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Landtag, 12. Sitzung vom 28.04.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 101

 

tigt und beschönigt, aber ich fordere Sie von der Stadtregierung auf, den Wienerinnen und Wienern endlich auch einmal die Wahrheit zu sagen.

 

Es hängt deswegen damit zusammen, weil 57 Prozent der Mindestsicherungsbezieher entweder nicht erwerbstätig sind oder dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehen. Der Herr Landesrat hat es schon in der Fragestunde gesagt, da sind natürlich viele Pensionisten dabei, viele Kinder dabei. Wenn man sagt, dass ein Viertel der Kinder Mindestsicherungsbezieher sind, na ja, dann leben die in einem Familienverband, in dem natürlich auch Mindestsicherungsbezieher sind, die nicht erwerbstätig sind, und damit kommen sie in eine Negativspirale rein. Es stellt sich die Frage: Was können wir gemeinsam tun? - Ich glaube, es ist eine gemeinsame Anstrengung, um möglichst viele, die halt erwerbstätig sein können, in die Erwerbstätigkeit zu heben.

 

Da fehlen mir ein bisschen die Ideen dazu, vor allem jetzt in der Zeit, in der viele Branchen - wie zum Beispiel die Tourismusbranche oder denken wir an unseren Pflegenotstand oder an die Bildungseinrichtungen - händeringend um Beschäftigte suchen. Das heißt, wenn man das nicht langfristig andenkt, erleidet Wien einen Wettbewerbsnachteil, zum Beispiel könnte der Personalmangel in der Alten- und Pflegeversorgung so verbessert werden.

 

Ich komme noch zu einem speziellen Punkt, den haben wir heute auch schon kurz angesprochen, das sind jene Personen, die straffällig geworden sind und deren Asylverfahren entweder schon erledigt oder noch in Bearbeitung sind. Viele Wienerinnen und Wiener verstehen das gar nicht. Sie haben die Zahl genannt, ich glaube, es sind 19 Personen, deren Asylverfahren schon abgeschlossen sind, die straffällig geworden sind. 19 Straftäter, die Mindestsicherungsbezieher sind und nicht aus Österreich kommen, das ist die Spitze des Eisbergs, auf die muss man besonders aufpassen, denn das versteht wirklich keiner, dass man einem Straftäter, der nicht in Österreich geboren ist, dann noch Sozialgeld hinten reinschiebt. Ein Mensch, der Straftäter ist und hier leben möchte, extra noch nach Wien kommt, hat so viel Recht auf Sozialgeld wie jeder Tourist, der hier herkommt.

 

Unsere Hauptstadt ist leider ein Arbeitslosen-Hot-Spot und ein Paradies für Sozialleistungen. Unser Landesrat Karl Mahrer hat das gestern schon ausgeführt, die Wiener Volkspartei hat ja schon mehrere Punkte vorgebracht, wir von Seiten der Volkspartei erwarten uns eine rasche und adäquate Umsetzung. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mörk. Ich erteile es ihr.

 

10.51.52

Abg. Gabriele Mörk (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Unsere Aufgabe als Gesellschaft ist es, Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Sozialhilfe oder die Mindestsicherung ist das letzte Auffangnetz und schützt vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Die ÖVP nützt in meinen Augen heute wieder einmal die Aktuelle Stunde dazu, eine mehr als unwürdige Debatte zu führen - eine Neiddebatte auf den Schultern der Schwächsten in unserer Gesellschaft.

 

Weniger Geld oder gar kein Geld löst absolut keine Probleme, sondern es zerstört Existenzen, das ist aber leider der Ansatz von ÖVP und FPÖ oder Gott sei Dank nicht der von der SPÖ und der Wiener Fortschrittskoalition.

 

Unser Ansatz in der Sozialhilfe beziehungsweise in der Mindestsicherung ist immer gewesen, Chancen zu ermöglichen und vor allem Perspektiven zu geben, vor allem gerade für junge Menschen. Ich denke da nur an die Wiener Jugendunterstützung U25, aber es wurden auch Maßnahmen gesetzt, um vor allem auch ältere Menschen mit der Aktion 50plus wieder in Beschäftigung zu bringen. Ich denke auch an die überbetriebliche Lehrlingsausbildung, denn für junge Menschen ist es ganz wichtig, nicht in der Sozialhilfe oder Mindestsicherung zu landen, sondern eine Lebensperspektive zu bekommen.

 

Ich bringe in Erinnerung: Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, 2019 von der ÖVP beschlossen, regelt die Rahmenbedingungen. Da wurden nicht mehr Mindeststandards, sondern Höchststandards vorgegeben, da ist es auch zu Deckelungen bei Haushaltsgemeinschaften gekommen. Die SPÖ-Bundesräte haben ja erfolgreich gegen dieses Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geklagt, und es sind Kernelemente dieses Gesetzes aufgehoben worden, wie zum Beispiel die mehr als unsoziale Kinderstaffelung oder Kürzungen bei mangelnden Deutschkenntnissen, Giftzähne wurden diesem Gesetz gezogen.

 

Ich freue mich, dass es auf Bundesebene nach drei Jahren durch die neue Bundesregierung, in anderer Zusammensetzung von Schwarz und Grün, endlich wieder eine Bewegung in diesem Thema gibt. Es werden Änderungen angedacht, die vor zwei Tagen auch präsentiert wurden. Diese Änderungen werden keine massiven Auswirkungen auf Wien haben, weil das nie umgesetzt wurde, aber es geht darum, dass das Pflegegeld, das 13. und 14. Gehalt anrechenfrei werden, es soll zu Lockerungen bei Betreuungsmodellen wie zum Beispiel in Frauenhäusern und bei WGs kommen und es soll auch die Härtefallregelung kommen, wenn es um Menschen mit einem humanitären Bleiberecht geht.

 

Viele Auswirkungen wird das auf Wien nicht haben, weil das bei uns schon umgesetzt wird, aber ich glaube, es ist auf der anderen Seite wichtig, dass es auch in allen anderen Bundesländern zu einer Klarstellung kommt: Das, was von der FPÖ immer wieder gefordert wird, eine Besserstellung von ÖsterreicherInnen, wäre auch verfassungswidrig. Wir leben alle in einem Rechtsstaat, es gibt ein EU-Recht, das ist auch im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz verankert: eine Gleichstellung mit EU- und EWR-Bürgern und auch mit Drittstaatsangehörigen mit rechtmäßigem Aufenthalt. Asylwerber haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, sie werden in der Grundversorgung versorgt, und wenn das Asylverfahren rechtsgültig positiv abgeschlossen ist, dann sind sie natürlich in diesen Leistungen gleichgestellt.

 

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