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Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 83

 

Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig beschlossen.

 

18.15.10 Postnummer 11 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

18.15.15

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur18.15.20 Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. - Das wird einstimmig unterstützt. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig beschlossen.

 

18.15.30Postnummer 12 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landesgesetz über den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern erlassen wird, und die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 und das Wiener Bedienstetengesetz geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Amtsf. StR Czernohorszky, ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

18.15.54

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert, ich erteile es ihr.

 

18.16.18

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Zuhörerinnen und Zuhörer!

 

Ich möchte kurz erläutern, warum wir diesem Gesetz jetzt zustimmen, obwohl wir im zugehörigen Ausschuss abgelehnt haben. Wir haben im Ausschuss drei Kritikpunkte hervorgehoben. Der erste war der Vorrang der internen Meldekanäle vor der Möglichkeit, externe Kanäle bei der Hinweisgebung zu nützen.

 

Wir waren uns zweitens nicht sicher über den Schutz der HinweisgeberInnen, weil in der ersten Vorlage der Schutz nur dann gegeben war, wenn sie den Vorgaben dieses Gesetzes gemäß melden. Der dritte Punkt ist die anonyme Hinweisgebung. Im ersten Entwurf wurde gesagt, dass man anonymen Hinweisen nicht nachgehen muss, jetzt gibt es die Prüfung.

 

Diese drei Kritikpunkte werden nun in einem Abänderungsantrag abgeändert, das heißt, aufgenommen. Das heißt, wir werden sowohl dem Abänderungsantrag zustimmen als auch dann dem Gesetz. Ich möchte trotzdem meine Kritik, die ich auch schon im Ausschuss angebracht habe, hier wiederholen. Ich weiß, ich bin lästig. Ich war auch in meiner Zeit als Mitglied einer Regierungsfraktion lästig, auch bei meinen eigenen Abgeordneten, die auch immer wieder Gesetzesvorschläge als Initiativanträge eingebracht haben.

 

Ich finde, man sollte Gesetzesvorschläge immer in einem ganz normalen, öffentlichen Begutachtungsverfahren einbringen, mit Erläuterungen und dem Gesetzestext, damit genau solche Sachen in einem öffentlichen Begutachtungsverfahren aufgebracht und korrigiert werden können und die Öffentlichkeit bis zu einem gewissen Grad mit einbezogen wird. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, habt ihr uns versprochen!)

 

Es ist uns, nämlich auch mir, in den letzten zehn Jahren auch nicht immer gelungen, das so durchzusetzen. Ich bleibe aber lästig und würde noch einmal ganz stark darauf hinweisen, dass es notwendig ist. Ich weiß, dass morgen zum Beispiel ein Gesetzesvorschlag kommen wird, der das genau so macht, wie ich es gerne hätte, und darauf freue ich mich schon. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Neumayer. Ich erteile ihm das Wort.

 

18.19.10

Abg. Jörg Neumayer, MA (SPÖ)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Unweigerlich gelingt uns heute ein weiterer Meilenstein in der Frage der Transparenz unserer Stadt, und, Frau Abg. Kickert, ich freue mich auch, dass wir hier im gemeinsamen Interesse heute den Abänderungsantrag einbringen können. Was beschließen wir heute: Das sogenannte Wiener Whistleblower-Gesetz, an einem Tag, an dem in Österreich mehrere NGOs für eine Verbesserung für Whistleblower auf der ganzen Welt demonstrieren, NGOs wie Epicenter.works, wie Reporter ohne Grenzen oder auch das Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehren.

 

Das ist mitunter schon ein Grund, warum wir gesagt haben, wir wollen diesen Antrag unbedingt als Initiativantrag einbringen und nicht noch länger auf die von Ihnen zitierte Vorlage vom Bund warten. Man muss schon auch klar sagen: Seit über einem Jahr liegt die EU-Richtlinie vor und seitdem ist in Österreich leider nicht sonderlich viel passiert. In Wien hingegen übererfüllen wir diese Gesetzesrichtlinie der EU mit der heutigen Vorlage. (Abg. Georg Prack, BA: In Vorarlberg haben sie es schon!)

 

Vielleicht liegt es daran, dass wir die letzten Jahre schon die transparenteste Gemeinde Österreichs waren, wie Sie wissen, dass es auch hier uns wieder innewohnt, dass wir diesen nächsten Schritt aktiv setzen wollen und nicht warten wollen. Ich möchte aber den Moment auch dazu nutzen, um einfach nur danke zu sagen, den Whistleblowern oder den Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, die in unserer Stadt schon in den vergangenen Jahren die unterschiedlichen Möglichkeiten genutzt haben.

 

Ich glaube nämlich, es gehört auch viel Mut dazu, dort Hinweise zu geben, wo manch anderer gerne einmal

 

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