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Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 93

 

Viele Delegationen aus allen Ländern kommen nach Wien, um sich anzuschauen, wie es möglich ist, in einer lebenswerten Stadt wie Wien, die stark nachgefragt ist, zu ermöglichen, dass mehr als 60 Prozent der gesamten Wiener Bevölkerung in einer geförderten und damit leistbaren Wohnung leben können.

 

Wir haben mehrere, sehr interessante und wichtige Schienen in diesen Jahrzehnten aufgebaut: Zum einen 220.000 Gemeindewohnungen, zusätzlich 200.000 von der Stadt Wien geförderte Genossenschafts- und Mietwohnungen. Das ist nicht nur internationales Spitzenfeld, sondern gewährleistet auch die soziale Durchmischung in unserer Stadt und sichert für viele Menschen in unserer Stadt auch den Zugang zu Wohnungen ab, die leistbar und gleichzeitig hochqualitativ sind.

 

Wir haben gerade im geförderten Wohnbau in den letzten Jahren bei Themen, die gerade jetzt auch unter dem Übertitel Klimawandel, Klimaschutz, Ökologie zu sehen sind, besonders bemerkenswerte Schritte gesetzt. Mehr als im freifinanzierten Wohnbau ist es im geförderten Wohnbau möglich geworden, dem ökologischen Gedanken zum Durchbruch zu verhelfen.

 

Wenn ich daran denke, dass beispielsweise die größte Passivhaussiedlung Europas - das bedeutet Wohnungen, die überhaupt keine Energie zum Heizen mehr benötigen - in Wien errichtet worden ist, dass wir seit mehr als 15 Jahren im geförderten Wohnbau Niedrigenergiehausstandard haben und dass wir bei allen Entscheidungen, die wir über den geförderten Wohnbau in den Wettbewerben zu treffen haben, insbesondere neben der Architekturqualität, neben der Wirtschaftlichkeit, den sozialen Gedanken, aber auch die Ökologie berücksichtigen.

 

Von daher ist es wichtig, dass wir das nicht nur als historisches Erbe sehen und das im Unterschied zu anderen Metropolen absichern. Ich will nur daran erinnern, dass sich viele andere Großstädte auch aus finanziellen Gründen entschlossen haben, sich von den kommunalen Wohnungen, von den geförderten Wohnungen zu trennen. Wir in Wien nicht. Wir sind immer, auch in heftigen politischen Diskussionen auf der Linie geblieben, dass wir auch in Zukunft für einen großen Teil der Wiener Bevölkerung diesen leistbaren Wohnraum anbieten wollen.

 

Von daher freue ich mich sehr, dass es Interesse gibt, auch im Wiener Landtag darüber zu diskutieren. Wir haben das schon öfter getan - im Gemeinderat, im Landtag -, und ich will mich in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor allem auch auf insgesamt vier Berichte beziehen, die der Rechnungshof, der Stadtrechnungshof und auch der Burgenländische Landesrechnungshof erstellt haben.

 

Ich möchte diese vier Berichte für das Protokoll - der Kollege war aber heute eh schon brav, muss ich sagen - auch genau zitieren: Es ist zum einen der Rechnungshof des Bundes, Bund 2019/31 über die „Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen“, zum Zweiten Rechnungshof des Bundes, Bund 2021/3, Wien 2021/2 unter dem Titel „Wohnbau in Wien“, zum Dritten der Stadtrechnungshofbericht III-32-19 „MA 50, Tätigkeit der Magistratsabteilung 50 in der Causa Wohnbauvereinigung GFW gemeinnützige GmbH“, und zum Vierten der Burgenländische Landesrechnungshof, LHR-310-12/126-2020, „Gemeinnützige Bauvereinigungen Pannonia, Gesfö und Riedenhof, Entziehung der Gemeinnützigkeit“.

 

Ich will jetzt all das an Polemik weglassen, was auch in der Begründung eingebracht worden ist, und möchte mich deshalb in meiner Beantwortung auch ganz sachlich auf diese Berichte konzentrieren.

 

Zur Frage 1: Die maßgebliche Entscheidungsgrundlage für alle Fragen der Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen ist das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Wenn ein Antrag über den Erwerb von Anteilen an einer gemeinnützigen Bauvereinigung gestellt wird, prüft die MA 50 anhand dieses Bundesgesetzes, ob der Vorgang rechtlich zu genehmigen ist. So ist das auch im Jahr 2003 für die Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erfolgt. Die MA 50 hat damals rechtlich befunden, dass eine Genehmigung zu erteilen ist, und die Wiener Landesregierung ist dem in ihrer Sitzung von 16. Dezember 2003 auch gefolgt, und zwar einstimmig.

 

Zur Frage 2: Wie im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz vorgesehen, wurden seinerzeit sowohl die zuständige Finanzbehörde als auch der Revisionsverband angehört. Die Stellungnahmen haben in den Akt der Landesregierung Eingang gefunden und waren somit auch allen Mitgliedern der Landesregierung ersichtlich. Wie bereits zu Frage 1 erwähnt, haben diese ihre Zustimmung einstimmig erteilt.

 

Zu den Fragen 3 und 4: Mit Einlangen des Prüfungsberichtes über das Jahr 2009 im März 2011 wurde der MA 50 erstmalig der Verdacht des Vorliegens von Treuhandkonstruktionen zur Kenntnis gebracht. Dazu führt der Bundesrechnungshof in seinem schon einleitend von mir zitierten Bericht aus 2019 aus: „Im Juli 2012 teilte der Revisionsverband der Stadt Wien mit, dass der Mehrheitseigentümer der Bauvereinigung seiner im Zuge der Prüfung des Geschäftsjahres erfolgten Aufforderung, die Eigentümerverhältnisse offenzulegen, nicht entsprochen habe.“

 

„Das Land Wien forderte die Bauvereinigung im November 2012 auf, den Treugeber zu nennen und verfügte im Jänner 2013, dass bis zur Behebung des Mangels keine Wohnbauförderzusage an die Bauvereinigung erfolgen durfte. Die Bauvereinigung gab den Treugeber im Jänner 2013 bekannt. Der Revisionsverband stellte daraufhin fest, dass die Eigentümerstruktur dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz entspreche.“

 

Ich bin der Auffassung, dass die dazu von mir aus dem Rechnungshofbericht zitierte Passage diese Thematik transparent und konzise beleuchtet.

 

Zu den Fragen 5 und 6: Bezüglich dieser Fragestellungen darf ich ebenfalls auf den bereits mehrfach angesprochenen Bericht des Bundesrechnungshofes verweisen. Dieser hält dazu Folgendes fest: „Im Mai 2017 informierte der Aufsichtsratsvorsitzende der Bauvereinigung das Land Wien darüber, dass sich der mittelbare Eigentümer ohne Genehmigung des Landes Wien geändert habe.“

 

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