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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 48

 

über 50 Prozent die Zuordnung der Wiener Linien. Werden Sie in Zukunft dafür sorgen, dass wir in Wien ein Klimabudget bekommen, wo nicht einfach Kosten, die wir sowieso haben, populistisch von der Regierung verkauft werden?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also zuerst einmal: Meiner Meinung nach ist das nicht eine Frage von fehlender Seriosität, sondern eben ein Gebot der Seriosität, dass man am 66. Tag der Regierung nicht ein fertiges Klimagesetz vorlegt. Ich glaube, dieses Klimagesetz wäre nicht komplex genug und nicht gut genug für die Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern werden. Deshalb arbeiten wir gut, arbeiten wir gemeinsam, arbeiten wir mit allen Fachabteilungen und allen Stakeholdern und werden danach mit den konkreten Ergebnissen dieser Arbeiten natürlich noch genug Zeit haben, um diese auch zu diskutieren.

 

Aber ganz so ist es ja nicht, dass wir noch keine konkreten Ergebnisse haben oder auch keine konkreten Ansagen gemacht haben. Jetzt einmal ganz abgesehen vom Regierungsprogramm: Ich bitte, dieses einfach einmal mit einem Regierungsprogramm irgendeines anderen Bundeslandes zu vergleichen oder auch gerne mit jenem der Bundesregierung, was die konkreten Aussagen betrifft, aber natürlich auch mit dem Budget. Das Klimabudget ist ja erwähnt worden. Wir haben die Voranschlagsdebatte hinter uns, wir haben uns sehr intensiv mit dem Budget befasst, natürlich vor allem im Hinblick auf die einzelnen Geschäftsgruppen mit Details dieses Budgets, aber wir haben ja mit dem Rechnungsvoranschlag auch den Euroteil des Wiener Klimabudgets beschlossen, wie Sie richtig gesagt haben, und das soll sicherstellen, dass die Klimavorhaben, die geplant sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Das ist aus meiner Sicht alles andere als Populismus, weil es eben sicherstellt, dass das Klimabudget nicht irgendein separates Budget mit irgendeinem separaten Mascherl für Klimavorhaben ist, sondern die Summe der in den verschiedenen Ansätzen des Voranschlags budgetierten Maßnahmen und somit auch verbindliche Vorgabe für alle städtischen Akteure.

 

Das ist nicht banal, sondern das ist die Grundlage dafür, dass die Umsetzungsverantwortung klar festgelegt wird und die Finanzierung budgettechnisch sichergestellt wird. Der Klimabudgetprozess ist auch so gestaltet, dass jene Maßnahmen, jene Instrumente für Klimaschutz und Klimawandelanpassung gesetzt werden, mit denen dann die gesetzten Klimavorgaben und Ziele am besten erreicht werden können.

 

Aber ja, wir wissen alle, das ist das erste Mal, dass wir das gemacht haben, und wir haben uns ja in der Beschlussfassung des Voranschlages auch dazu bekannt, dass wir daran weiterarbeiten. Es gibt konkrete vier Zielfelder innerhalb des Klimabudgets, das wir jetzt schon beschlossen haben, zum Beispiel den Wohnbaubereich, in dem „raus aus dem Gas“ ein Thema ist, und drei weitere. Überall dort geht es jetzt um eine konkrete faktenbasierte Priorisierung, auch die Auswahl der Vorhaben betreffend. Das ist aber noch immer die kleinere Nummer, denn die größere Herausforderung ist, dass wir nicht mehr viel Zeit haben, um sicherzustellen, dass bereits in der nächsten Voranschlagsdebatte hier im Haus darüber diskutiert werden kann, dass dieses Klimabudget auch ein Treibhausgasbudget beinhaltet. Daher wird die nächste Debatte zum Voranschlag genau diese Klimabudgetierung, auch ergänzt um das städtische Treibhausgasbudget, beinhalten.

 

Also meiner Meinung nach relativ viel Konkretes für tagesfüllende Arbeit eines Klimastadtrates und der gesamten Stadtregierung, aber ich freue mich, Woche für Woche weitere konkrete Schritte festlegen zu können und Ihre Fragen hier im Haus zu beantworten.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Kickert gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

10.18.47

Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Landesrat! Vielen Dank für die bisherige Beantwortung. Teile der bisherigen Antworten gehen ein bisschen in die Richtung, auf die ich abzielen möchte. Ich habe gehört, Sie wollen das zukünftige Gesetz in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen und den RessortkollegInnen erarbeiten, unter Einbindung vieler Stakeholder, und ein breites Begutachtungsverfahren im Haus durchführen.

 

Mein Interesse zielt auf die Phase vor einem ersten Gesetzentwurf ab, weil ich doch glaube, dass genau in dieser Phase vor einem ersten Entwurf schon viele Schritte gesetzt werden mit Diskussionsgrundlagen einerseits für die parlamentarischen, andererseits aber auch für die zivilgesellschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten. Da würde mich interessieren, ob Sie auch planen, in diesen Phasen schon Diskussionsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, einerseits für uns in der Opposition, aber andererseits auch für Stakeholder aus der Zivilgesellschaft, die natürlich, ähnlich wie der Klimarat und andere Gremien, sehr, sehr viel Fachwissen zusätzlich zu dem bereits in unserem Haus vorhandenen Fachabteilungswissen beisteuern können.

 

Gibt es dazu Pläne? Denn, wie gesagt, es handelt sich um hohe Ziele, die wir nur alle gemeinsam erreichen können.

 

Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage und danke auch für den letzten Satz der Frage - denn das trifft auf meine ungeteilte Zustimmung.

 

Mein Ziel ist es natürlich, die breitestmögliche Zustimmung und auch die breitestmögliche gemeinsame Arbeit an diesem Klimagesetz zu sichern. Deshalb möchte ich dem auch im Prozess dazu Folge leisten. Natürlich ist die Einbindung der Stakeholder, auch die Einbindung der Zivilgesellschaft und natürlich auch der unterschiedlichen politischen Zugänge eine zentrale. Der Hauptpartner dazu wird natürlich der Klimarat sein. Im Klimarat ist ja nicht nur im Advisory Board Wissenschaft, sondern auch im Advisory Board Gesellschaft eine wirklich breite Gruppe an Menschen, an Profis, auch an unterschiedlichen gesellschaftspolitischen und professionellen Zu

 

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