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Landtag, 49. Sitzung vom 25.09.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 44

 

können, weil sie dann dort für diese 16, 17, 18 m² trotz der Größenordnungen 500 EUR und mehr bezahlen. Schauen Sie nach - jetzt, in diesem Moment, auf jeder beliebigen Immobilienplattform, da können Sie bei „willhaben.at“ nachschauen, bei „immobilien.net“, völlig egal, wo - und suchen Sie dort nach Wohnungen/Miete oder nach Wohnungen/Eigentum, beides ist möglich, mit Größen von mindestens 5 und maximal 29 m²! Schränken Sie aber die Suche auf 29 m² ein, denn ab 30 m² wäre es ja wieder eine erlaubte Wohngröße!

 

Ich halte das für einen echten Missstand. Als Beispiel habe ich hier eine Wohnung angeführt, die ich vorgestern gefunden habe, als ich diesen Antrag geschrieben habe. Diese ist im 16. Bezirk auf der Thaliastraße angeboten worden, wo die Nettomiete bei 35 EUR/m² für 16 m² Wohnfläche gelegen ist - 35 EUR/m²! Nur zum Vergleich: Der Richtwert liegt derzeit bei rund 6 EUR, und im Durchschnitt zahlen Sie in Wien derzeit 10 EUR und im 1. Bezirk zahlen Sie im Durchschnitt derzeit 14 EUR. 16. Bezirk: Angebot von 35 EUR/m². Das ist der pure Zinswucher, einfach deswegen, weil Lücken in der Bauordnung bestehen. Ich halte es wirklich für dringend notwendig, und da appelliere ich auch an Sie, insbesondere von der Sozialdemokratischen Fraktion, Sie haben dieses soziale Wohnen immer ganz massiv auf der Agenda, bitte haben Sie ein Auge darauf! Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass dieser Antrag hier Zustimmung erfährt, aber ich bitte Sie dringend, sich das insbesondere in der nächsten Legislaturperiode genau anzuschauen. Wir haben da massiv Nachholbedarf in einem Segment, das immer stärker wird und mit jedem Gebäude, das geschaffen wird, mit jedem Bauträger, der so etwas errichtet, weil er sieht, dass es geht, dass es funktioniert, schaffen Sie drei weitere, die genau dasselbe Geschäftsmodell ausprobieren oder nutzen, solange diese Lücke nicht geschlossen ist.

 

In diesem Sinne bringe ich hier einen Beschlussantrag ein - und dann bin ich schon wieder fertig mit meiner Wortmeldung -: Die Amtsführende Landesrätin für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, im Rahmen der nächsten Novelle der Wiener Bauordnung Bestimmungen zu erarbeiten, die auf Wiener Landesebene den Begriff der Beherbergungsstätten und Heime enger definieren, die Schaffung von sogenannten Mikro-Appartements entweder unterbinden oder erstmals definieren und vor allem deutlich strengere Konsequenzen im Falle von Umgehungsversuchen vorsehen. Ich glaube, leistbares Wohnen und vor allem sozialer Wohnraum ist etwas, das nicht der Spekulation in Wien zum Opfer fallen darf.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher zu Wort gemeldet.

 

15.04.01

Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich will jetzt nicht auf alles eingehen, was Kollege Pawkowicz gesagt hat, es würde sonst auch eine sehr lange Rede werden, weil ich ja dann zum Akt auch noch etwas sagen will. Nur so viel: Beim Kampf gegen Spekulation hast du uns immer auf deiner Seite und wir werden uns das anschauen und wir werden das, vermutlich in der nächsten Gesetzgebungsperiode, prüfen und schauen, was sozusagen von dem, was du sagst, Hand und Fuß hat. Das ist manchmal der Fall, manchmal weniger der Fall, das muss ich auch dazusagen, und das werden wir auseinanderziselieren, aber auf jeden Fall ernst nehmen - das zum einen.

 

Zur Bauordnung selbst möchte ich schon auch noch etwas sagen: Wir haben an sich natürlich eine wesentlich komplexere Welt und Situation, als sie in den 30er Jahren war. Wenn man Gesetzesflut sagt, sehe ich das irgendwie als wie mit gespaltener Zunge gesprochen an, weil ich auf der einen Seite sehe, dass man nicht mehr Gesetze produzieren soll als notwendig. Auf der anderen Seite ist es auch immer so, dass Bedürfnisse bei der Bevölkerung vorhanden sind, die ein neues Gesetz und eine neue Regelung wollen oder diese aus der Sache selbst erwachsen beziehungsweise kommen natürlich auch aus der EU immer wieder Vorgaben. Also sozusagen nur zu sagen, man will nicht mehr Gesetze, ist insofern nicht bürgerfreundlich, da die Bürger immer wieder Regelungen wollen. Die meisten Sachen, die wir beschließen - zumindest seitdem ich in diesem Haus bin, das muss ich schon sagen -, haben auch Hand und Fuß. Wir beschließen selten irgendwelche Gesetze einfach so zum Spaß oder weil uns nichts anderes einfällt, sondern in der Regel schon auf Grund einer gewissen Notwendigkeit - das sei gesagt.

 

Schaut man sich die Bundesverfassung an, liegt schwerpunktmäßig die Gesetzgebung beim Bund und die Länder haben eh nur relativ wenig Gesetze und wenig Gesetzgebungskompetenz. Die Bauordnung ist unser wichtigstes Gesetz, würde ich einmal in den Raum stellen, und deshalb war ich auch immer dagegen, dass es, wie es Anfang der 2000er Jahre in Diskussion war, ein einheitliches Bundesgesetz wird. Wir haben bundeseinheitlich gewisse Sachen, die für die Wirtschaft wichtig sind, Baustoffe, und so weiter, systematisiert. Die waren dann eh zufrieden, das war gut und richtig so, denn es soll nicht für jeden Bauträger unterschiedliche Sachen geben. Aber dass wir in Wien selbst unsere Bauordnung nach eben den Bedürfnissen einer Millionenstadt gestalten und nicht in einem Bundesgesetz mit Vorarlberg, Burgenland und allen Ländern quasi auf einen gemeinsamen Nenner kommen müssen, hat sich schon als positiv erwiesen. Das sollten wir auch beibehalten, aber das ist, glaube ich, jetzt eh nicht mehr so umstritten.

 

Deshalb schauen wir immer, wo wir die Bauordnung verbessern können. Sieht man sich das an, so waren die letzten Novellen - meistens haben ja alle zugestimmt - immer substanzielle Verbesserungen. Wir haben auch sehr viel Bürokratie abgebaut, wir haben sehr viele Schritte unternommen, früher hat man für alles im Vorhinein Bewilligungen gebraucht, jetzt reicht es in sehr vielen Fällen, dass man im Nachhinein eine Anzeige macht, das nur als ein Beispiel. Wir haben also sehr viel verbessert. Diese Verbesserungen haben aber natürlich auch den Umfang des Gesetzes erweitert, was nicht per se schlecht ist - das als Vorbemerkung.

 

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