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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 48

 

derat im letzten Jahr einen wichtigen Schritt gesetzt haben. Das muss weiterentwickelt werden und es wird weiterentwickelt werden, um noch zielgerichteter wirken zu können, weil es unsere Gesamtverantwortung als ganze Stadtregierung ist, an den großen Rädern zu drehen, und das Klimabudget damit diese Gesamtverantwortung auch sichert. Es geht um große Räder wie Sicherung des Grünraums, große Räder wie die Energiewende - heute haben wir ja noch Zeit, darüber zu diskutieren -, große Räder wie unser Ziel, Zero-Waste-Stadt zu werden, raus aus dem Gas zu kommen, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs voranzutreiben.

 

Mir ist ganz klar, dass die weitgehenden Änderungen, die es braucht, um in all diesen Bereichen auch wirklich an den großen Rädern drehen zu können, nur mit einem gemeinsamen Vorgehen erzielt werden können. Und um eine zielgerichtete Vorgangsweise sowohl politisch, als politisch Verantwortliche, als auch in der Verwaltung sicherzustellen, wird das zukünftige Wiener Klimaschutzgesetz als übergeordnetes Steuerungselement für alle Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeitet.

 

Darum geht es. Das ist sozusagen die Arbeitshypothese für das, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben. Ich beabsichtige, diese Arbeit gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen zu machen, gemeinsam natürlich auch mit Ihnen. Ich beabsichtige, in diesem Gesetz alle Ziele, Maßnahmen und Instrumente zu bündeln. Bereits jetzt schon vorhandene Eckpfeiler des Klimaschutzes, wie eben das Klimabudget, der Klimarat, klimapolitische Zielsetzungen, die bereits beschlossen worden sind, sind natürlich eine gute Basis für das neu zu schaffende Klimagesetz, aber es werden auch weitere Ziele für verschiedene Sektoren ausgearbeitet werden müssen - wie ja schon angeschnitten wurde -, wie zum Beispiel für den Gebäudesektor, für die Abfallwirtschaft, für die Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien, und so weiter, und so fort. Die werden in enger Zusammenarbeit mit meinen Regierungskolleginnen und -kollegen und natürlich auch mit den entsprechenden Fachabteilungen erarbeitet werden müssen, damit sie in das neue Klimagesetz einfließen können.

 

Auch neue Instrumente und Werkzeuge, wie zum Beispiel das erweiterte Klimabudget, also eben inklusive einem Treibhausgasbudget, einem Klima-Check, einem Monitoring und Umsetzungs-Tools, die das Erreichen dieser ambitionierten Ziele unterstützen, müssen Teil dieses Klimagesetzes sein und werden bereits erarbeitet, aber natürlich müssen auch Governance-Strukturen Teil dieses Klimagesetzes sein.

 

Warum habe ich so weit ausgeholt? - Um zu zeigen: Wie Sie sehen, sind diese Prozesse für das neue Klimaschutzgesetz alle angelaufen. Die wichtigen Vorarbeiten sind bereits gestartet, wir arbeiten mit Hochdruck daran, weitere Instrumente, Werkzeuge, Teilziele zu erarbeiten, und sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird das Wiener Klimaschutzgesetz selbstverständlich hier im Haus diskutiert und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg. Mantl gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.12.33

Abg. Dr. Josef Mantl, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung, zu der ich gleich meine Zusatzfrage stellen möchte: Wie werden die Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz gehandhabt werden? Wer soll die Vollziehung der Gesetze kontrollieren? Und mit welchen finanziellen und personellen Aufwänden ist zu rechnen?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich habe jetzt grob vereinfacht und zusammengekürzt, was wir jetzt schon alles in der Vorbereitung gemeinsam machen und was auch in der Vorbereitung innerhalb der Koalitionsverhandlungen diskutiert wurde, aber natürlich gehört auch ein Screening von vergleichbaren zum Beispiel deutschen Landes-Klimaschutzgesetzen zu diesen Vorbereitungsarbeiten. Und da haben wir gesehen, dass zum Beispiel vor allem das starke Monitoring und Berichtspflichten verankert sind. Das wird es ganz sicher auch in unserem Klimaschutzgesetz brauchen und geben. Ich bitte um Verständnis, wenn man zum jetzigen Zeitpunkt - ich habe ja schon ein bisschen den großen Prozess geschildert - nicht sagen kann, was dann konkret in welchen dieser Bereiche drinnensteht. Das wäre ja ein bisschen absurd, denn es muss natürlich gelten - wie unser Politikverständnis generell besagt, aber in einem so großen Bereich, der die ganze Stadtregierung betrifft, besonders -, dass wir wirklich auch alle Stakeholder einbinden. Dazu gehört zum Beispiel der Klimarat, dazu gehören zum Beispiel die Stakeholder, die im Klimarat vertreten sind, und natürlich auch, dass es ein breites Begutachtungsverfahren hier im Haus gibt - das ist völlig klar.

 

Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich jetzt nicht einen Teilbereich, der am Schluss dann Ergebnis eines breiten Prozesses mit allen Stakeholdern ist, herausgreife und sage: Das ist jetzt meine Sicherheit, dass das am Schluss als Ergebnis da sein wird. - Das wäre sehr, sehr unseriös. Sie können aber sicher sein: Unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten - auch die Sanktionen oder eben die Berichtspflichten, Monitoring, et cetera betreffend - werden sehr genau diskutiert und überprüft werden und dann vorgelegt.

 

Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Guggenbichler gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

10.14.40

Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat!

 

Eigentlich schade, Ihre Anfragebeantwortung war ein bisschen enttäuschend, weil Sie wieder nichts Konkretes gesagt haben. Sie haben gesagt, Sie haben etwas vor, Sie wollen etwas machen. - Okay, es mag Ihrer Seriosität geschuldet sein oder vielleicht auch dem Umstand, dass Sie jetzt, bevor das fertig ist, nichts sagen wollen. Okay, soll so sein.

 

Wir haben ja das letzte Klimabudget beschlossen, das war diese Klimamilliarde, und da waren, glaube ich,

 

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