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Landtag, 8. Sitzung vom 24.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 68

 

wahrscheinlich auch nur in Wien: Wenn man einmal Chef dieser Behörde war, dann kann man auch Stadtrechnungshofpräsident werden. Das verwundert einigermaßen und, wie gesagt, geht anscheinend auch nur hier in Wien.

 

Einige Punkte sind eh schon aufgezählt worden: Bezüglich Vollzug des Niederlassungsrechts und Staatsbürgerschaftsrechts sollen grundsätzlich die Verfahren in sechs Monaten abgeschlossen sein. In der Realität schaut es halt so aus, dass Verfahren bis zu zehn Jahre dauern, meine Damen und Herren. Da werden Anträge nicht bearbeitet, wofür aber in der Vergangenheit auch nicht wirklich Gründe angeführt wurden, sondern das offensichtlich auf Nachfrage der Volksanwaltschaft einfach achselzuckend hingenommen wurde. Man könnte ja sagen: Personalmangel oder - keine Ahnung, was auch immer - das Telefon funktioniert nicht oder etwas dergleichen, aber es wurden schlichtweg keine Gründe angeführt. Es wurde auch nicht bei anderen Behörden wie beispielsweise beim BFA urgiert, wenn Akten oder Unterlagen ausständig waren. Man hat auch nicht reagiert, wenn von Seiten des Antragstellers Dokumente nicht nachgebracht wurden. Es ist allerdings auch so, dass Akten unsachgemäß geführt wurden, E-Mails nicht den Akten zugeordnet wurden - also alles chaotisch und unübersichtlich.

 

Es ist auf der einen Seite gut, dass die Initiative ergriffen wurde, um diese Missstände endlich abzustellen, aber was ich schon auch gerne hätte, ist einfach, auch von Herrn LR Wiederkehr zu hören, welchen Zeithorizont man im Auge hat, um dort auch die sechs Monate Verfahrensdauer zu verwirklichen. Denn mehr Personal einzustellen und eine bessere Telefon-Hotline sicherzustellen, das ist einmal der eine Punkt, aber wenn es darum geht, tatsächlich auf diese Vorgabe, auf diese sechs Monate Verfahrensdauer zu kommen, ist man die Antworten bisher schuldig geblieben.

 

Ich komme zum letzten Punkt, und zwar zum Thema der Covid-Maßnahmen, mit denen sich die Volksanwaltschaft ja auch in einem eigenen Band befasst hat, und ich möchte da auf zwei Punkte zu sprechen kommen, und zwar zum einen einmal auf die Maßnahmen des Bundes: Ich hätte es sehr begrüßt, wenn ein Vertreter der ÖVP hier heraußen vielleicht Stellung genommen hätte zu den Missständen bei den unterschiedlichsten Unterstützungsleistungen für Familien, die ja immer großartig medial angekündigt wurden, bei denen sich aber im Zuge ihrer Beleuchtung durch die Volksanwaltschaft eklatante Missstände, Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten herausgestellt haben, die leider Gottes bis jetzt auch nicht abgestellt wurden.

 

Die Volksanwaltschaft hat sich insbesondere mit dem Familienhärteausgleichsfonds auseinandergesetzt, wo es zu eklatant langen Verfahrensdauern gekommen ist, wo Familien bis zu einem halben Jahr auf ihre Auszahlung warten mussten, wo es eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Selbstständigen gegeben hat - etwas, was auch ewig lange nicht bereinigt wurde und dem auch von Seiten der Ministerien nicht konkret nachgegangen wurde, geschweige denn, dass es abgestellt wurde. Irgendwann einmal sind die Richtlinien auf der Homepage geändert worden, aber das war es dann im Großen und Ganzen schon.

 

Beim Familienkrisenfonds ist es so, dass grundsätzlich eine Einmalzahlung für Familien gewährt wird, bei der es 100 EUR pro Kind gibt. Und ja, da ist es so, dass die Eltern zum Stichtag am 28. Februar arbeitslos gemeldet sein müssen, damit sie das als Covid-Hilfeleistung in Anspruch nehmen können. Ein Pech haben die Eltern allerdings, wenn sie am 28. Februar 2020 zwar arbeitslos waren, aber krank waren und Krankengeld bezogen haben. Das Ministerium war auch nicht bereit, diesen Missstand entsprechend abzustellen, sondern das ist einfach sozusagen ein Härtefall, einer der Härtefälle, die einfach billigend in Kauf genommen wurden.

 

Auch mit dem Corona-Kinderbonus hat sich die Volksanwaltschaft genauer auseinandergesetzt, so wie auch mit vielen anderen Punkten im Familienbereich.

 

Ich habe noch den Auftrag, zwei Beschlussanträge einzubringen. Und zwar betrifft es das Ressort des LR Wiederkehr, und wir sprechen ja auch jetzt hier hauptsächlich über diesen Bereich aus dem Volksanwaltschaftsbericht. Es ist ja so, dass angesichts der zum Teil auch unklaren Regelungen in den Schulen leider Gottes immer mehr Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, sondern als Externisten betreuen, wobei diese Externisten, diese Schüler dann jeweils zum Semesterende eine entsprechende Prüfung abzulegen haben. Da war es leider Gottes so, dass der zuständige StR Wiederkehr im Herbst bereits verlautbaren hat lassen, dass man hier entsprechend die Daumenschrauben ansetzen wird, dass man gezielt versuchen wird, die Zahl hier entsprechend niedrig zu halten. Jetzt liegt es mir und genauso auch dem Herrn Stadtrat fern, zu beurteilen, welche Gründe tatsächlich dafür ausschlaggebend sind, Fakt ist, dass wir meines Erachtens und unseres Erachtens alles daransetzen müssen, ein bestmögliches Fortkommen auch dieser Externisten sicherzustellen. Es war leider Gottes so, dass diese Externisten zum Teil - ich würde es jetzt einmal umgangssprachlich formulieren - geschnitten wurden, dass nicht entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, dass selbst von Seiten der Stadtregierung, von Seiten des Ressorts angekündigt wurde, dass sich die Externisten nicht mehr die Schule aussuchen dürfen, an der sie dann ihre Prüfung ablegen können.

 

Wir haben einen Beschlussantrag vorbereitet, der vorsieht, dass sich der Wiener Landtag dafür aussprechen möge, diese Externisten auch bestmöglich zu unterstützen, diese Kinder bestmöglich zu unterstützen und auch die Prüfungen für dieses Schuljahr entsprechend sicherzustellen.

 

Zum Zweiten wird in diesen Minuten schon wieder medial kolportiert, dass es mit den offenen Schulen vielleicht doch nicht so weit her ist, wie es in den vergangenen beiden Tagen von Seiten der Bundesregierung propagiert wurde.

 

Meine Damen und Herren! Wir haben mittlerweile an den Schulen ein Testsystem, das Mehrfachtestungen in

 

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