalb der ersten zwei Jahre umgesetzt wurde. Aber dass aus Ihrer Perspektive alles, was mit Transparenz zu tun hat, wie Fasching wirkt, das wundert mich angesichts der aktuellen Diskussion auf Bundesebene nicht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.30.35

Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sie haben jetzt selbst angesprochen, dass in den Vorbereitungen für die Untersuchungskommission große Transparenz gelebt worden sein soll, was Gutachten angeht. Das stimmt nur bedingt. Es hat ein Gutachten gegeben, das seitens des Gemeinderatsvorsitzenden bei einem externen Universitätsprofessor in Auftrag gegeben wurde, das uns auch in der Präsidialkonferenz zur Verfügung gestellt wurde, auch reichlich spät. Aber in derselben Präsidialkonferenz hat er auch gesagt, dass er auch ein internes Gutachten - eben wie von Kollegen Ellensohn angesprochen - bei der MD-Recht in Auftrag gegeben hat und dieses Gutachten nicht zur Verfügung gestellt wird.

 

Das heißt, dass - wie hier gesagt wurde - eine umfassende Transparenz gelebt wurde, das ist, glaube ich, gerade in diesem Fall nicht der Fall gewesen. Ein Gutachten, das vielleicht ein Ergebnis erzielt hat, das positiv war und das so gewollt wurde, wurde veröffentlicht, wurde preisgegeben - ein zweites Gutachten, das sogar im Haus seitens der MD-Recht erstellt wurde, wurde nicht preisgegeben.

 

Jetzt meine Frage: Soll so eine Vorgehensweise in Zukunft auch möglich sein?

 

Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich werde bestimmt nicht als Exekutivorgan und als Vizebürgermeister dem Gemeinderatsvorsitzenden sagen, wie er seine Arbeit zu tun hat, und genauso wenig kommentieren, wie innerhalb der Fraktionen hier die Mechanismen ausgemacht werden. Ich habe nur grundsätzlich gesagt, dass ich begrüße, dass es hier einen offenen Umgang auch mit der Rechtsgrundlage des externen Gutachters gab. Das finde ich sinnvoll. Und das ist das, was ich dazu zu sagen habe.

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung.

 

9.32.11†Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP-2282430-2022-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Sittler gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Sie bereiten als zuständiges Mitglied der Landesregierung den Entwurf einer größeren Novelle der Wiener Bauordnung vor. Wie ist die weitere organisatorische und zeitliche Vorgangsweise zur Erarbeitung der Novelle der Bauordnung?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter!

 

Die rot-pinke Fortschrittskoalition hat sich ja in ihrem Regierungsübereinkommen vorgenommen, die Bauordnung zu novellieren, und der Startschuss sollte ein wirklich umfassender Meinungsbildungsprozess sein. Wir haben auch erst vor ein paar Tagen - oder Wochen sind es jetzt schon - gestartet, nämlich mit unserer Enquete zur Bauordnungsnovelle. Da war es uns ganz wichtig, wirklich die Expertinnen und Experten, die Expertise der Stadt, sowohl magistratsintern als auch extern, mit einzubeziehen, denn schließlich erwarten wir uns alle von dieser Novelle wirklich Antworten auf aktuelle und auch zukünftige Herausforderungen - Stichwort Klimaschutz, Stichwort Leistbarkeit des Wohnens oder auch Sicherung des Stadtbildes.

 

Das Feedback auf diese Enquete war von den ungefähr 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wirklich sehr, sehr positiv. Auch die Rückmeldungen vor, während und nach der Enquete sehe ich ehrlich gesagt als Bestätigung dafür, dass diese Enquete der richtige Weg war. Es war ein anderer Weg, ein neuer Weg, ein neuer Weg in Richtung Gesetzesgenese.

 

Im nächsten Schritt werden wir jetzt alle dort erhaltenen Impulse strukturieren und inhaltlich reflektieren. Es werden dann die Erkenntnisse von der zuständigen Magistratsabteilung, das ist die MA 64, vorbereitet für einen Gesetzesentwurf, der dann selbstverständlich in Begutachtung geht, und wir werden die Bauordnung - hoffentlich mit großer Mehrheit - nächstes Jahr beschließen.

 

Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Sittler gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.33.59

Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Vielen Dank, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, für die Antwort. Nicht alle Reaktionen waren natürlich so positiv - das wurde auch medial kolportiert. Und meine Anmerkung dazu: In der Fachenquete zur Bauordnung wurde auch bezüglich dieser Zweidrittelwidmung „Gebiete für förderbaren Wohnbau" berichtet, dass die Evaluierung der Planungsgrundlagen, die nach fünf Jahren stattzufinden hat, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Dämpfung der Grundpreise zu erfolgen hat, dass hier aber nur minimale Anpassungen durchgeführt werden und die eigentliche Frage, ob die Grundpreise tatsächlich gedämpft werden, ausgeklammert wird.

 

Eine dieser doch nicht so unwesentlichen Änderungen ist, dass nun die Bauklasse I in diese Widmung „Gebiete für förderbaren Wohnbau“ einbezogen werden soll und die bisherige Grenze der Bruttogrundfläche von 5.000 m² verringert werden soll.

 

Meine Frage: Welcher Zweck steht hinter dieser Überlegung? Und wie werden große gemeinnützige Bauträger, insbesondere die der Stadt Wien nahestehenden beziehungsweise in deren Eigentum stehenden Gemeinnützigen, dann in diesen kleinstrukturierten Gebieten ihrem öffentlichen Auftrag für leistbares Wohnen gerecht?

 

Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Es tut mir leid, Herr Kollege Sittler, wenn Sie mit der Enquete nicht glücklich waren, ich bleibe trotzdem dabei: Der Großteil der Rückmeldungen war positiv, weil es so einen intensiven, ehrlichen und - ich konnte ja nur online dabei sein, man hat aber trotzdem gespürt, dass alle wirklich an einer guten Novellierung interessiert sind - offenen Diskurs gegeben hat, und so et

 

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